Beschlussantrag:
Am 31.05.2014 trat das neue WTPG in Kraft und ersetzte das bisherige Landesheimgesetz.
Zielsetzung und wesentliche Änderungen des WTPG sowie ein
Praxisbericht zur Heimaufsicht werden vom Ausschuss für Soziales, Bildung,
Kultur und Verkehr zur Kenntnis genommen.
1.Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 31.05.2014 trat das neue WTPG in Kraft und löste das bisherige Landesheimgesetz ab.
Menschen mit einem Unterstützungs- und Pflegebedarf erwarten heute anderes als ihre Eltern oder Großeltern in der gleichen Situation, nämlich weiterhin möglichst hohe Lebensqualität, so viel individuelle Einflussnahme auf das Wohn- und Lebensumfeld wie möglich.
Dies sowie die weitere aktive Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft sind wesentliche Ziele, die das WTPG betont; dies wird auch bereits an der Bezeichnung des neuen „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz –WTPG)“ deutlich.
Ein Leitgedanke des WTPG ist die Eröffnung neuer Wohn- und Versorgungsformen in Baden-Württemberg.
Um dem Verbraucherschutz allgemein sowie dem besonderen Schutzbedürfnis von pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden, gelten in Abhängigkeit von Wohnform bzw. Einrichtungscharakter sowie der Bewohner und ihrem Schutzbedarf unterschiedliche Anforderungen und differenzierte Regelungen zur heimaufsichtsrechtlichen Überwachung.
Dabei überprüft die Heimaufsichtsbehörde alle in Frage kommenden Wohnformen und Einrichtungen – regelmäßig unangekündigt – mindestens einmal jährlich.
Über die bisherigen Prüftätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde
im Main-Tauber-Kreis im laufenden Jahr 2014 wird in der Sitzung berichtet.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Anlagen