Beschlussantrag:
Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 26.02.2024 über die Finanzprüfung der Jahre 2017 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen.
1.
Sachverhalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist für die überörtliche Prüfung des Landkreises zuständig (§ 48 LKrO i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 GemO). In der Zeit vom 04.07.2023 bis 16.10.2023 führte die GPA bei der Landkreisverwaltung eine Prüfung durch.
Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Landkreises in den Haushaltsjahren 2017 bis 2021 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Abfallwirtschaftsbetriebs Main-Tauber (AWMT) in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2021, des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 und des Eigenbetriebs Energie- und Immobilienmanagement Main-Tauber (EIMT) im Wirtschaftsjahr 2017.
Der Prüfungsbericht ging beim Landratsamt am 26.02.2024 ein.
Prüfungsergebnis
Die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigt der Verwaltung in den geprüften Bereichen eine weitgehend ordnungsgemäße und sachkundige Arbeit. Die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landkreises waren im Prüfungszeitraum 2017 bis 2021 geordnet, die dauernde Leistungsfähigkeit und die stetige Aufgabenerfüllung waren gewährleistet.
Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung im Zuge der Prüfung besprochen worden. Unwesentliche Anstände wurden, soweit möglich, bereits während der Prüfung bereinigt. Von einer Schlussbesprechung konnte abgesehen werden. Die Verwaltung ist am 16.10.2023 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden.
Der Prüfbericht beschränkt sich im Rahmen des Prüfungszwecks vorrangig auf wesentliche Feststellungen und erhält darüber hinaus Hinweise zur Erledigung der festgestellten Anstände sowie Vorschläge und Anregungen zu bedeutsamen finanzwirksamen Sachverhalten und Problemstellungen.
Nach § 48 LKrO i. V. m. § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO besteht die Pflicht, den Kreistag über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts zu unterrichten. Diese sind in der Anlage beigefügt.
Die Hinweise, Anstände und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt werden von der Verwaltung aufgearbeitet und umgesetzt.
Sofern Bedarf besteht, kann jedes Kreistagsmitglied beim Amt für Finanzen Einsicht in den gesamten Prüfbericht nehmen.
Anlagen: 1