Betreff
Veräußerung der Gesellschafteranteile des Landkreises an der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim gGmbH an das Land Baden-Württemberg
Vorlage
V-KT/570/2023
Aktenzeichen
018.3
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Der Kreistag stimmt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile des Landkreises an der Deutschordensmuseum Bad Mergentheim gGmbH im Wert von 255.645,94 Euro zum symbolischen Wert von 0,12 Euro an das Land Baden-Württemberg zu.

 

2.    Der Landrat wird bevollmächtigt, dem als Anlage beigefügten Gesellschafterbeschluss zuzustimmen und den „Geschäftsanteilskauf und -abtretungsvertrag“ gemäß Anlage abzuschließen.

 

1. Sachverhalt

Seit der Gründung der Deutschordensmuseums gGmbH (DOM) im Jahr 1991 verursacht der Betrieb einen laufenden Abmangel. Um die Insolvenz abzuwenden, wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Einsparmaßnahmen in der Gesellschaft vorgenommen und ein Maßnahmenpaket der Gesellschafter Land (48,75 Prozent), Stadt (32,5 Prozent), Deutschordensmuseumsverein (12,5 Prozent) und Landkreis (6,25 Prozent) geschnürt. Letztmalig wurden die Zuschüsse im Jahr 2019 neu verhandelt und über 10 Jahre (bis 2029) verbindlich festgelegt. Der Aufsichtsrat hat zudem kein weiteres Sparpotential im Museumsbetrieb selbst mehr gefunden.

 

Um weitere Synergien zu nutzen, wurde die Geschäftsführung im Jahr 2021 im Rahmen eines Betriebsführungsvertrags an die Staatlichen Schlösser und Gärten (SSG) übergeben. Alle Gesellschafter hatten sich im Zuge dieser Übergabe verpflichtet, eine endgültige Lösung für die DOM gGmbH zu finden. Aus diesen Gesprächen und der eingeforderten Rechtsberatung durch die Kanzlei Menold Bezler (siehe Anlage 1 – Einschätzung zur Höhe des Kaufpreises) ist folgendes, weiteres Vorgehen entwickelt worden:

 

              Veräußerung der Gesellschafteranteile für insgesamt 1 Euro an das Land Baden-Württemberg

              Auflösung der gGmbH und Eingliederung des Museums in die SSG zum 30. Juni 2023

 

Die Gesellschafteranteile des Landkreises haben einen bilanziellen Wert von 255.645,94 Euro. Der Verkauf an das Land für 0,12 Euro wäre aus Sicht von Stadt und Landkreis eine Veräußerung unter dem Bilanzwert und bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Es ist davon auszugehen, dass am freien Markt kein Käufer die Gesellschaftsanteil eines dauerdefizitären Unternehmens zum bilanziellen Wert erwerben wird. Mit dem ebenfalls festgestellten Investitionsbedarf im Museum (nicht das Gebäude selbst, das sich im Landesbesitz befindet) in fast zweistelliger Millionenhöhe (siehe Anlage 2 – Kostenschätzung Neukonzeption – Sanierung der Präsentation) und dem weiter defizitären Betrieb kommen die Gesellschafter Stadt und Landkreis zum Entschluss, das Angebot des Landes anzunehmen und die Gesellschafteranteile zum Verkehrswert zu veräußern. Dadurch kann das Museum als eines von aktuell 62 Monumenten der SSG langfristig weiterbetrieben werden.

 

In einem gemeinsamen Schreiben von Landrat und Oberbürgermeister wurde der Sachverhalt geschildert (siehe Anlage 3 – RP-Schreiben). Das Regierungspräsidium hat zwischenzeitlich seine grundsätzliche Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen erklärt (Anlage 4 – Stellungnahme RP-Anteilsveräußerung).

 

Der Entwurf für den „Geschäftsanteilskauf- und –abtretungsvertrag“ (Anlage 5) und der Entwurf für die Gesellschafterbeschlüsse (Anlage 6) sind mit Stand vom 28. April der Vorlage beigefügt. Eventuell ergeben sich noch redaktionelle Änderungen, die aber keinen Einfluss auf die Grundsatzentscheidung haben.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Beteiligung ist in der Bilanz des Landkreises mit 255.645,94 Euro als sonstige Beteiligung ausgewiesen. Der symbolische Kaufpreis von einem Euro, anteilig 0,12 Euro für den Anteil des Landkreises, führt in der Konsequenz zu einem außerordentlichen Aufwand aus der Veräußerung von Finanzvermögen, der sich in Höhe von 255.645,82 Euro belastend auf das Sonderergebnis auswirkt.

 

Gemäß § 25 Abs. 4 GemHVO wird dieser außerordentliche Aufwand durch eine Entnahme aus der Rücklage des Sonderergebnisses ausgeglichen. Diese beträgt zum 31.12.2022 1.338.017,86 Euro.

 

Darüber hinaus teilen sich die Gesellschafter Stadt Bad Mergentheim, Deutschordensmuseum e.V. und Main-Tauber-Kreis als Verkäufer 50 Prozent der Kosten der notariellen Beurkundung des Abtretungsvertrages, die andere Hälfte der Kosten trägt das Land.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

 

Verfasser/-in: Sabrina Rohnacher / Philipp Freitag

Bereich/Amt: Büro des Landrats / Amt für Finanzen

Büroleitung: Markus Moll 

Anlagen: 6 (nicht öffentlich)