Grundsatzbeschluss zur Finanzierung der Förderinitiative ab 2018ff durch Absenkung der Kreisumlage
Beschlussantrag:
- Der Kreistag empfiehlt den Kommunen, Familienzentren als wichtige Bausteine einer sozialen, präventiven und familienfreundlichen Infrastruktur einzurichten.
- Zur nachhaltigen Entwicklung einer familienfreundlichen und familienunterstützenden Infrastruktur ermöglicht der Landkreis die Finanzierung.
Dies erfolgt ab 2018, indem der jeweilige Hebesatz der Kreisumlage (derzeit 32 Punkte) um 0,2 Punkte reduziert wird. Die Verwaltung wird ab 2018 beauftragt, den Kommunen den auf sie entfallenden Finanzierungsbeitrag zu übermitteln.
Der jeweilige Betrag ist von den kreisangehörigen Kommunen zweckentsprechend für die Schaffung bzw. den Betrieb eines Familienzentrums einzusetzen.
Über die sachgerechte Verwendung wird regelmäßig in den zuständigen Gremien berichtet. Die Wirksamkeit dieser Förderinitiative wird nach Ablauf von 3 Jahren evaluiert.
1. Sachverhalt:
Familienzentren sind niedrigschwellige, generationenübergreifende Anlaufstellen für alle Bürgerinnen und Bürger, die als attraktive Orte der Begegnung und der Kommunikation Raum bieten für vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Das Angebot eines Familienzentrums oder vergleichbar organisierter Angebotsformen soll insbesondere Familien, daneben auch alleinerziehende Eltern und ihre Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderung sowie geflüchtete Menschen und Migranten in ihrer individuellen Lebenssituation positiv ansprechen.
Familienzentren sind damit wichtige präventive Bausteine einer sozialen Infrastruktur und tragen zur Attraktivität der Kommune bei.
Aus diesem Grund war die Schaffung solcher Familienzentren als das wichtige Leuchtturmprojekt im Rahmen des Zukunftskonzeptes Main-Tauber-Kreis 2030 definiert worden. Auch der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg hat bezogen auf die Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven für den Main-Tauber-Kreis 2015 die konkrete Empfehlung abgegeben, die guten einzelnen Ansätze vor Ort mit niedrigschwellig erreichbarer Begegnung, Hilfestellung und gegenseitiger Unterstützung in Kombination von Haupt- und Ehrenamt auszubauen bzw. zu vervielfältigen und zu verstetigen.
Die Thematik ist im Jugendhilfeausschuss im Februar 2016 sowie im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr im September 2016 in nicht öffentlicher Sitzung mit positiver Resonanz vorberaten worden, ebenso im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung im Februar 2016.
In der nachfolgenden Bestands- und Bedarfserhebung durch das Jugendamt haben 10 von 18 kreisangehörigen Städten / Gemeinden im Frühjahr 2016 ein Umsetzungsinteresse bekundet. Verschiedene kreisangehörige Kommunen haben auf bereits vorhandene und erfolgreiche Formate hingewiesen.
Die Landkreisverwaltung sieht nach dem bisherigen Diskussionsprozess für die Umsetzung der Ausbau- und Förderinitiative als Angebot der kommunalen Daseinsvorsorge die vorrangige Zuständigkeit der Kommunen.
Empfohlen werden dabei Verbünde mit Trägern der Wohlfahrtspflege und die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements.
Die Träger- und Finanzierungsverantwortung liegt jedoch vorrangig auf dieser kommunalen Ebene.
Demgegenüber steht die subsidiäre Zuständigkeit des Kreises als Folge der präventiven Verantwortung für Kinder und Familien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vor allem mit Bezug auf die Frühen Hilfen.
Aktuell hat der Kreistag in der Klausurtagung am 17. Februar 2017 das Thema beraten.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Empfehlung der Verwaltung, das vor Ort sinnvolle und notwendige Angebot im Sinne einer familienfreundlichen und –unterstützenden Infrastruktur (= Familienzentren oder vergleichbar organisierte Angebote) durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entwickeln und realisieren.
Um für eine gelingende Ausbau- und Förderinitiative Anreize zu schaffen bzw. die Kommunen in die finanzielle Lage zu versetzen und deren Engagement wirksam zu unterstützen, will die Landkreisverwaltung einen finanziellen Beitrag leisten bzw. über die Gestaltung der Kreisumlage ab 2018ff dazu beitragen.
Beabsichtigt wird, im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung und der Gestaltung der Kreisumlage einen angemessenen finanziellen Spielraum zu ermöglichen, der die Finanzierung eines solchen Angebots ermöglicht und nachhaltig sichert.
Die Größenordnung der Initiative sieht ein Finanzvolumen von bis zu 0,2 Punkten des jeweiligen Kreisumlageaufkommens vor (Anlage 1 – Kreisumlageaufkommen 2017 und Anteile der Städte und Gemeinden).
Demgegenüber wird von einer Selbstverpflichtung der Kommunen zur zweckentsprechenden Mittelverwendung und Schaffung bzw. Betrieb der familienfördernden Infrastruktur ausgegangen.
Die Kommunen legen zum Nachweis der Verwendung ihre diesbezüglichen Aktivitäten gegenüber der Landkreisverwaltung offen und die Landkreisverwaltung berichtet dazu im zuständigen Gremium.
Vor Ablauf von 3 Jahren – also spätestens in der 2. Jahreshälfte 2020 – ist zu entscheiden, ob sich diese Förderinitiative bewährt hat, die familienfördernde Infrastruktur entsprechend in diesem Maße ausgebaut und gestärkt wurde und deshalb über 2020 hinaus fortgeführt werden soll.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Im Falle des Grundsatzbeschlusses wird die Landkreisverwaltung verpflichtet, die Kreisumlage kommunalfreundlich zu gestalten, um entsprechende finanzielle Möglichkeiten zur Umsetzung der Ausbau- und Förderinitiative zu schaffen. Die Größenordnung wird in einem Rahmen von bis zu 0,2 Punkten des Kreisumlageaufkommens angenommen. Dies entspricht am Beispiel des Jahres 2017 einem Gesamtbetrag von 319.759 Euro (Anlage 1), dürfte aber bereits ab 2018 höher liegen.
Die Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses und des VA sind angeschlossen.
Anlagen: 2