Beschlussantrag:
Der Haushaltsentwurf 2024 wird zur Vorberatung an die Ausschüsse überwiesen.
1. Sachverhalt
Die Verwaltung hat gemäß der §§ 80, 81 Gemeindeordnung i. V. m. §§ 48, 49 Landkreisordnung den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aufgestellt.
Der Haushaltsentwurf 2024 wird in die Sitzung eingebracht.
In seiner Haushaltsrede wird Landrat Christoph Schauder zum einen die wesentlichen Entwicklungen erläutern, aber auch auf die Finanzsituation, Aufgabenschwerpunkte und Ziele des Kreises eingehen.
Inhalt des Planentwurfs:
· Entwurf des Kernhaushalts
· Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs AWMT
Der Haushalt wird im Anschluss ohne Aussprache an die Ausschüsse zur Vorberatung überwiesen. Die Verabschiedung ist in der Kreistagssitzung am 13. Dezember 2023 vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushaltsplan einschließlich Stellenplan stellt die finanziellen Rahmenbedingungen des Jahres 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 dar.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas(THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Verfasser/-in: Philipp Freitag
Bereich/Amt: Amt für Finanzen
Dezernatsleitung: Torsten Hauck
Anlagen: 2 (nicht öffentlich), werden nachgereicht