Beschlussantrag:
1. Von den im Jahr 2022 eingegangenen Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis wird Kenntnis genommen.
2. Der Entgegennahme der Spenden wird zugestimmt.
1. Sachverhalt
Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 48 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Annahme von Zuwendungen Privater für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist also grundsätzlich gestattet. Über die Annahme von Spenden entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss.
Seit der letzten Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss im Oktober 2022 ist bei der Landkreisverwaltung für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis in den Monaten September bis Dezember 2022 eine Spendensumme von 200 Euro eingegangen.
Zuspenden zum Jugendfonds Main-Tauber-Kreis seit September 2022:
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Einzahler |
Zeitraum/Eingangsdatum |
Betrag |
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Privatperson |
01.09.2022
bis 31.12.2022 4 x 50,00
Euro |
200,00 Euro |
Dem Spender sind entsprechende Spendenbescheinigungen durch die Landkreisverwaltung auszustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendfonds wird als bilanzielles Konto geführt und hat daher keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
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Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Michael Lippert
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
