Beschlussantrag:
Der
Aufsichtsrat nimmt den Bericht der Geschäftsführung zur Kenntnis.
1.
Sachverhalt
1.1) Statusbericht Ruftaxiverkehre
Nach einer
pandemiebedingten Delle in den Jahren 2020 und 2021, konnte bereits im Jahr
2022 eine deutliche Zunahme der Fahrgastzahlen im Ruftaxiverkehr verzeichnet
werden. Im zurückliegenden Jahr stiegen die Nutzerzahlen auf über 38.000
Fahrgäste an und übertrafen das Vorjahresergebnis um knapp 20 Prozent. Bis
einschließlich Juli nutzen ca. 25.600 Personen das bedarfsorientierte
Verkehrsangebot. Dies entspricht einer erneuten Steigerung um ca. 25 Prozent
gegenüber dem Vorjahreszeitraum und übertrifft die Erwartungen. Somit werden
auch im Jahr 2024 aller Voraussicht nach neue Spitzenwerte erreicht.
Wie bereits
in zurückliegenden Berichterstattungen dargelegt, steigen mit einer höheren
Inanspruchnahme auch die variablen Kosten des bedarfsorientierten
Verkehrsangebots. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme und der gleichzeitig
gestiegenen Energie- und Personalkosten überstiegen die Gesamtkosten für den
Ruftaxiverkehr im Jahr 2022 erstmalig den Wert von einer Million Euro. Durch
Verrechnung von Zuschüssen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar, des Landkreises
Würzburg und der vereinnahmten Fahrgeldeinnahmen reduzieren sich die Kosten für
den Main-Tauber-Kreis. Im Jahr 2023 lag der Landkreiszuschuss für den Bedarfsverkehr
bei ca. 777.000 Euro (Vorjahr ca. 667.000 Euro). Im Wirtschaftsplan 2024 wurden
836.000 Euro eingeplant. Je nach Entwicklung, fallen in diesem Bereich ggfs.
höhere Kosten an.
1.2) PENDLA
Der
Main-Tauber-Kreis sowie alle Städte und Gemeinden im Landkreis haben zum 1.
Januar 2023 die digitale Mitfahr-App „PENDLA“ eingeführt. PENDLA ist eine
kommunale Mitfahrplattform für Städte, Gemeinden und Landkreise zur
nachhaltigen Förderung von Fahrgemeinschaften auf dem täglichen Arbeitsweg.
Für die
Pendlerinnen und Pendler ist die Nutzung der Mitfahrplattform kostenfrei. Die
Finanzierung wird von der Landkreisverwaltung sowie den Städten und Gemeinden
im Main-Tauber-Kreis getragen. Die Aufteilung der Fahrtkosten geschieht
individuell zwischen Fahrer und Mitfahrern.
Bis Ende
August 2024 verzeichnete die webbasierte Mitfahrplattform über 5.300 Besucher
mit ca. 31.000 Seitenaufrufen. Zu diesem Zeitpunkt waren 760 User angemeldet
(Jahreswechsel 500) und es hatten sich 54 Fahrgemeinschaften gebildet (Jahreswechsel
43). Die einfache Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort beträgt je
angemeldeter Pendlerin bzw. Pendler durchschnittlich 28,6 Kilometer. Somit
ergibt sich eine Fahrstrecke von ca. 43.500 Kilometern je Arbeitstag. Laut
Hochrechnungen des PENDLA-Systems werden alleine durch die bereits gebildeten
Fahrgemeinschaften pro Jahr mehr als 1.300.000 Kilometer gegenüber dem
Individualverkehr mit einer Person je PKW eingespart.
1.3) Statusbericht Mobilitätszentralen
1.3.1 Mobilitätszentrale Bad Mergentheim
Die Mobilitätszentrale in Bad Mergentheim
wurde bereits im Dezember 2019 in Betrieb genommen und wird von der
Westfrankenbahn betrieben. Die Mobilitätszentrale Bad Mergentheim ist ein
Gemeinschaftsprojekt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, der Stadt Bad
Mergentheim, der Westfrankenbahn, der Stadtwerk Tauberfranken GmbH, der Ansmann
AG, des Taubermobil Carsharing e.V. sowie der VGMT. Die entsprechenden
Vereinbarungen wurden für fünf Jahre abgeschlossen. Erste Gespräche über eine
Fortführung der Mobilitätszentrale Bad Mergentheim sind bereits erfolgt.
1.3.2 Mobilitätszentrale Wertheim
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat im
November 2020 an dem Förderaufruf „Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität“
für Mobilitätszentralen im Landkreis teilgenommen und im August 2021 einen
positiven Zuwendungsbescheid für die anteilige Finanzierung von
Mobilitätszentralen in Lauda und Wertheim erhalten. Im Anschluss wurden
Gespräche mit möglichen Partnern und den Stadtverwaltungen aufgenommen.
Die Mobilitätszentrale Wertheim wurde am 29.
November 2022 feierlich eröffnet und nahm zum 1. Dezember 2022 den Betrieb auf.
Die Mobilitätszentrale Wertheim ist ein Gemeinschaftsprojekt des Landratsamtes
Main-Tauber-Kreis, der Stadt Wertheim, der Firma Taxi Stemmer, der Stadtwerke
Wertheim GmbH, der Ansmann AG, der VGMT und des VRN. Das
Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert die Einrichtung und den Betrieb
der Mobilitätszentrale Wertheim im Rahmen der „Innovationsoffensive Öffentliche
Mobilität“. Der VRN bezuschusste die Einrichtung der Mobilitätszentrale mit
50.000 Euro.
Laut Auswertungen des Betreibers wurden in
den Monaten Dezember 2022 bis August 2024 bereits über 3.900 Besucherinnen und
Besucher in der Mobilitätszentrale Wertheim beraten. Über ein Drittel haben
Fahrscheine gekauft. Davon entfielen 80 Prozent auf den Nah- und 20 Prozent auf
den Fernverkehr. Etwa 65 Prozent der Besucher nahmen Beratungsdienstleistungen
in Anspruch. Davon entfielen knapp 60 Prozent auf Fahrplan- und Tarifauskünfte,
24 Prozent auf die örtlichen Sharing-Angebote, 14 Prozent auf touristische bzw.
sonstige Anfragen sowie fünf Prozent auf Ruftaxibuchungen.
1.3.3 Mobilitätszentrale Lauda
Seit der
Inbetriebnahme der Mobilitätszentrale Lauda, am 10. Mai 2024, gibt es nun drei Mobilitätszentralen
im Main-Tauber-Kreis. Die Mobilitätszentrale Lauda ist ein Gemeinschaftsprojekt
des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, der Stadt Lauda-Königshofen, der Stadtwerk
Tauberfranken GmbH, der Ansmann AG, der VGMT und des VRN. Die Fördermodalitäten
für die Mobilitätszentrale sind nahezu identisch zu dem Pendant in Wertheim.
Laut
aktuellen Auswertungen wurden seit Mitte Mai bis Ende August 2024 bereits über
1.100 Besucherinnen und Besucher in der Mobilitätszentrale Lauda beraten. Etwa
ein Drittel der Besucher hat sich über Nah- und Fernverkehrsfahrpläne
informiert. Jeweils ca. 20 Prozent haben sich über das Tarifsortiment
informiert bzw. einen Fahrschein gekauft. Tarifberatungen erfolgten zu großen
Teilen im Bereich des Nahverkehrs. Fahrkartenverkäufe erfolgten zu ca. 50
Prozent im Nah-, zu ca. 10 Prozent im Regional- und zu 40 Prozent im
Fernverkehr.
Mit
Schreiben vom 27.08.2024 erhielt die Landkreisverwaltung den zweiten
Änderungsbescheid zum Förderaufruf „Innovationsoffensive Öffentliche Mobilität“.
Der Bewilligungszeitraum für die Mobilitätszentrale Lauda wurde in diesem Zuge
bis zum 31.12.2025 verlängert.
1.4) Automatische Fahrgastzählsysteme
Mit
Beschluss vom 25. Mai 2022 hat der Kreistag unter Vorbehalt der finanziellen
Förderung durch das Land Baden-Württemberg der Einführung von Automatischen
Fahrgastzählsystemen (AFZS) zugestimmt. Im Dezember 2023 konnten die
Verdingungsunterlagen über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von
AFZS-Sensoren im EU Amtsblatt veröffentlicht werden. Ende Januar 2024 erfolgte
die Angebotsöffnung bei der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN). Im Rahmen
eines Pilotprojekts wurden Anfang September die ersten drei Linienbusse, je ein
Klein-, ein Solo- und ein Gelenkbus, mit entsprechenden Systemen ausgestattet.
Die Ausstattung der weiteren Fahrzeuge sowie die Inbetriebnahme der Zählsysteme
könnte voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2025 erfolgen.
1.5) Statusbericht Umsetzung Clean Vehicle
Directive - Betriebshofuntersuchung
Das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Förderaufruf zum
Umstieg auf Busse mit alternativen Antrieben und der für den Betrieb
erforderlichen Infrastruktur veröffentlicht. Gefördert werden
Machbarkeitsstudien zur Umstellung auf batterieelektrische und brennstoffzellenbasierte
Antriebe. In Absprache mit der Landkreisverwaltung und der
VGMT hat der VRN Ende Februar 2023 einen entsprechenden Förderantrag
eingereicht. Im Rahmen der vorgesehenen Machbarkeitsstudie soll eine
Beurteilung erfolgen, ob bzw. in welchem Maße die Bestandsbetriebshöfe für die
Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge geeignet sind.
Den
Zuschlag für die Betriebshofuntersuchung erhielt das Fraunhofer-Institut für
Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI. Die Untersuchung startete Anfang März
2024 mit der Analyse der Busumläufe. Die Betriebshofbesichtigungen erfolgten in
der Kalenderwoche 17. Eine erste Ergebnispräsentation ist für Mitte/Ende
Oktober vorgesehen.
1.6) Personal VGMT
Zum 1. Mai
2024 wurden neue Mitarbeiter für die Mobilitätszentrale Lauda eingestellt.
Nachdem der
bisherige Sachgebietsleiter in der Fahrplanung zum 30. Juni 2024 gekündigt hat,
konnte die Stelle lückenlos zum 1. Juli 2024 neu besetzt werden.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.1)
Statusbericht Ruftaxi
Mit
steigender Inanspruchnahme steigen auch die Gesamtkosten des
bedarfsorientierten Verkehrsangebots. Im Wirtschaftsplan 2024 wurden 836.000
Euro eingeplant. Gemäß aktueller Kostenprognose belaufen sich die Kosten für
das Jahr 2024 vsl. auf ca. 886.000 Euro.
Zu 1.2) PENDLA
Die jährlichen Kosten für die PENDLA Mitfahrplattform belaufen sich auf ca. 16.000 Euro. Die Kosten werden der VGMT zu jeweils 50 Prozent durch den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden erstattet. Die digitale Mitfahrplattform ist für die VGMT somit ergebnisneutral.
Zu 1.4) Automatische Fahrgastzählsysteme
Nach Abzug der voraussichtlichen Landesförderung verbleiben Netto-Investitionen in Höhe von ca. 36.000 Euro. Die anfallenden Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich 36.600 Euro werden der VGMT jährlich im Rahmen des Defizitausgleichs erstattet. Das Pilotprojekt im Jahr 2024 wird durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH vorfinanziert.
Zu 1.5)
Statusbericht Umsetzung Clean Vehicle Directive - Betriebshofuntersuchung
Gemäß
Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, vom August
2023, erhält der VRN eine Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und
Transformationsfonds“ in Höhe von 50,00 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben,
jedoch höchstens 34.944 Euro. Die nicht durch die
Bundesförderung abgedeckten Kosten werden zudem von der Verkehrsverbund
Rhein-Neckar GmbH bezuschusst. Im Wirtschaftsplan 2024 der VGMT wurden 20.000
Euro für die Erstellung der Machbarkeitsstudie eingestellt.
Zu 1.6)
Personal VGMT
Der neue Stelleninhaber wurde in EG 9a, Stufe
1 eingestellt. Der bisherige Stelleninhaber wurde in EG 9c, Stufe 2 vergütet.
Hierdurch sowie aufgrund der zeitlich verzögerten Einstellung der Mitarbeiter
der Mobilitätszentrale Lauda ergeben sich Minderausgaben im Personalbereich.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz |
keine |
negativ |
Bei
positiven und negativen Auswirkungen des Beschlusses bzw. der Maßnahme auf den
Klimaschutz:
Treibhausgas (THG)-Ausstoß in CO2-eq |
|||
Erhebliche Reduktion |
Geringfügige Reduktion |
Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Wer ÖPNV nutzt, vermeidet Individualverkehr und trägt aktiv zum Umweltschutz bei.
Verfasser/-in: Thorsten Haas
Bereich/Amt: Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT)
Dezernatsleitung: Ursula Mühleck