Betreff
Feststellung über das Vorliegen von Hinderungsgründen bei den neu gewählten Kreistagsmitgliedern
Vorlage
KT/697/2024
Aktenzeichen
012.3
Art
Sitzungsvorlage KT
Beschlussantrag:
Der Kreistag stellt fest, dass derzeit bei keinem der in den 11. Kreistag des Main-Tauber-Kreises gewählten Mitglieder ein Hinderungsgrund nach § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg besteht.
1. Sachverhalt:
Der Kreiswahlausschuss hat am 19. Juni 2024 nach Prüfung der Wahlunterlagen das endgültige Wahlergebnis festgestellt.
Aufgrund der Mitteilungen der Kreistagsmitglieder und nach Prüfung durch die Verwaltung wurde bei keinem der gewählten Kreistagsmitglieder des Main-Tauber-Kreises ein Hinderungsgrund nach den Bestimmungen des § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg festgestellt.
