Betreff
Zuschuss für die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Bad Mergentheim und Künzelsau in Trägerschaft der Erlacher Höhe, Hohenlohe-Franken, Diakonieverbund Dornahof und Erlacher Höhe e.V.
Vorlage
S/540/2022
Aktenzeichen
423.70
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Hohenlohekreis eine erneute Folge-Vereinbarung mit der Erlacher Höhe Heilbronn-Franken über die Zuschussgewährung für die Jahre 2023 bis 2025 zu schließen.

 

1. Sachverhalt

Die letzte Befassung im Ausschuss erfolgte am 09.10.2019 (vgl. KT-Drucksache S/013/2019).

 

Regelungen zur Sozialhilfe in Form von „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ sind in den §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Demnach sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren.

 

Besondere soziale Schwierigkeiten zeigen sich durch ein Zusammentreffen multipler Problemlagen wie Wohnungslosigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit und hinzutretend Arbeitslosigkeit, begrenzte Arbeitsfähigkeit, erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, seelische Erkrankungen und / oder Suchterkrankungen, Schwierigkeiten im Umgang mit finanziellen Ressourcen, Verschuldung etc.. Gerade nach den Pandemiejahren 2020 und 2021 haben sich die vorhandenen Problemlagen verschärft. Die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII dienen dazu, diese Notlagen zu überwinden, zu mildern oder eine Verschlimmerung zu verhindern, sofern die Menschen aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage sind. Dazu dienen die verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Angebote im Rahmen von Einzelfallhilfen nach dem SGB XII. Ergänzend zu diesen Angeboten hat der Sozialhilfeträger auch für bedarfsgerechte, niederschwellige Beratungsangebote, wie beispielsweise für regionale Fachberatungsstellen, institutionelle Zuschüsse zu leisten.

 

Der Main-Tauber-Kreis und der Hohenlohekreis verantworten als Leistungsträger mit der Erlacher Höhe als Leistungserbringer in Bad Mergentheim und Künzelsau Beratungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Die Finanzierung erfolgt prozentual aufgeteilt entsprechend dem Einwohneranteil der Landkreise (54 Prozent Main-Tauber-Kreis bzw. 46 Prozent Hohenlohekreis). Basis für die Kooperation und Finanzierung ist eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, letztmals fortgeschrieben im Jahr 2019, und betreffend die Jahre 2020 bis 2022.

 

Die Anzahl der betreuten Klienten ist in den Jahren 2019 bis 2021 relativ konstant bei 121, 125 und 114. Auffällig ist aktuell in den Fachberatungsstellen die Zunahme der wiederkehrenden Problematik von anfragenden Personen mit psychischen Auffälligkeiten. Es kommen Anfragen an die Fachberatungsstellen von Personen, die bereits in anderen Hilfesystemen Unterstützung suchten, dort aber durch ihr zum Teil auffälliges Verhalten nicht betreut werden konnten. Immer wieder macht sich der Mangel an Wohnraum, vor allem im unteren Preissegment, bemerkbar. Grundsätzlich ist es geboten, präventiv tätig zu werden und Entwicklungen über die Wohnungslosenhilfe zu begleiten.

 

Im Jahr 2021 lag der von den Kreisen zu finanzierende Anteil der Personal- und Sachkosten bei 162.843 Euro; hiervon entfielen 88.163 Euro auf den Main-Tauber-Kreis und 74.680 Euro auf den Hohenlohekreis. Für das Jahr 2022 betragen die Kosten 167.337 Euro, davon trägt der Main-Tauber-Kreis 90.596 Euro. Die Erhöhung ist vor allem im Bereich der Sachkostensteigerung zurückzuführen. Auf das Schreiben der Erlacher Höhe vom 06.07.2022 mit dem Sach- und Tätigkeitsbericht 2020/2021 (auszugsweise) wird verwiesen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Die Kosten- und Finanzierungsituation sowie die Zuschusshöhe für das Jahr 2022 bilden die Ausgangsbasis für eine weitere gemeinsame Vereinbarung mit der Erlacher Höhe ab 2023 mit einer erneuten Laufzeit von drei Jahren.

 

Es soll dem Grunde nach bei den vereinbarten Personalkapazitäten und sonstigen Rahmenbedingungen bleiben. Um jährliche Personal- und Sachkostensteigerungen auszugleichen, soll in der Vereinbarung eine Anpassungsklausel an den TVöD aufgenommen werden. Im Jahr 2025 soll dann die Fortführung der Vereinbarung und die weitere Finanzierung der Fachberatungsstelle für den Zeitraum ab 2026 geprüft werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Geplant sind aktuell für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 93.000 Euro, die für die Fachberatungsstellen anteilig durch den Main-Tauber-Kreis eingebracht werden sollen. In den Folgejahren unterliegt der Zuschuss, wie erläutert, einer entsprechenden Anpassung aufgrund von Tarif- und Sachkostensteigerungen. Ein entsprechend dynamisierter Betrag wird jeweils eingeplant. 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Mathias Gruhl

Bereich/Amt: Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug  

Anlagen: 2