Betreff
Erhöhung der Kreiszuschüsse für die Suchtberatungsstellen im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
(S) 36/2014
Aktenzeichen
013.33, 431.4
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

 

  1. Den Anträgen der beiden Suchtberatungsstellen im Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung der Zuschüsse wird entsprochen.
  2. Die Förderung wird 2015 von derzeit 182.000 EUR auf 197.000 EUR erhöht. Die entsprechenden Fördermittel sind in den Haushaltsplan 2015 sowie für die Folgejahre einzustellen.
  3. Auch mit dem Diakonischen Werk ist eine Leistungsvereinbarung zu schließen.

 

 

1.Sachverhalt:

 

 

Im Main-Tauber-Kreis erfolgt die ambulante Suchtbehandlung, Suchtberatung und Suchtprävention erfolgreich und umfassend durch die beiden Trägerverbände

 

AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation

in der Erzdiözese Freiburg e.V.

Oberau 21

79102 Freiburg

 

und

 

Diakonisches Werk im Main-Tauber-Kreis

Kirchweg 3

97941 Tauberbischofsheim.

 

Die Träger arbeiten zudem im Kommunalen Suchthilfenetzwerk, im Arbeitskreis Suchtprophylaxe Main-Tauber-Kreis mit, zudem erfolgt eine vertrauensvolle und enge Kooperation mit der Kommunalen Suchtbeauftragten sowie dem Förderverein Aktionskreis Suchtprophylaxe Main-Tauber-Kreis e.V..

 

Die Finanzierung der Suchtberatungsstellen erfolgt durch Land und Landkreis:

Im Rahmen einer Festbetragsförderung je Fachkraftstelle durch das Land und begrenzt auf 5 Vollzeitstellen für den Main-Tauber-Kreis in Höhe von jeweils 16.900 Euro / Jahr.

 

Die Landesförderung wird durch die Landkreisverwaltung insgesamt beantragt und nach Genehmigung und Auszahlung an die beiden Träger weitergeleitet mit der Maßgabe, die Anforderungen der Landesförderung zu beachten.

 

Die nicht gedeckten Aufwendungen werden teilweise durch den Main-Tauber-Kreis übernommen bzw. aus den Eigenmitteln der Träger bestritten.

Der derzeitige Zuschuss des Main-Tauber-Kreises für die vier Vollzeitstellenanteile der AGJ beläuft sich auf 165.000 Euro (Finanzierung von bis zu 2/3 des nicht durch Landesförderung abgedeckten Personal- und Sachkostenaufwands, max. 165.000 Euro).

Die (1,0) Vollzeitstelle im Bereich der Suchtberatung des Diakonischen Werks wird seit Beginn der Beratungsarbeit im Jahr 2009 in  Höhe der Landesförderung (16.900 Euro) durch den Main-Tauber-Kreis gefördert.

 

Insbesondere durch die sukzessiv gestiegenen bzw. weiterhin ansteigenden Personalkosten wurde von den beiden Trägern eine moderate Anpassung der Förderbeträge beantragt, um auch weiterhin eine präventive und qualitativ hochwertige Beratung sicherstellen zu können (Anlagen).

 

Von der AGJ wurde für das Jahr 2015 eine Anpassung des Förderbetrages von 165.000 auf 175.000 Euro beantragt (+10.000 Euro). Für das Diakonische Werk ist eine Anpassung der Förderung des Main-Tauber-Kreises von 16.900 auf 21.900 Euro (+ 5.000 Euro) als angemessen anzusehen.

 

Entsprechende nachvollziehbare Kalkulationen, aus denen die bisherigen Unterfinanzierungen ersichtlich sind, wurden vorgelegt.

 

Mit der AGJ besteht eine Leistungsvereinbarung zu Aufgaben und Leistungen der Beratungsstelle sowie Fragen der Kooperation und Finanzierung.

Eine entsprechend Vereinbarung steht für die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes noch aus. 

 

Um eine auskömmliche Finanzierung auf mittlere Sicht zu gewährleisten, bietet sich an, die künftigen Tariferhöhungen, die sich konkret und nachweisbar auf die Personalkosten der Beratungsstellen auswirken, ab 2016 bei der Förderhöhe zu berücksichtigen.

Eine entsprechende Anpassungsklausel ist in die jeweilige Leistungsvereinbarungen aufzunehmen.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der zusätzliche Förderbetrag in Höhe von 15.000 Euro wird in den Haushaltsplan 2015 eingestellt und zwar hälftig für die Produktgruppe 312002 sowie das Produkt 3160.

 

In die mittelfristige Finanzplanung ab 2016 ist neben dem zusätzlichen Förderbetrag eine jährliche Erhöhung in Höhe von 2,0% aufzunehmen (entspricht in 2016 einer weiteren Erhöhung von rund 4.000 Euro).

 

Anlagen 2