Beschlussantrag:
Der
Aufsichtsrat wählt Herrn Kreisrat Thomas Kraft zum 1. Stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn Kreisrat Hubert Segeritz zum 2.
Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Verkehrsgesellschaft
Main-Tauber mbH (VGMT).
1.
Sachverhalt
Laut § 1
Abs. 1 der Aufsichtsratsordnung und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist
der Aufsichtsrat personenidentisch mit dem Ausschuss für Soziales, Bildung,
Kultur und Verkehr des Kreistags des Main-Tauber-Kreises.
Nach § 1
Abs. 2 der Aufsichtsratsordnung und § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist
der Landrat der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Laut § 1
Abs. 3 richten sich die Berufung, die Amtszeit und das Ausscheiden der übrigen
Mitglieder sowie deren Vertretung im Verhinderungsfall nach den entsprechenden
Regelungen der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises.
Nach § 4
Abs. 4 der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises wählen die Mitglieder der
Ausschüsse aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die
den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten. Unberührt davon bleibt die
Beauftragung des Ersten Landesbeamten mit dem Vorsitz (siehe auch § 1 Abs. 2
der Aufsichtsratsordnung).
Seitens der Fraktionen wurde als 1.
stellvertretender Vorsitzender Kreisrat Thomas Kraft (SPD) vorgeschlagen. Als
2. stellvertretender Vorsitzender wurde Kreisrat Hubert Segeritz (FWV)
vorgeschlagen.
Die
Kreisräte Thomas Kraft und Hubert Segeritz nehmen die Stellvertreterfunktion
auch im personenidentischen Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr
wahr.
Das
jeweilige Vorschlagsrecht erfolgte auf Grundlage einer interfraktionellen
Einigung.