Betreff
Annahme von Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis im Jahr 2022
Vorlage
V/553/2023
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

1.    Von den im Jahr 2022 eingegangenen Spenden für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis wird Kenntnis genommen.

2.    Der Entgegennahme der Spenden wird zugestimmt.


1. Sachverhalt

Die Landkreisverwaltung darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 48 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Annahme von Zuwendungen Privater für die Erfüllung kommunaler Aufgaben ist also grundsätzlich gestattet. Über die Annahme von Spenden entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Seit der letzten Behandlung im Verwaltungs- und Finanzausschuss im Oktober 2022 ist bei der Landkreisverwaltung für den Jugendfonds Main-Tauber-Kreis in den Monaten September bis Dezember 2022 eine Spendensumme von 200 Euro eingegangen.

Zuspenden zum Jugendfonds Main-Tauber-Kreis seit September 2022:

Einzahler

Zeitraum/Eingangsdatum

Betrag

Privatperson

01.09.2022 bis 31.12.2022

4 x 50,00 Euro

200,00 Euro

Dem Spender sind entsprechende Spendenbescheinigungen durch die Landkreisverwaltung auszustellen.


3. Finanzielle Auswirkungen

Der Jugendfonds wird als bilanzielles Konto geführt und hat daher keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt.

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

Verfasser/-in: Michael Lippert

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Jugendamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug