Beschlussantrag:
1. Für das Neubauvorhaben des Tierschutzvereins Bad Mergentheim und Umgebung e.V. gewährt der Main-Tauber-Kreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 50.000 Euro.
2. Die Bewilligung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Förderung durch die Fundtiergemeinden sowie der entsprechenden Landesförderung.
1. Sachverhalt
Der Tierschutzverein Bad Mergentheim und Umgebung e.V. betreibt seit rund 50 Jahren ein Tierheim unterhalb der Burg Neuhaus in Igersheim.
Die Städte und Gemeinden sind nach § 5a AGBGB
(Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) zuständige Fundbehörde im Sinne
der §§ 965 bis 967 und 973 bis 976 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Sie sind
demnach verpflichtet, auch Fundtiere entgegen-zunehmen und entsprechend zu
verwahren. Soweit die Fundbehörde für die Unterbringung und Betreuung nicht in
eigenen Einrichtungen sorgen kann, hat sie die Tiere einer geeigneten Person
oder Stelle – in der Regel einem Tierheim – zu übergeben und die erforderlichen
Aufwendungen dafür zu tragen. Zu den Aufwendungen, die die Fundbehörde zu
erstatten hat, gehören die Kosten für eine artgemäße Unterbringung, Pflege und
Ernährung im Sinne des
§ 2 Tierschutzgesetz.
Folgende Fundtiergemeinden zahlen eine jährliche Pauschale in Höhe von 0,80 Euro pro Einwohner an den Tierschutzverein Bad Mergentheim und Umgebung e.V.:
· Ahorn
· Assamstadt
· Bad Mergentheim
· Boxberg
· Creglingen
· Igersheim
· Lauda-Königshofen
· Niederstetten
· Weikersheim
Die Städte Külsheim und Freudenberg haben Fundtierverträge mit dem Tierschutzverein Wertheim e.V.. Die Stadt Wertheim hat einen Fundtiervertrag mit dem Tierheim in Lohr am Main im Landkreis Main-Spessart. Die Kommunen des mittleren Kreisgebiets fallen in das Einzugsgebiet des Tierschutzvereins in Tauberbischofsheim.
Aufgrund fehlender Unterbringungskapazitäten sowie der Baufälligkeit der aktuellen Räumlichkeiten, hat der Verein in den letzten Jahren ein Grundstück für einen Neubau gesucht. Im Jahr 2022 wurde ein Erbpachtvertrag über 99 Jahre für ein Grundstück in der Straße „Schüpferloch“ in Bad notariell beurkundet. Die Planungen für den Neubau sind fertiggestellt. Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt. Die Brutto-Baukosten inklusive Nebenkosten betragen knapp 2,3 Millionen Euro.
Mit Schreiben vom 27. April 2022 wandte sich der Tierschutzverein Bad Mergentheim und Umgebung e.V. mit der Bitte um finanzielle Unterstützung im Rahmen des geplanten Neubaus an die Fundtiergemeinden sowie die Landkreisverwaltung.
Der Tierschutzverein Bad Mergentheim und Umgebung e.V. bringt eine Erbschaft in Höhe von rund 1.000.000 Euro sowie Spendengelder in die Finanzierung ein.
Das Land Baden-Württemberg stellt außerdem Gelder zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zuwendungsfähig sind u.a. der Bau neuer Tierheime oder Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die maximale Förderhöhe zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen liegt projektbezogen bei 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch bei 150.000 Euro. Es wird positiv davon ausgegangen, dass die maximale Förderhöhe abgerufen werden kann. Voraussetzung für die Landesförderung ist die Beteiligung seitens der Kommunen in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die gewünschte Beteiligung seitens des Landkreises sowie der Kommunen beläuft sich auf 453.000 Euro. Hiervon entfallen 403.000 Euro auf die Städte und Gemeinden. Seitens der Kommunen wurden die notwendigen Mittel bereits in den Haushaltsplänen veranschlagt und größtenteils bereits durch die entsprechenden Gremien beschlossen.
Der Restbetrag von 50.000 Euro soll durch den Landkreis als einmaliger Investitionszuschuss gedeckt werden.
Obgleich der Tierschutz für den Landkreis eine freiwillige Aufgabe darstellt, wird hier die Notwendigkeit gesehen, dieses Vorhaben zum Wohle der Fundtiere im Main-Tauber-Kreis zu unterstützen, zumal alternative Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind. Die Abfrage in den Tierheimen, auch über die Landkreisgrenzen hinaus, ergab, dass auch dort die Kapazitäten mehrheitlich ausgeschöpft sind. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten sind entweder mit höheren Kosten pro Fundtier verbunden, nicht gegeben oder aufgrund zu großer Entfernung nicht sinnhaft.
Der Förderantrag beim Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz wird durch die Stadt Bad Mergentheim gestellt.
Sollten die Baukosten des Neubaus unerwartet niedriger ausfallen, verringert sich der Zuschuss seitens der Fundtiergemeinden sowie des Landkreises entsprechend.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der einmalige Investitionskostenzuschuss seitens des Landkreises in Höhe von 50.000 Euro ist im Haushaltsplan im Budget des Amtes für Wirtschaft und Klimaschutz (Teilhaushalt 5, Produktgruppe 5710) veranschlagt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Ina Nolte
Bereich/Amt: Amt für Wirtschaft und Klimaschutz
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck