Förderantrag des Netzwerk Familie Tauberbischofsheim zur Defizitabdeckung 2017
Beschlussantrag:
Der Kreistag hebt den Sperrvermerk bzgl. der Fördermittel für Familienzentren in 2017 für einen Höchstbetrag von 40.000 Euro auf und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag des Netzwerk Familie Tauberbischofsheim zur Defizitabdeckung für den Betrieb des Netzwerks zu bewilligen.
1. Sachverhalt:
Aktuell liegt ein Förderantrag des Netzwerk Familie Tauberbischofsheim zur Defizitabdeckung für den Betrieb des Netzwerks im Jahr 2017 vor (Anlage 1).
Das Netzwerk Familie Tauberbischofsheim besteht seit 7 Jahren und hat sich sehr erfolgreich etabliert mit einem attraktiven Angebot aus Begegnungszentrum und Cafe, Informationsbörse, Vorträgen, Workshops, Mitmachaktionen und Beratung für Menschen aus allen Generationen, Familien mit Kindern, Migranten und geflüchteten Menschen sowie auch Menschen mit Behinderung.
Der DRK Kreisverband Tauberbischofsheim hat im Januar 2017 die Geschäftsführung für die Netzwerk Familie Tauberbischofsheim GbR übernommen und löste damit das Diakonische Werk ab.
Das Netzwerk Familie Tauberbischofsheim ist gekennzeichnet durch das partnerschaftliche Engagement von verschiedenen Trägern unter anderem Kreisstadt Tauberbischofsheim, Kirchengemeinden, Caritasverband und Diakonisches Werk sowie einem Mix aus professioneller Leitung und bürgerschaftlichem Engagement.
Eine gesicherte Dauerfinanzierung konnte bislang nicht erreicht werden, ist aber sowohl zur aktuellen als auch zur nachhaltigen Sicherung des Angebotes zwingend erforderlich.
Der vorliegende Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 weist ein Defizit in Höhe von 40.000 Euro aus, für dessen Abdeckung eine finanzielle Förderung des Landkreises beantragt ist.
Ein Haushaltsansatz von 75.000 Euro wurde zur Sicherung bestehender Einrichtungen in den Haushalt 2017 aufgenommen. Dessen Bewirtschaftung ist, weil mit einem Sperrvermerk belegt, erst bzw. nur mit einer Entscheidung des Kreistags möglich.
Die
Landkreisverwaltung befürwortet, dem vorliegenden Förderantrag des Netzwerk
Familie Tauberbischofsheim zur Defizitabdeckung des Betriebs in 2017 in vollem
Umfang stattzugeben.
Dazu wird der
Sperrvermerk für den Haushaltsansatz aufgehoben.
Das Netzwerk Familie
Tauberbischofsheim ist zu verpflichten, die ordnungsgemäße Verwendung des
Zuschusses nachzuweisen und über die Aktivitäten des Netzwerks zu berichten.
Eine Förderung in den Folgejahren ab 2018ff ist ausgeschlossen, sofern die weitere Finanzierung über die dann in kommunaler Hand liegende Förderinitiative erfolgt.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Bei einer einmaligen Defizitabdeckung für das Netzwerk Familie Tauberbischofsheim werden bis zu 40.000 Euro benötigt; der Haushaltsansatz besteht im Umfang von 75.000 Euro.
Die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ist beigefügt, die Beschlussempfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird nachgereicht; ebenso ist ein Pressespiegel zur Arbeit des Netzwerks für Familie beigefügt.
Anlagen: 1