Beschlussantrag:
1.
Den
Anträgen des Diakonischen Werkes Main-Tauber-Kreis sowie des AGJ-Fachverbandes
für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. auf Erhöhung
der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstellen wird entsprochen.
2.
Die
Landkreisförderung für die beiden Suchtberatungsstellen umfasst ab 2024 einen
erhöhten anteiligen Personalkostenzuschuss für die Beratungsfachkräfte sowie
einen neuen anteiligen Sachkostenzuschuss.
3.
Der
voraussichtliche neue Gesamtförderbetrag in Höhe von 365.000 Euro ist in den
Haushaltsplan 2024 einzustellen.
4.
Die
von den Trägern zum 31.12.2023 gekündigten Leistungsvereinbarungen aus 2017
bzw. 2018 sind mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 entsprechend
anzupassen.
1. Sachverhalt
Im
Main-Tauber-Kreis erfolgt die ambulante Suchtbehandlung, -beratung und
-prävention erfolgreich und umfassend durch die Beratungsstellen der beiden
Trägerverbände AGJ Fachverband für
Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. und Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke
im Main-Tauber-Kreis.
Die Träger
bringen sich zudem im Kommunalen Suchthilfenetzwerk sowie im Aktionskreis
Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im
Main-Tauber-Kreis ein. Ferner erfolgt eine vertrauensvolle und enge Kooperation
mit der Kommunalen Suchtbeauftragten sowie dem Förderverein Aktionskreis Sucht-
und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis
e.V..
Sowohl das
Diakonische Werk als auch der AGJ-Fachverband haben die bisherigen
Leistungsvereinbarungen, die ab 2018 (Diakonisches Werk) bzw. 2019 (AGJ) die
Grundlage für die Landkreisförderung bildeten, zum 31.12.2023 gekündigt. Die
bisherige Förderung umfasste die Übernahme von Personalkosten für die Beratungsfachkräfte
in einem Anteil von zwei Dritteln bzw. 66,67 Prozent. Mit der Kündigung wurde
gleichzeitig die Erhöhung der Landkreisförderung beantragt. Eine
Konkretisierung erfolgte nach bilateralen Verhandlungsgesprächen mit der
Landkreisverwaltung durch Schreiben vom 30.08.2023 (Diakonisches Werk) bzw.
07.09.2023 (AGJ-Fachverband).
Zur
Begründung wird einerseits auf steigende Personalkosten aufgrund der hohen
Tarifsteigerungen sowie steigende Sachkosten, die bislang nicht in die
Förderung einbezogen waren, und andererseits auf die negative
Kirchensteuerentwicklung bei gleichbleibender Landesförderung je Fachkraft
hingewiesen.
Die öffentliche
Finanzierung der Suchtberatungsstellen gestaltet sich wie folgt:
Das Land fördert die Suchtberatung seit
vielen Jahren im Rahmen einer jährlichen Festbetragsförderung in Höhe von
17.900 Euro je Fachkraftstelle, begrenzt auf insgesamt fünf Vollzeitstellen für
den Main-Tauber-Kreis. Davon entfallen 4,0 Vollzeitäquivalente auf den
AGJ-Fachverband sowie 1,0 Vollzeitäquivalent auf das Diakonische Werk. Dieser
Festbetrag gilt weiterhin.
Die
Landkreisverwaltung
hatte in den bis 31.12.2023 geltenden Vereinbarungen eine anteilige
Personalkostenförderung von zwei Dritteln bzw. 66,67 Prozent der Personalkosten
für die 5 Vollzeitäquivalente zugesichert und entsprechend gewährt. Grundlage
waren die Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr
vom 11.10.2017 – S/397/2017 (AGJ-Fachverband) bzw. vom 10.10.2018 - S/494/2018
(Diakonisches Werk).
In aktuellen
Besprechungs- und Verhandlungsterminen mit dem Diakonischen Werk und dem
AGJ-Fachverband im August 2023 wurde folgende mögliche neue
Finanzierungsstruktur ab dem Jahr 2024 erarbeitet:
1.
Eine
anteilige Förderung der Personalkosten im Umfang von 80 Prozent sowie der Sach-
und Materialkosten im Umfang von 30 Prozent wird durch den Landkreis jeweils
für beide Fachberatungsstellen übernommen.
2.
Damit
ist eine auskömmliche Finanzierung beider Fachberatungsstellen für die nächsten
mindestens 5 Jahre gewährleistet.
3.
Die
beiden Trägerverbände bringen sich weiterhin nach ihren Möglichkeiten mit
Eigenmitteln in die Gesamtfinanzierung ein.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Für 2024
ist auf der Grundlage der beabsichtigten erhöhten Kreisförderung mit einem
Gesamtförderbetrag in Höhe von bis zu 365.000 Euro zu rechnen. Demgegenüber
beträgt die Gesamtförderung im laufenden Jahr 2023 voraussichtlich 270.000
Euro, was einem Plus von insgesamt bis zu 95.000 Euro entspricht.
Betroffen
sind die Produktgruppen 312002 Kommunale Eingliederungsleistungen und 316001
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Yasemin Eryanar / Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Gesundheitsamt
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug