Beschlussantrag:
Weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 849.000 Euro werden genehmigt.
Die Finanzierung ist durch Minderausgaben und Mehrerträge in Höhe von 425.000 Euro teilweise im Budget der Jugendhilfe sichergestellt.
Darüber hinaus werden in der Gesamtbetrachtung des Teilhaushalts 4 die überplanmäßigen Aufwendungen durch die neue und zusätzliche Erstattung von flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II – 402.000 Euro für 2016 - nahezu vollständig refinanziert.
1. Sachverhalt:
Der Haushalt 2016 für die Jugendhilfe inkl. Sportförderung sah zunächst vor
einen Nettozuschussbedarf für Transferleistungen in Höhe von 11.434.000 Euro
bei Aufwendungen für Transferleistungen in Höhe von 13.981.500 Euro
und Erträgen aus Transferleistungen in Höhe von 2.547.500 Euro.
Der Kreistag hat bereits mit Beschluss vom 14.12.2016 auf die Kreistagsdrucksache JHA-KT/299/2016 überplanmäßige Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe in Höhe von 4.270.000 Euro genehmigt. Die überplanmäßigen Ausgaben waren vor allem bedingt durch die große Zahl von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Die Finanzierung war vollständig durch Minderausgaben und Mehrerträge sichergestellt, d.h. der Nettozuschussbedarf blieb unverändert bei 11.434.000 Euro.
Der Einschätzung des Gesamtbetrags lag eine Datenauswertung vom Oktober 2016 zugrunde.
Allerdings zeigte sich Ende Januar 2017, dass auch der neu genehmigte Ausgabenrahmen nicht ausreicht, um die noch fortlaufend eingehenden und das Haushaltsjahr 2016 betreffenden Rechnungen und fälligen Zahlungen zu leisten.
Diese nach Ablauf des Kalenderjahres eingehenden das Jahr 2016 betreffenden Rechnungen und zu leistenden Zahlungen sind zum einen begründet durch die unterschiedlichen Abrechnungszeiträume in der Jugendhilfe bei nachschüssiger Fälligkeit und zum anderen durch die seit einigen Jahren zwingend periodengerechte Zuordnung mit Hilfe des Fachprogramms PROSOZ 14+.
Die Auswertung zum Stand 07.03.2017 ergab
weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 849.000 Euro
davon für Transferleistungen der Jugendhilfe in Höhe von 797.000 Euro
und für Geschäftsausgaben in Höhe von 52.000 Euro.
Demgegenüber stehen
Minderausgaben in Höhe von 131.000 Euro
und Mehrerträge in Höhe von 294.000 Euro.
Insgesamt stehen damit zur teilweisen Deckung zur Verfügung 425.000 Euro.
Damit ergibt sich für 2016 ein neuer Nettozuschussbedarf von insgesamt 11.806.000 Euro das heißt +372.000 Euro (= +3,25%) zzgl. erhöhter Geschäftsausgaben von 52.000 Euro.
Die überplanmäßigen Ausgaben beziehen sich auf die Leistungsgewährung von
- individuellen Hilfen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien (Profit Center 363002, 363003),
- die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen (Profit Center 3650), sowie
- überplanmäßigen Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Profit Center 3690)
sowie auf höhere Beträge für einzelne Geschäftsaufwendungen, diese beziehen sich insbesondere auf notwendige Dienstreisen und Fortbildungen sowie EDV-Kosten siehe Anlage 1.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Die weiteren überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 849.000 Euro werden teilweise durch Minderausgaben sowie Mehrerträge in Höhe von 425.000 Euro gedeckt.
Außerdem haben sich im Februar 2017 weitere Mehrerträge rückwirkend für 2016 im Teilhaushalt 4, Profit Center 312001 ergeben aus der neu zugesagten Erstattung von flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II. Diese Mehrerträge belaufen sich auf ca. 402.000 Euro.
In der Gesamtbetrachtung des Teilhaushalts 4 sind die überplanmäßigen Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe 2016 deshalb nahezu vollständig refinanziert.
Anlagen: 1