Beschlussantrag:
In den Kreiswahlausschuss werden folgende Personen als Beisitzer und
Stellvertreter
gewählt:
Beisitzer: Stellvertreter:
Ottmar
Dürr, Werbach Martin
Beck, Bad Mergentheim
Angelika
Döhner, Tauberbischofsheim Ute
König, Tauberbischofsheim
Christian
Kremer, Boxberg Elmar
Haas, Ahorn
Werner
Block, Tauberbischofsheim Xaver
Dobmeier, Tauberbischofsheim
1.
Sachverhalt
Anlässlich der Kreistagswahl am 9. Juni 2024 ist als Wahlorgan wieder ein Kreiswahl-ausschuss zu bilden (§ 12 KomWG, § 21 KomWO).
Dem Kreiswahlausschuss
obliegen die Leitung der Wahl der Kreisräte im Wahlgebiet sowie die Feststellung
des Wahlergebnisses insgesamt und in den Wahlkreisen (§ 51 Abs. 2 KomWG).
Der Kreiswahlausschuss
besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier Beisitzern. Die
Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Kreistag aus den
Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 2 KomWG). Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses
(außer dem Landrat), die Stellvertreter der Mitglieder sowie die Schriftführer
und Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem
Wahlorgan Mitglied sein (z. B. in einem Gemeindewahlausschuss oder in einem
Wahlvorstand des Wahlbezirks einer Kommune). Ferner dürfen Wahlbewerber und
Vertrauensleute nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (und damit auch des
Kreiswahlausschusses) berufen werden (§ 15 Abs. 1 KomWG).
Vorschlag für die Besetzung des Kreiswahlausschusses
Nach Berechnung anhand von St. Lagues/Schepers entfallen auf die CDU zwei Beisitzer und auf die Freien Wähler sowie die SPD/Die Linke (Zählgemeinschaft) jeweils ein Beisitzer (siehe Anlage).
Die Fraktionen schlagen vor, in den Kreiswahlausschuss folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter zu berufen:
Beisitzer: Stellvertreter:
Ottmar
Dürr, Werbach Martin
Beck, Bad Mergentheim
Angelika
Döhner, Tauberbischofsheim Ute
König, Tauberbischofsheim
Christian
Kremer, Boxberg Elmar
Haas, Ahorn
Werner
Block, Tauberbischofsheim Xaver
Dobmeier, Tauberbischofsheim
Hinweis:
Die erste Sitzung des
Kreiswahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge Beschluss
gefasst wird, wird voraussichtlich in der 14. oder 15. Kalenderwoche 2024
stattfinden. Die zweite Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der das Ergebnis
der Kreistagswahl festgestellt wird, wird voraussichtlich Ende Juni / Anfang
Juli 2024 stattfinden (§ 28 KomWG).
2. Alternativen
Keine.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Anlagen: 1