Beschlussantrag:
Die vorgeschlagenen Personen werden in die Wahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 bei den Amtsgerichten Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim gewählt.
1.
Sachverhalt
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 erfolgt wieder durch einen Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten; dieser Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht (als Vorsitzendem), einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§§ 40 Abs. 1 und 2, 57 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG). Als Verwaltungsbeamten hat die Landesregierung den Landrat des Landkreises bestimmt, in dem sich der Sitz des jeweiligen Amtsgerichts befindet.
Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks gewählt. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt nach den Regelungen der LKrO (§ 40 Abs. 2 GVG).
Es sind jeweils sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim zu wählen. Für die Wählbarkeit gelten die §§ 31 bis 34 GVG. Es ist zudem darauf zu achten, dass keine Person als Vertrauensperson gewählt wird, die gleichzeitig in eine Vorschlagsliste einer Gemeinde für die Schöffenwahl aufgenommen ist.
Nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:
CDU: 3
Freie Wähler: 2
SPD: 1
Grüne: 1
Wie bereits im Jahr 2013 verzichtet die CDU-Kreistagsfraktion im Wege der überfraktionellen Einigung zugunsten FDP / BLW auf ein Vorschlagsrecht je Amtsgerichtsbezirk. Somit ist für jede Kreistagsfraktion mindestens ein Vorschlagsrecht pro Gerichtsbezirk gegeben:
CDU: 2
Freie Wähler: 2
SPD: 1
Grüne: 1
FDP / BLW: 1
Für die Wahl in den Schöffenwahlausschuss der einzelnen Amtsgerichte werden folgende Personen vorgeschlagen:
1. Amtsgericht Bad Mergentheim
Fraktion |
|
CDU |
Manfred
Schaffert |
CDU |
Andreas
Lehr |
FWV |
Jochen
Flasbeck |
FWV |
Frank
Menikheim |
SPD |
Ute
Schindler-Neidlein |
Grüne |
Gabi
Bachem-Böse |
FDP / BLW |
Jürgen
Vossler |
2. Amtsgericht Tauberbischofsheim
Fraktion |
|
CDU |
Joachim
Markert |
CDU |
Ottmar
Dürr |
FWV |
Hubert
Segeritz |
FWV |
Klaus
Kornberger |
SPD |
Gernot
Seitz |
Grüne |
Christina
Sack |
FDP / BLW |
Albrecht
Rudolf |
3. Amtsgericht Wertheim
Fraktion |
|
CDU |
Roger
Henning |
CDU |
Axel Wältz |
FWV |
Hubert
Sadowski |
FWV |
Konrad
Schlör |
SPD |
Thomas
Kraft |
Grüne |
Birgit
Väth |
FDP / BLW |
Stefan
Kempf |
Die Landkreisverwaltung teilt dem jeweils zuständigen Amtsgericht die gewählten Vertrauenspersonen mit. Die Schöffenwahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen treten sodann spätestens am 29. September unter dem Vorsitz des Richters beim jeweiligen Amtsgericht Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim zusammen.