Beschlussantrag:
1. Der Main-Tauber-Kreis bietet seinen
Mitarbeitenden weiterhin ein Job-Ticket an.
2.
Der
Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 v.H. des
Ticket-Preises.
3. Der Brutto-Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises
wird wie bisher auf höchstens 25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt. Sofern
es sich künftig abzeichnet, dass durch eine ansteigende Zahl der Inhaber des
Tickets der vorgesehene Brutto-Jahreszuschuss des Landkreises von 25.000 Euro nicht
mehr ausreicht, wird der Sachverhalt den zuständigen Gremien erneut zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
1.
Sachverhalt
Der
Kreistag hat am 27.05.2020 die Einführung des Job-Tickets für die
Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zum 01.07.2020 und am 20.07.2022 dessen
Fortführung beschlossen.
Der
Main-Tauber-Kreis bezuschusst das Job-Ticket mit einem monatlichen Zuschussbetrag
(Grundbeitrag) in Höhe von derzeit 50,20 Euro pro Monat (steuerfrei). Die
Mitarbeitenden leisten einen Eigenanteil von derzeit 51,20 Euro pro Monat.
Die
Attraktivität des Job-Tickets hat sich in den letzten Jahren sukzessive positiv
entwickelt. Derzeit gibt es 18 Job-Ticket-Nutzer im Landratsamt
(Kreisbedienstete).
Zum
01.05.2023 wird das Deutschlandticket (bundesweite 49-Euro-Ticket) eingeführt. Das Jobticket
des VRN soll ab dem 01.06.2023 auf das bundesweit geltende Job-Ticket Modell
auf Basis des Deutschlandtickets umgestellt werden.
Bisher hat
das Landratsamt das Job-Ticket mit rund 50 v.H. des Ticketpreises bezuschusst.
Die Bezuschussung des 49- Euro-Tickets soll daher ebenfalls mit 50 v.H.
des Ticketpreises, d.h. mit 24,50 Euro, erfolgen. Die Nutzer des
Job-Tickets erhalten von der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber außerdem einen
Rabatt in Höhe von 5 v.H. weshalb der Preis für das Ticket für die
Mitarbeitenden sodann 22,05 Euro pro Monat beträgt.
Das
Deutschlandticket gilt in allen Bussen, Bahnen und Zügen des Nahverkehrs in
ganz Deutschland. Mit dem Deutschlandticket kann man also nicht nur im VRN
fahren, sondern alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in
Deutschland benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn,
Regionalexpress und InterRegioExpress), nicht jedoch im Fernverkehr der
Deutschen Bahn (z.B. IC, EC oder ICE) oder anderer Bahnen (z. B. FlixTrain).
Eine Mitnahmemöglichkeit von weiteren Personen gilt nicht.
Durch die
geplante Einführung des Deutschlandtickets als Job-Ticket ergibt sich beim 49- Euro-Ticket im
Vergleich zum bisherigen VRN-Ticket eine deutliche Entlastung für die
Mitarbeitenden. Reine Mitnahmeeffekte werden durch den Eigenanteil
weitestgehend vermieden.
Das
Job-Ticket soll weiterhin mit maximal 25.000 Euro jährlich durch den Landkreis
bezuschusst werden. Durch die geplante Bezuschussung des 49-Euro-Tickets
als Jobticket sind daher keine Mehrkosten zu erwarten. Gleichwohl können durch
diese Attraktivitätssteigerung perspektivisch weitere Potenziale der
ÖPNV-Nutzung durch die Mitarbeitenden erschlossen werden, da das zur Verfügung
gestellte Budget nunmehr für mehr Job-Ticket-Nutzer ausreicht.
Der bestehende Vertrag mit der VGMT soll umgewandelt werden. Alle Nutzer des bisherigen Job-Tickets sollen auf das neue Job-Ticket-Modell umgestellt werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Der Arbeitgeberanteil pro Jobticket beträgt 24,50 Euro (brutto) pro Monat, somit 294 Euro pro Jahr und Ticket. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, für die kommenden Haushaltsjahre weiterhin jeweils höchstens 25.000 Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Mit diesem Budget kann 85 Mitarbeitenden das 49-Euro-Ticket als Job-Ticket angeboten werden.
Der fällige Betrag ist im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen) für das Haushaltsjahr 2023 etatisiert.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Das Job-Ticket führt zum Rückgang des Individualverkehrs und ist damit ein Beitrag für den Klimaschutz.
Verfasser/-in: Janina Hauck
Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste
Dezernatsleitung: Torsten Hauck