Betreff
Ergänzungsvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem Main-Tauber-Kreis und dem Kompostwerk Würzburg betreffend die Verwertung von Bioabfällen vom 13./16.03.2012
Vorlage
V-KT/572/2023
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Der Verlängerung der Kooperationsvereinbarung vom 13./16. März 2012 zwischen dem Main-Tauber-Kreis und dem Kompostwerk Würzburg zur Verwertung von Bioabfällen bis zum 31. Dezember 2028 wird zugestimmt. Sie verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.

 

1. Sachverhalt

Seit 1996 verwertet der Main-Tauber-Kreis über das Kompostwerk Würzburg die eingesammelten Bioabfälle. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kompostwerk Würzburg und dem Main-Tauber-Kreis hat sich seitdem bewährt und soll fortgeführt werden. Dafür spricht zum einen die Ortsnähe, zum anderen die technisch hochwertige Verwertung der Bioabfälle zu Kompost und die daran angeschlossene Verwertungsschiene.

 

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Main-Tauber-Kreis und dem Kompostwerk Würzburg (die gesamten Aufgaben des Kooperationsvertrages wurden von der Stadt Würzburg aufgrund einer Unternehmensrestrukturierung zum 01.01.2023 auf das Kompostwerk Würzburg GmbH übertragen) vom 13./16. März 2012 zur Verwertung von Bioabfällen endet vertraglich zum 31. Dezember 2023. Mit der beiliegenden Ergänzungsvereinbarung soll der Vertrag um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht gekündigt wird. Ein (europaweites) Vergabeverfahren ist wegen des Ausnahmetatbestands des § 108 Abs.6 Nr.1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nicht notwendig.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenstruktur ist unverändert und ändert sich während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung nicht. Sie beträgt 70,00 Euro (brutto) pro Tonne Bioabfall. Die Aufwendungen für die Verwertung der Bioabfälle im Kompostwerk Würzburg betragen ca. 1.000.000 Euro pro Jahr und sind im Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

Bei positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den Klimaschutz:

Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2-eq

Erhebliche Reduktion

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche

Erhöhung

 

Verfasser/-in: Dr. Walter Scheckenbach

Bereich/Amt: AWMT

Dezernatsleitung: Werner Rüger 

Anlagen: 2