Betreff
Erhöhung der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstellen ab 2024
Vorlage
S/621/2023
Aktenzeichen
480
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

 

1.       Den Anträgen des Diakonischen Werkes Main-Tauber-Kreis sowie des AGJ-Fachverbandes für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. auf Erhöhung der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstellen wird entsprochen.

 

2.       Die Landkreisförderung für die beiden Suchtberatungsstellen umfasst ab 2024 einen erhöhten anteiligen Personalkostenzuschuss für die Beratungsfachkräfte sowie einen neuen anteiligen Sachkostenzuschuss.

 

3.       Der voraussichtliche neue Gesamtförderbetrag in Höhe von 365.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2024 einzustellen.

 

4.       Die von den Trägern zum 31.12.2023 gekündigten Leistungsvereinbarungen aus 2017 bzw. 2018 sind mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 entsprechend anzupassen.

 

1. Sachverhalt

Im Main-Tauber-Kreis erfolgt die ambulante Suchtbehandlung, -beratung und -prävention erfolgreich und umfassend durch die Beratungsstellen der beiden Trägerverbände AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. und Diakonisches Werk der evang. Kirchenbezirke im Main-Tauber-Kreis.

 

Die Träger bringen sich zudem im Kommunalen Suchthilfenetzwerk sowie im Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis ein. Ferner erfolgt eine vertrauensvolle und enge Kooperation mit der Kommunalen Suchtbeauftragten sowie dem Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e.V..

 

Sowohl das Diakonische Werk als auch der AGJ-Fachverband haben die bisherigen Leistungsvereinbarungen, die ab 2018 (Diakonisches Werk) bzw. 2019 (AGJ) die Grundlage für die Landkreisförderung bildeten, zum 31.12.2023 gekündigt. Die bisherige Förderung umfasste die Übernahme von Personalkosten für die Beratungsfachkräfte in einem Anteil von zwei Dritteln bzw. 66,67 Prozent. Mit der Kündigung wurde gleichzeitig die Erhöhung der Landkreisförderung beantragt. Eine Konkretisierung erfolgte nach bilateralen Verhandlungsgesprächen mit der Landkreisverwaltung durch Schreiben vom 30.08.2023 (Diakonisches Werk) bzw. 07.09.2023 (AGJ-Fachverband).

 

Zur Begründung wird einerseits auf steigende Personalkosten aufgrund der hohen Tarifsteigerungen sowie steigende Sachkosten, die bislang nicht in die Förderung einbezogen waren, und andererseits auf die negative Kirchensteuerentwicklung bei gleichbleibender Landesförderung je Fachkraft hingewiesen.

 

Die öffentliche Finanzierung der Suchtberatungsstellen gestaltet sich wie folgt:

 

Das Land fördert die Suchtberatung seit vielen Jahren im Rahmen einer jährlichen Festbetragsförderung in Höhe von 17.900 Euro je Fachkraftstelle, begrenzt auf insgesamt fünf Vollzeitstellen für den Main-Tauber-Kreis. Davon entfallen 4,0 Vollzeitäquivalente auf den AGJ-Fachverband sowie 1,0 Vollzeitäquivalent auf das Diakonische Werk. Dieser Festbetrag gilt weiterhin.

 

Die Landkreisverwaltung hatte in den bis 31.12.2023 geltenden Vereinbarungen eine anteilige Personalkostenförderung von zwei Dritteln bzw. 66,67 Prozent der Personalkosten für die 5 Vollzeitäquivalente zugesichert und entsprechend gewährt. Grundlage waren die Beschlüsse des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr vom 11.10.2017 – S/397/2017 (AGJ-Fachverband) bzw. vom 10.10.2018 - S/494/2018 (Diakonisches Werk).

 

In aktuellen Besprechungs- und Verhandlungsterminen mit dem Diakonischen Werk und dem AGJ-Fachverband im August 2023 wurde folgende mögliche neue Finanzierungsstruktur ab dem Jahr 2024 erarbeitet:

 

1.       Eine anteilige Förderung der Personalkosten im Umfang von 80 Prozent sowie der Sach- und Materialkosten im Umfang von 30 Prozent wird durch den Landkreis jeweils für beide Fachberatungsstellen übernommen.

2.       Damit ist eine auskömmliche Finanzierung beider Fachberatungsstellen für die nächsten mindestens 5 Jahre gewährleistet.

3.       Die beiden Trägerverbände bringen sich weiterhin nach ihren Möglichkeiten mit Eigenmitteln in die Gesamtfinanzierung ein.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für 2024 ist auf der Grundlage der beabsichtigten erhöhten Kreisförderung mit einem Gesamtförderbetrag in Höhe von bis zu 365.000 Euro zu rechnen. Demgegenüber beträgt die Gesamtförderung im laufenden Jahr 2023 voraussichtlich 270.000 Euro, was einem Plus von insgesamt bis zu 95.000 Euro entspricht.

Betroffen sind die Produktgruppen 312002 Kommunale Eingliederungsleistungen und 316001 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Yasemin Eryanar / Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit / Gesundheitsamt

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug