Beschlussantrag:
1. Dem Neubau eines Radwegs zwischen Werbach und Böttigheim an der K2819 mit Gesamtkosten von ca. 900.000 Euro (brutto) wird vorbehaltlich einer Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und dem Bundesförderprogramm „Stadt & Land“ zugestimmt. Unter Berücksichtigung einer Förderung in Höhe von ca. 810.000 Euro beträgt der Netto-Kreisanteil an der Maßnahme ca. 90.000 Euro (brutto). Die Ausführung der Maßnahme ist für den Sommer / Herbst 2023 vorgesehen.
2. Das Kreisstraßenbauamt wird mit der Ausschreibung und der Umsetzung der Maßnahme „K2819 Neubau Radweg Werbach – Böttigheim“ beauftragt.
1.
Sachverhalt
Die Vorschriften für den Bau von Außerortsstraßen und Radwege sehen vor, dass ab 2.500 Kfz/24h auf der Straße ein separater Radweg angelegt werden soll, da dem Radfahrer eine Mitnutzung der Straße aus Sicherheitsgründen nicht zuzumuten ist. Die K2819, die als Zubringer zur A3 fungiert, weist in der Verkehrszählung von 2019 eine Verkehrsstärke von 3.824 Kfz/24h auf. Somit ist der Baulastträger der Straße (Landkreis) gehalten, dem Radfahrer einen separaten Radweg anzubieten.
Die Gesamtkosten des Radweges liegen bei ca. 900.000 Euro (brutto) und gliedern sich wie folgt:
· Planung, technische Bearbeitung: ca. 200.000 Euro
· Bau, Grunderwerb: ca. 700.000 Euro
Die Maßnahme wurde im März 2021 in das Förderprogramm nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) – Rad - und Fußverkehr – sowie nach dem Bundes-förderprogramm „Stadt & Land“ aufgenommen. Im Dezember 2022 wurde der Förderantrag gestellt. Hierüber wurde noch nicht entschieden. Für den Fall, dass bis Baubeginn der Bewilligungsbescheid noch nicht eingegangen ist, wurde bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Regierungspräsidium Stuttgart eingeholt. Sollte zur Vergabe – wider Erwarten – der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegen, wird die Ausschreibung aufgehoben, da die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dann nicht vorliegen.
Das Förderprogramm „Stadt & Land“ schreibt vor, dass der Bau bis Ende 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein muss.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für den Neubau des Radwegs werden ca. 900.000 Euro (brutto) betragen.
Es wird mit einer Förderung von ca. 810.000 Euro gerechnet. Der Nettoanteil des Kreises an der Maßnahme beträgt damit ca. 90.000 Euro (brutto).
Bisherige Auszahlungen bis einschließlich 2022 in Höhe von ca. 39.000 Euro wurden über das investive Radwegeprogramm (I5420 0000 005) getätigt. Ab dem Haushaltsjahr 2023 werden die Ausgaben aus dem I-Auftrag I5420 2819 000 „K 2819 Neubau Radweg Werbach-Böttigheim“ finanziert. Der dort veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von 750.000 Euro im Haushaltsplan 2023 wird um ca. 30.000 Euro überschritten. Dies kommt daher, dass Planungskosten im Jahr 2022 nicht wie erwartet abgeflossen sind und nun vom diesjährigen I-Auftrag I5420 2819 000 mitfinanziert werden. Daher werden beim I-Auftrag I5420 0000 005 Radwegeprogramm ca. 30.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 weniger ausgegeben und somit als Deckungsmittel bei der Maßnahme herangezogen. Gemäß dem Haushaltsplan 2023 sind die Investitionsaufträge, welche mit I542028* und mit I5420 0000 0* beginnen gegenseitig deckungsfähig.
Im Haushaltsjahr 2024 werden ca. 50.000 Euro für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen sowie Restarbeiten am Radweg (Markierung, Beschilderung etc.) und im Haushaltsjahr 2026 werden noch ca. 31.000 Euro für die Schlussvermessung benötigt. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Die Zuwendung aus dem Förderprogramm, in Höhe von ca. 810.000 Euro, wird auf dem I-Auftrag I5420 2819 500 „K2819 RW Werbach-Böttigheim Zuweisungen“ ab 2023 vereinnahmt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Sebastian Bokmeier, Christin Bödigheimer
Bereich/Amt: Straßenbauamt
Dezernatsleitung: Werner Rüger