Betreff
Praxisbericht der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen / Kinderschutz
Vorlage
JHA/147/2023
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Praxisbericht der „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen / Kinderschutz“ zur Kenntnis.

 

 

1. Sachverhalt

(siehe Kreistagsdrucksache JHA/0077/2019 – Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2019)

 

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) – beide zum 01.01.2012 in Kraft getreten – verankerte der Gesetzgeber ein neues Verständnis des staatlichen Kinderschutzauftrags und übertrug den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in diesem Aufgabenbereich neue Arbeitsaufträge.

 

Der erweiterte Kinderschutzauftrag ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass das Gesundheitswesen und Vertreter weiterer Professionen, die in ihrem beruflichen Alltag mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, einzubeziehen sind und es für diese neuen Kooperationen klare gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.

 

Außerdem begrenzt sich der Schutzauftrag der Jugendämter für Minderjährige seither nicht mehr nur auf den konkreten Einzelfall und die Abwehr unmittelbarer Gefährdungen – wenn erforderlich bis hin zur Inobhutnahme. Vielmehr sind die öffentlichen Jugendhilfeträger nun auch aufgerufen, gemeinsam mit den Kooperationspartnern „Frühe Hilfen“ insbesondere für junge Familien zu entwickeln und präventiven Kinderschutz voranzutreiben.

 

Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund dieses neuen gesetzlichen Auftrags die Gesamtkonzeption „Frühe Hilfen / Kinderschutz“ entwickelt und dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 08.10.2019 zur Verabschiedung vorgelegt. Dieser Handlungsrahmen ist die Arbeitsgrundlage der „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen / Kinderschutz“ im Jugendamt. In der Koordinierungsstelle sind zwei Teilzeitkräfte mit einem Stellenumfang von je 50 Prozent tätig. Die Fachstelle ist dem Fachbereich Soziale Dienste angegliedert.

 

Nach den allgemeinen Prinzipien der Freiwilligkeit, Prävention, Niederschwelligkeit und Kostenfreiheit hat die Koordinierungsstelle mit den kreisangehörigen Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Akteuren aus dem Gesundheitswesen und weiteren Kooperationspartnern Angebote geschaffen, die das Bemühen unterstützen, den Jüngsten in unserer Gesellschaft gute Voraussetzungen für ihr Aufwachsen zu bieten.

 

Hierzu zählen zum Beispiel die Willkommensgeschenke zur Geburt, die ehrenamtlich tätigen Familienbesucher, die Familienpaten und das Angebot „Wellcome“. Ebenso zählen dazu das Angebot der Babylotsin am Caritaskrankenhaus in Bad Mergentheim und die Einzelfallhilfe durch Familienhebammen.

 

In ihre Vernetzungsarbeit bezieht die Koordinierungsstelle ergänzend die Angebote das Landesprogramms STÄRKE und die Standorte der Familienzentren im Main-Tauber-Kreis mit ein.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses informiert die Verwaltung über die Aufgabenschwerpunkte der Koordinierungsstelle und die bisher im Rahmen der Frühen Hilfen entwickelten Angebote.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen/Kinderschutz steht im Haushaltsjahr 2023 ein Budget vom 120.000 Euro zur Verfügung, um die verschiedenen o.g. Projekte zu gewährleisten. Mit diesem Budget ist eine auskömmliche Absicherung der bestehenden Angebote möglich. Erträge in Höhe von 50.000 Euro können auch im laufenden Haushaltsjahr durch einen Zuschuss der „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ erzielt werden.

 

 

Verfasser/-in: Martin Frankenstein

Bereich/Amt: Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug  

Anlagen: 1