Betreff
Weiterführung und Finanzierung des Job-Tickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung
Vorlage
V-KT/564/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Der Main-Tauber-Kreis bietet seinen Mitarbeitenden weiterhin ein Job-Ticket an.

 

2.    Der Main-Tauber-Kreis finanziert einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50 v.H. des Ticket-Preises.

 

3.    Der Brutto-Jahreszuschuss des Main-Tauber-Kreises wird wie bisher auf höchstens 25.000 Euro pro Haushaltsjahr beschränkt. Sofern es sich künftig abzeichnet, dass durch eine ansteigende Zahl der Inhaber des Tickets der vorgesehene Brutto-Jahreszuschuss des Landkreises von 25.000 Euro nicht mehr ausreicht, wird der Sachverhalt den zuständigen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

1. Sachverhalt

Der Kreistag hat am 27.05.2020 die Einführung des Job-Tickets für die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zum 01.07.2020 und am 20.07.2022 dessen Fortführung beschlossen.

 

Der Main-Tauber-Kreis bezuschusst das Job-Ticket mit einem monatlichen Zuschussbetrag (Grundbeitrag) in Höhe von derzeit 50,20 Euro pro Monat (steuerfrei). Die Mitarbeitenden leisten einen Eigenanteil von derzeit 51,20 Euro pro Monat.

 

Die Attraktivität des Job-Tickets hat sich in den letzten Jahren sukzessive positiv entwickelt. Derzeit gibt es 18 Job-Ticket-Nutzer im Landratsamt (Kreisbedienstete).

 

Zum 01.05.2023 wird das Deutschlandticket (bundesweite 49-Euro-Ticket) eingeführt. Das Jobticket des VRN soll ab dem 01.06.2023 auf das bundesweit geltende Job-Ticket Modell auf Basis des Deutschlandtickets umgestellt werden.

 

Bisher hat das Landratsamt das Job-Ticket mit rund 50 v.H. des Ticketpreises bezuschusst. Die Bezuschussung des 49- Euro-Tickets soll daher ebenfalls mit 50 v.H. des Ticketpreises, d.h. mit 24,50 Euro, erfolgen. Die Nutzer des Job-Tickets erhalten von der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber außerdem einen Rabatt in Höhe von 5 v.H. weshalb der Preis für das Ticket für die Mitarbeitenden sodann 22,05 Euro pro Monat beträgt.

 

Das Deutschlandticket gilt in allen Bussen, Bahnen und Zügen des Nahverkehrs in ganz Deutschland. Mit dem Deutschlandticket kann man also nicht nur im VRN fahren, sondern alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse in Deutschland benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), nicht jedoch im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. IC, EC oder ICE) oder anderer Bahnen (z. B. FlixTrain). Eine Mitnahmemöglichkeit von weiteren Personen gilt nicht.

 

Durch die geplante Einführung des Deutschlandtickets als Job-Ticket ergibt sich beim 49- Euro-Ticket im Vergleich zum bisherigen VRN-Ticket eine deutliche Entlastung für die Mitarbeitenden. Reine Mitnahmeeffekte werden durch den Eigenanteil weitestgehend vermieden.

 

Das Job-Ticket soll weiterhin mit maximal 25.000 Euro jährlich durch den Landkreis bezuschusst werden. Durch die geplante Bezuschussung des 49-Euro-Tickets als Jobticket sind daher keine Mehrkosten zu erwarten. Gleichwohl können durch diese Attraktivitätssteigerung perspektivisch weitere Potenziale der ÖPNV-Nutzung durch die Mitarbeitenden erschlossen werden, da das zur Verfügung gestellte Budget nunmehr für mehr Job-Ticket-Nutzer ausreicht.

 

Der bestehende Vertrag mit der VGMT soll umgewandelt werden. Alle Nutzer des bisherigen Job-Tickets sollen auf das neue Job-Ticket-Modell umgestellt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Arbeitgeberanteil pro Jobticket beträgt 24,50 Euro (brutto) pro Monat, somit 294 Euro pro Jahr und Ticket. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, für die kommenden Haushaltsjahre weiterhin jeweils höchstens 25.000 Euro für das Job-Ticket vorzusehen. Mit diesem Budget kann 85 Mitarbeitenden das 49-Euro-Ticket als Job-Ticket angeboten werden.

 

Der fällige Betrag ist im Ergebnishaushalt, Produkt L11210610 (freiwillige soziale Leistungen) für das Haushaltsjahr 2023 etatisiert.

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

Das Job-Ticket führt zum Rückgang des Individualverkehrs und ist damit ein Beitrag für den Klimaschutz.

 

 

Verfasser/-in: Janina Hauck

Bereich/Amt: Amt für Personal und Zentrale Dienste

Dezernatsleitung:  Torsten Hauck