Beschlussantrag:
1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Verkehr stimmt der Fortführung und Weiterentwicklung der Kommunalen Pflegekonferenz zu.
2.
Zur weiteren finanziellen
Absicherung der Kommunalen Pflegekonferenz erfolgt wiederum eine Antragstellung
im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs „Kommunale Pflegekonferenzen BW –
Netzwerke für Menschen entwickeln“ beim Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Integration Baden-Württemberg.
1. Sachverhalt
Für das Jahr 2030 wird für den Main-Tauber-Kreis ein Anteil Hochbetagter von 8 Prozent prognostiziert bei einem geschätzten Landesdurchschnitt von 7,1 Prozent. Der Main-Tauber-Kreis ist bereits einer derjenigen Landkreise in Baden-Württemberg, der am stärksten vom Alterungsprozess der Bevölkerung betroffen ist.
Entsprechend liegen eine altersgerechte Infrastruktur sowie ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflege- und Unterstützungsleistungen für Senioren im zentralen Interesse des Landkreises sowie der kreisangehörigen Gemeinden.
Für die Verwaltung war dies im Jahr 2020 ein entscheidender Impuls zur Bewerbung um die Implementierung der Kommunalen Pflegekonferenz. Grundlage war der Beschluss des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr vom 14.10.2020. Mit Bescheid vom 01.12.2020 wurde eine Förderung von 43.200 Euro für die Einrichtung einer Kommunalen Pflegekonferenz bewilligt; der Förderzeitraum betrug 18 Monate und startete zum 01.04.2021.
Zwischenzeitlich konnten die Lenkungsgruppe und eine Geschäftsordnung implementiert und neben den Sitzungen der Lenkungsgruppe auch zwei (coronabedingt Online-)Veranstaltungen durchgeführt werden.
Nun steht die Arbeit in Arbeitsgruppen an, in denen einzelne Projekte aus dem Senioren- und Pflegeplan 2021 – 2025 bearbeitet werden sollen. In den Raumschaften sollen Handlungs-empfehlungen speziell für die Raumschaft aber auch kreisweit umgesetzt werden.
Aktuell hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ein Folgeprogramm für die Förderung der Kommunalen Pflegekonferenzen in den Jahren 2023 / 2024 aufgelegt, siehe Pressemitteilung vom 22.05.2023 (Anlage 1). Das Land fördert die Weiterentwicklung von bestehenden Kommunalen Pflegekonferenzen mit einem Zuschuss von bis zu 40.000 Euro in diesem Zeitraum. Die Antragstellung muss bis 30. Juni erfolgen; ein Gremienbeschluss ist nachzuweisen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgaben der Kommunalen Pflegekonferenz sollen weiterhin im Amt für Pflege und Versorgung, im Fachbereich Altenhilfefachberatung und -planung, wahrgenommen werden. Das Land fördert die Weiterentwicklung der Pflegekonferenzen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent im Wege der Projektförderung, höchstens 40.000 Euro. Dieser Höchstzuschuss wird für die Kommunale Pflegekonferenz im Main-Tauber-Kreis erwartet. Damit verbleibt ein Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten beim Landkreis.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Nicole Schwarz
Bereich/Amt: Amt für Pflege und Versorgung / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug
Anlage: 1