Beschlussantrag:
1.
Die Gründung einer touristischen
Dachorganisation im Nördlichen Baden-Württemberg wird begrüßt.
2.
Der Main-Tauber -Kreis gewährt dem
Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e.V. für die anteilige Finanzierung
einer touristischen Dach-DMO im Nördlichen Baden-Württemberg einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 85.000 Euro. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der
Zustimmung der Mitgliederversammlung des Tourismusverbands „Liebliches
Taubertal e.V.“ zur Gründung der touristischen Dach-DMO gewährt.
3.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
70.000 Euro und wird zu gleichen Teilen durch die 7 Gesellschafter eingebracht.
Das anteilige Stammkapital der Gesellschaft für den Tourismusverband
„Liebliches Taubertal“ e.V. beträgt 10.000 Euro und wird dem Tourismusverband
„Liebliches Taubertal“ e.V. durch den Main-Tauber-Kreis zur Verfügung gestellt.
1. Sachverhalt
Im Ranking der Regionen in Baden-Württemberg bilden die touristischen Gebiete im nördlichen Teil des Landes die zweitstärkste Tourismusregion nach dem Schwarzwald.
Das Land Baden- Württemberg ist daher bestrebt, das Potential der einzelnen Gebiete durch die Gründung einer gemeinsamen Dachorganisation zu bündeln und schlagkräftiger zu vermarkten. Ein seit 2022 geführter, agenturbegleiteter Evaluierungsprozess, der seitens des Landes mit 100.000 Euro finanziert wird, bildet die Grundlage der zukünftigen Kooperationsmöglichkeiten.
Um die Bestrebung und den Willen zur engeren Kooperation auch seitens der Gebiete deutlich zu machen, haben die Vertreter der touristischen Einzugsgebiete
· Hohenlohe und Schwäbisch Hall Tourismus e.V., Schwäbisch Hall,
· Touristikgemeinschaft Odenwald e.V., Mosbach,
· Tourismusverband Liebliches Taubertal e.V., Tauberbischofsheim,
· Touristikgemeinschaft Hohenlohe e.V., Künzelsau,
· Kraichgau-Stromberg Tourismus e.V., Bretten,
· Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V., Heilbronn und der
· Rhein-Neckar-Kreis
in einem ersten Schritt am 16. Januar 2023 auf der Messe CMT in Stuttgart einen „Letter of Intent“ unterzeichnet.
Als übereinstimmendes Ziel wurde die Gründung
einer gemeinsam getragenen Dach-Destinationsmanagement-Organisation (kurz
Dach-DMO) anvisiert, um die Professionalität und Innovationsfähigkeit sowie die
qualitative und quantitative Sichtbarkeit auf dem Markt zu stärken. Die
künftige Dach-DMO soll die Koordinierung und Abstimmung der gemeinschaftlichen
Aufgaben und Interessen übernehmen, eine optimale Vernetzung der
Tourismusstrukturen auf allen Ebenen herstellen und für effizientes und
ressourcenschonendes Arbeiten sorgen. Die sieben Tourismusgebiete bleiben dabei
weiterhin für die eigenverantwortliche Ausrichtung ihrer Gebietskulisse
verantwortlich und arbeiten der Dach-DMO zu.
Für die inhaltliche Ausgestaltung der operativen Kooperationsaufgaben wurde ein Aufgabenverteilungsplan durch die Geschäftsführungen und Tourismusverantwortlichen aus den beteiligten sieben Gebieten erarbeitet. Dieser regelt künftig die Kompetenzen und Zuarbeiten der Kooperationspartner untereinander. Als Marketingschwerpunkte der neuen Dach-DMO wurden insbesondere Radfahren, Wein & Kulinarik, Kultur und Tagestourismus festgelegt. Weitere themenübergreifende Projekte wie Wohnmobiltourismus oder Nachhaltigkeit wurden ergänzt.
In
einer weiteren gemeinsamen Sitzung am 29. August 2023 in Bad Mergentheim haben
sich die Verantwortlichen der sieben Tourismusgebiete auf die Finanzierung und
den Sitz der Dach- DMO als Gesellschaft mit beschränkter Haftung verständigt.
Ein Name für die Dach-DMO wird derzeit abschließend juristisch geprüft.
Vorbehaltlich
der Zustimmung der Mitgliederversammlungen der einzelnen
Tourismusgemeinschaften bzw. der entsprechenden Gremien wird der
Gründungsprozess der Dach-DMO als GmbH im Anschluss begonnen. Die sieben
Kooperationsgebiete werden gleichberechtige Gesellschafter der Dach-DMO.
Sitz
der Gesellschaft:
Die
Dach-DMO wird ihre Geschäftsstelle und den juristischen Sitz in Wertheim /
Kloster Bronnbach haben.
Finanzierung:
Stammkapital
der Gesellschaft
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 70.000 Euro und entfällt zu gleichen
Anteilen auf die sieben Gesellschafter. Der Anteil des Tourismusverbandes
„Liebliches Taubertal“ e.V. in Höhe von 10.000 Euro wird aus den bereits
genehmigten Mitteln im Kreishaushalt 2023 bereitgestellt.
Mittelbedarf
der Gesellschaft
Der
Mittelbedarf setzt sich aus Personalkosten (1 Vollzeitkraft als
Geschäftsführer/in, 3 Vollzeitkräfte als Mitarbeitende, 1 Teilzeitkraft),
Verwaltungs- und Betriebskosten sowie operativem Budget für Marketing zusammen
und beträgt eine maximale Höhe von 750.000 Euro pro Jahr.
Die
Finanzierung der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Quellen zusammen:
·
Anschubfinanzierung
des Landes 400.000
Euro (Gesamtsumme)
·
Jährliche
Basisförderung des Landes 140.000
Euro
·
Eigenerwirtschaftete
Mittel der Dach-DMO 25.000 Euro
·
Defizitausgleich
durch die Gesellschafter 452.000
Euro
Finanzierungszuschüsse
des Landes
Das Land
Baden-Württemberg unterstützt die Gründung der Gesellschaft für die Dauer von
drei Jahren mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 400.000 Euro.
Zusätzlich
erfüllt die neue Dach-DMO die Bedingungen der Tourismuskonzeption
Baden-Württemberg. Hierdurch steht dem Gesamtgebiet die jährliche
Basisförderung in Höhe von 140.000 Euro in voller Höhe zur Verfügung. Zuvor
musste diese durch die einzelnen Gebiete projektbezogen und unter Auflagen
beantragt werden, wodurch der mögliche Gesamtbetrag nie vollumfänglich
abgerufen werden konnte. Mit der Gründung der Dach- DMO ist auch die erste
Anforderung erfüllt, sich um die kriteriengebundene Förderung (Fördervolumen
1,2 Millionen Euro p.a.) des Landes zu bewerben. Die Möglichkeit zur Bewerbung
war bis dato ohne Gründung der Dach-DMO nicht möglich.
Eigenerwirtschaftete
Mittel
Die Dach-DMO
soll durch den Verkauf von Anzeigen, Zertifizierungsgebühren oder
Vermittlungsprovisionen etc. einen jährlichen Umsatzerlös von 25.000 Euro
generieren.
Defizitausgleich
der Gesellschafter
Der
Defizitausgleich der Gesellschafter wird durch einen Verteilerschlüssel
bemessen. Dieser berücksichtigt die Tourismusintensität der Gebiete auf Basis
der Übernachtungszahlen aus 2019. Für das „Liebliche Taubertal“ bedeutet dies
einen jährlichen Anteil von 85.000 Euro, der über den Kreishaushalt finanziert
werden soll.
Die
Kooperation der Tourismusgemeinschaften mit der Dach-DMO GmbH ist langfristig
angestrebt Die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ist frühstens 3 Jahre
nach Gründung und mit einer Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende eines
Geschäftsjahres möglich.
3. Finanzielle Auswirkungen
Das anteilige Stammkapital in Höhe von 10.000 Euro wird aus dem bereits genehmigten Mitteln im Kreishaushalt 2023 entrichtet. Für die neue Dach-DMO fallen ab 2024 anteilige jährliche Kosten in Höhe von 85.000 Euro für den Main-Tauber-Kreis an, die an den Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e. V. geleistet werden. Der Ansatz wird im Sachkonto 43180000 „Landschaftsübergreifende Kooperationen“ in den Kreishaushalt veranschlagt.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Christina Weber
Bereich/Amt: Amt für Kultur und Tourismus
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck