Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Hohenlohekreis eine erneute Folge-Vereinbarung mit der Erlacher Höhe Heilbronn-Franken über die Zuschussgewährung für die Jahre 2023 bis 2025 zu schließen.
1. Sachverhalt
Die
letzte Befassung im Ausschuss erfolgte am 09.10.2019 (vgl. KT-Drucksache
S/013/2019).
Regelungen
zur Sozialhilfe in Form von „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten“ sind in den §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
festgelegt. Demnach sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit
sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser
Schwierigkeiten zu gewähren.
Besondere
soziale Schwierigkeiten zeigen sich durch ein Zusammentreffen multipler
Problemlagen wie Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit und
hinzutretend Arbeitslosigkeit, begrenzte Arbeitsfähigkeit, erhebliche
gesundheitliche Einschränkungen, seelische Erkrankungen und / oder
Suchterkrankungen, Schwierigkeiten im Umgang mit finanziellen Ressourcen,
Verschuldung etc.. Gerade nach den Pandemiejahren 2020 und 2021 haben sich die
vorhandenen Problemlagen verschärft. Die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII
dienen dazu, diese Notlagen zu überwinden, zu mildern oder eine Verschlimmerung
zu verhindern, sofern die Menschen aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage sind.
Dazu dienen die verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten
Angebote im Rahmen von Einzelfallhilfen nach dem SGB XII. Ergänzend zu diesen
Angeboten hat der Sozialhilfeträger auch für bedarfsgerechte, niederschwellige
Beratungsangebote, wie beispielsweise für regionale Fachberatungsstellen,
institutionelle Zuschüsse zu leisten.
Der
Main-Tauber-Kreis und der Hohenlohekreis verantworten als Leistungsträger mit
der Erlacher Höhe als Leistungserbringer in Bad Mergentheim und Künzelsau
Beratungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die
Finanzierung erfolgt prozentual aufgeteilt entsprechend dem Einwohneranteil der
Landkreise (54 Prozent Main-Tauber-Kreis bzw. 46 Prozent Hohenlohekreis). Basis
für die Kooperation und Finanzierung ist eine Leistungs- und
Vergütungsvereinbarung, letztmals fortgeschrieben im Jahr 2019, und betreffend
die Jahre 2020 bis 2022.
Die Anzahl
der betreuten Klienten ist in den Jahren 2019 bis 2021 relativ konstant bei
121, 125 und 114. Auffällig ist aktuell in den Fachberatungsstellen die Zunahme
der wiederkehrenden Problematik von anfragenden Personen mit psychischen
Auffälligkeiten. Es kommen Anfragen an die Fachberatungsstellen von Personen,
die bereits in anderen Hilfesystemen Unterstützung suchten, dort aber durch ihr
zum Teil auffälliges Verhalten nicht betreut werden konnten. Immer wieder macht
sich der Mangel an Wohnraum, vor allem im unteren Preissegment, bemerkbar.
Grundsätzlich ist es geboten, präventiv tätig zu werden und Entwicklungen über
die Wohnungslosenhilfe zu begleiten.
Im
Jahr 2021 lag der von den Kreisen zu finanzierende Anteil der Personal- und
Sachkosten bei 162.843 Euro; hiervon entfielen 88.163 Euro auf den
Main-Tauber-Kreis und 74.680 Euro auf den Hohenlohekreis. Für das Jahr 2022
betragen die Kosten 167.337 Euro, davon trägt der Main-Tauber-Kreis 90.596
Euro. Die Erhöhung ist vor allem im Bereich der Sachkostensteigerung
zurückzuführen. Auf das Schreiben der Erlacher Höhe vom 06.07.2022 mit dem
Sach- und Tätigkeitsbericht 2020/2021 (auszugsweise) wird verwiesen (siehe
Anlagen 1 und 2).
Die
Kosten- und Finanzierungsituation sowie die Zuschusshöhe für das Jahr 2022
bilden die Ausgangsbasis für eine weitere gemeinsame Vereinbarung mit der
Erlacher Höhe ab 2023 mit einer erneuten Laufzeit von drei Jahren.
Es
soll dem Grunde nach bei den vereinbarten Personalkapazitäten und sonstigen
Rahmenbedingungen bleiben. Um jährliche Personal- und Sachkostensteigerungen
auszugleichen, soll in der Vereinbarung eine Anpassungsklausel an den TVöD
aufgenommen werden. Im Jahr 2025 soll dann die Fortführung der Vereinbarung und
die weitere Finanzierung der Fachberatungsstelle für den Zeitraum ab 2026
geprüft werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Geplant
sind aktuell für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 93.000 Euro, die für die
Fachberatungsstellen anteilig durch den Main-Tauber-Kreis eingebracht werden
sollen. In den Folgejahren unterliegt der Zuschuss, wie erläutert, einer
entsprechenden Anpassung aufgrund von Tarif- und Sachkostensteigerungen. Ein entsprechend dynamisierter Betrag wird jeweils eingeplant.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Mathias Gruhl
Bereich/Amt: Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlagen: 2