Beschlussantrag:
- Der jährliche Zuschuss des Main-Tauber-Kreises für das Kreisjugendorchester in Höhe von 10.000 Euro wird ab 2015 für weitere drei Jahre gewährt.
- Der Zuschuss wird auf das Produkt 281001 (Kulturförderung), Sachkonto 43180000, gebucht. Die Mittel für den Haushaltsplan sind beantragt.
- Die Zuschussgewährung ist an die Vorgabe gebunden, dass die Aufführungsorte innerhalb des Main-Tauber-Kreises wechseln.
1. Sachverhalt:
Das Kreisjugendorchester wurde 2010 ins Leben gerufen. Innerhalb kürzester Zeit hat sich das Orchester einen exzellenten Ruf erspielt und ist ein hervorragender Botschafter des Landkreises. Es handelt sich um eine musikalische Spitzenförderung von Jungmusikern aus dem gesamten Kreisgebiet.
Das Kreisjugendorchester kommt in der Regel in der Ferienzeit zusammen. Zu diesem Zeitpunkt finden kaum Aktivitäten in den Musikschulen und in den Vereinen statt. Das Kreisjugendorchester ist somit nicht als Konkurrenz zu den Jugendmusikschulen oder zu den Vereinen zu sehen.
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr hat in der Sitzung am 21. März 2012 eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Kreisjugendorchester beschlossen. Die Förderung wurde zunächst auf die Dauer von drei Jahren (2012 bis 2014) befristet.
Die besten Nachwuchsmusiker aus den Jugendmusikschulen und den Vereinen sollen in der Zeit des Jahreskurses weiter gefördert und vorangebracht werden. Für das Kreisjugendorchester wird weiterhin voraussichtlich ein finanzielles Budget von etwa 35.000 Euro benötigt. Dieses Budget finanziert sich über zu zahlende Kursgebühren der teilnehmenden Jugendlichen Musiker (220 Euro pro Person) über Sponsoren, über den Landkreisbetrag und die Eintrittsgelder.
Das finanzielle Budget wird der Jeunesses Musicales e.V. zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden u.a. benötigt:
- Für die Unterbringung und Verpflegung der rund 70 Musiker und Pädagogen im „Logierhaus der Musikakademie Schloss Weikersheim“.
- für die Anerkenntnishonorare der Pädagogen und des Dirigenten
- für das Notenmaterial
- für die Werbearbeit mit Flyern, Plakaten, Anzeigen
- für die Busfahrten zu den Konzertabenden.
Es wird vorgeschlagen, den Zuschussbetrag für die kommenden drei Jahre in Höhe von 10.000 Euro weiterhin zu gewähren.
2. Finanzielle
Auswirkungen
Der Zuschuss des Landkreises in Höhe von 10.000 Euro wird aus dem Produkt 281001 (Kulturförderung) bestritten.
Die Mittel für den Haushaltsplan 2015 sind beantragt.
Für die Gesamtfinanzierung werden zudem Sponsorengelder benötigt. Herr Jörg Hasenbusch wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ausreichend Sponsorenmittel zur Verfügung stehen.