Betreff
Bericht über die Arbeit des Pflegestützpunktes
Vorlage
S/568/2023
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1. Sachverhalt

 

Im Main-Tauber-Kreis gibt es einen überdurchschnittlich hohen Anteil älterer und hochbetagter Einwohner. Mit zunehmendem Alter wächst das Risiko pflegebedürftig zu werden. Entsprechend hoch ist im Main-Tauber-Kreis die Pflegequote, d.h. der Anteil der Pflegebedürftigen bezogen auf die Gesamtbevölkerung. Nach der Pflegestatistik 2021 betrug die Pflegequote im Main-Tauber-Kreis 2021 6,1 Prozent gegenüber dem Landesdurchschnitt mit 4,9 Prozent.

 

Der überwiegende Anteil der Pflegebedürftigen wird im Main-Tauber-Kreis zu Hause versorgt und betreut. Ein kleinerer Teil benötigt die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Tritt im Einzelfall Pflege- bzw. zunehmende Unterstützungsbedürftigkeit ein, gibt es auf Seiten der Betroffenen und ihrer Angehörigen in der Regel viele Fragen, vor allem:

 

-        Wo und wie finde ich einen Pflegedienst, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, einen Hausnotruf?

-        Welche Leistungen kann ich als Betroffener, welche als pflegender Angehöriger in Anspruch nehmen?

-        Was, wenn es zu Hause nicht mehr geht?

 

In dieser Situation hilft der Pflegestützpunkt, einen Überblick sowie passende Angebote und Leistungen zu finden, und unterstützt auch bei der Suche nach professioneller Hilfe und Entlastung.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 01.07.2008 sieht unter anderem den Aufbau von Pflegestützpunkten in den Kommunen zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten vor. Der Pflegestützpunkt wird unter der Federführung des Landkreises in Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen geführt; die Pflege- und Krankenkasse beteiligen sich mit einem Anteil von 2/3 an den abrechnungsfähigen Kosten.

 

Die wichtigsten Meilensteine:

-        Beschluss des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr vom 01.07.2009, die Federführung für einen Pflegestützpunkt im Main-Tauber-Kreis zu übernehmen.

-        Abschluss und Unterzeichnung des Pflegestützpunktvertrages Anfang 2011.

-        Offizielle Eröffnung im Mehrgenerationenhaus Lauda-Königshofen am 31.03.2011.

-        Umzug nach Tauberbischofsheim, Am Wört 1, im Dezember 2019.

-        Außensprechstunden in Bad Mergentheim, Lauda-Königshofen, Niederstetten und Wertheim im 4-wöchigen Rhythmus.

 

In der Sitzung wird über die konkrete Arbeit sowie die Inanspruchnahme und Entwicklung des Pflegestützpunktes berichtet.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Kranken- und Pflegekassen beteiligen sich mit einem Anteil von zwei Dritteln an den Personal- und Sachkosten, d.h. ein Drittel der Kosten verbleibt beim Landkreis. Im vergangenen Jahr 2022 betrug die Erstattung der Kranken- und Pflegekassen 119.756 Euro. Der beim Landkreis verbleibende Anteil für die Personal- und Sachkosten lag entsprechend bei ca. 60.000 Euro. 

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Nicole Schwarz

Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug