Betreff
Generalsanierung Berufliches Schulzentrum Bad Mergentheim: Vergabe Architekten- und Fachplanerleistungen
Vorlage
KT/354/2017
Art
Sitzungsvorlage V

Beschlussantrag:

 

Im Rahmen der weiteren stufenweisen Beauftragung wird der Auftrag für die Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Architekten- und Fachplanerleistungen an folgende Ingenieurbüros erteilt:

 

1.      Architekturbüro Roth & Partner Architekten aus Kitzingen:      ca. 386.000,- €

2.      Ing.-Büro „Willhaug Gebäudetechnik GmbH“ aus Mosbach:   ca. 225.000,- €

 

 

1. Sachverhalt:

Der Kreistag hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2014 den Beschluss gefasst die Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums in Bad Mergentheim mit einem Kostenvolumen i.H.v. ca. 16,72 Mio. € durchzuführen (siehe Vorlagen-Nummer KT/077/2014).

 

Die dazu notwendigen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung wurden vom Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement (EIMT) übernommen.

 

Danach sind, nach der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens, das Architekturbüro Roth & Partner Architekten aus Kitzingen und die Ingenieurbüros Willhaug GmbH aus Mosbach (H-L-S) und Metzger aus Elpersheim (Elektro) bisher mit den Leistungsphasen 5 – 7, d.h. der Erstellung der Ausschreibungen und der Ausführungsplanung, beauftragt worden (siehe Vorlagen-Nummer V092/2015).

 

Für die weitere Durchführung des Projektes ist es erforderlich alle beteiligten Planer, abschließend mit der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“ zu beauftragen.

 

Laut Eigenbetriebssatzung des EIMT liegt die Zuständigkeit für Auftragsvergaben zwischen 150.000,- € und 500.000,- € im Verwaltungs- und Finanzausschuss.

 

Die stufenweise Beauftragung an Roth & Partner Architekten und IB Willhaug ist somit durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss zu erteilen. Die Beauftragung für die Objektüberwachung an das Ingenieurbüro Metzger lag mit ca. 88 t € in der Zuständigkeit des EIMT.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

Für die Planungsleistungen bei der Generalsanierung waren im Gesamtkostenvolumen von ca. 16,72 Mio. € (Vorlagen-Nummer KT/077/2014 vom 17.12.2014) ca. 2,285 Mio. € einkalkuliert worden.

 

Die beauftragten Gesamthonorarkosten für den Architekten (ca. 850 t €), den Fachingenieur „Heizung-Lüftung-Sanitär“ (ca. 640 t €) und „Elektroplanung“ (ca. 380 t €) liegen innerhalb des geplanten Kostenrahmens