Betreff
Annahme von Spenden im Kloster Bronnbach
Vorlage
V/648/2023
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Von den eingegangenen Spenden für das Kinderkonzert „Hurra wir spielen ein Konzert“ im Kloster Bronnbach sowie den Spenden für den Betrieb des Kulturzentrums Kloster Bronnbach von Oktober 2022 bis September 2023 (Spendenbox) wird Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird der Entgegennahme der Geldspenden zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Die Annahme von Spenden und Schenkungen regelt der § 48 Landkreisordnung in Verbindung mit § 78 Gemeindeordnung.

 

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende bzw. der Sponsoringleistung hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss zu entscheiden.

 

Beim Kinderkonzert „Hurra wir spielen ein Konzert“ im Kloster Bronnbach haben die Sparkasse Tauberfranken eine Spende in Höhe von 1.000 Euro und die Stadtwerke Wertheim eine Spende in Höhe von 150 Euro getätigt. Die beiden Spenden wurden eingesetzt, um die Aufwendungen, die für das Konzert entstanden sind, zu reduzieren und den Eintrittspreis für Familien möglichst niedrig zu halten.

 

Von Oktober 2022 bis September 2023 sind zudem Spenden im Klostershop für den Betrieb des Kulturzentrums Kloster Bronnbach in Höhe von 684,17 Euro eingegangen. Die Spenden tragen zur anteiligen Finanzierung des laufenden Betriebs bei. Die Spenden wurden anonym gegeben.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die eingegangenen Spenden vermindern in beiden Bereichen die Aufwendungen, die für den  Landkreis anfallen und entlasten den Kreishaushalt.

 

 

 

 

Verfasser/-in: Diana Gerner / Frank Mittnacht

Bereich/Amt: Amt für Kultur und Tourismus

Dezernatsleitung: Ursula Mühleck