Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim
Vorlage
V-KT/599/2023
Aktenzeichen
012.023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die vorgeschlagenen Personen werden in die Wahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 bei den Amtsgerichten Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim gewählt.

 

1. Sachverhalt

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Die Neuwahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 erfolgt wieder durch einen Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten; dieser Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht (als Vorsitzendem), einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer (§§ 40 Abs. 1 und 2, 57 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG). Als Verwaltungsbeamten hat die Landesregierung den Landrat des Landkreises bestimmt, in dem sich der Sitz des jeweiligen Amtsgerichts befindet.

 

Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks gewählt. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt nach den Regelungen der LKrO (§ 40 Abs. 2 GVG).

 

Es sind jeweils sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim zu wählen. Für die Wählbarkeit gelten die §§ 31 bis 34 GVG. Es ist zudem darauf zu achten, dass keine Person als Vertrauensperson gewählt wird, die gleichzeitig in eine Vorschlagsliste einer Gemeinde für die Schöffenwahl aufgenommen ist.

 

Nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:

 

CDU: 3

Freie Wähler: 2

SPD: 1

Grüne: 1

 

Wie bereits im Jahr 2013 verzichtet die CDU-Kreistagsfraktion im Wege der überfraktionellen Einigung zugunsten FDP / BLW auf ein Vorschlagsrecht je Amtsgerichtsbezirk. Somit ist für jede Kreistagsfraktion mindestens ein Vorschlagsrecht pro Gerichtsbezirk gegeben:

 

CDU: 2

Freie Wähler: 2

SPD: 1

Grüne: 1

FDP / BLW: 1

Für die Wahl in den Schöffenwahlausschuss der einzelnen Amtsgerichte werden folgende Personen vorgeschlagen:

 

1. Amtsgericht Bad Mergentheim

Fraktion

 

CDU

Manfred Schaffert

CDU

Andreas Lehr

FWV

Jochen Flasbeck

FWV

Frank Menikheim

SPD

Ute Schindler-Neidlein

Grüne

Gabi Bachem-Böse

FDP / BLW

Jürgen Vossler

 

 

2. Amtsgericht Tauberbischofsheim

Fraktion

 

CDU

Joachim Markert

CDU

Ottmar Dürr

FWV

Hubert Segeritz

FWV

Klaus Kornberger

SPD

Gernot Seitz

Grüne

Christina Sack

FDP / BLW

Albrecht Rudolf

 

3. Amtsgericht Wertheim

Fraktion

 

CDU

Roger Henning

CDU

Axel Wältz

FWV

Hubert Sadowski

FWV

Konrad Schlör

SPD

Thomas Kraft

Grüne

Birgit Väth

FDP / BLW

Stefan Kempf

 

Die Landkreisverwaltung teilt dem jeweils zuständigen Amtsgericht die gewählten Vertrauenspersonen mit. Die Schöffenwahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen treten sodann spätestens am 29. September unter dem Vorsitz des Richters beim jeweiligen Amtsgericht Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim und Wertheim zusammen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Sabrina Rohnacher

Bereich/Amt: Büro des Landrats

Büroleitung: Markus Moll