Beschlussantrag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt:
Dem Neubau des Regenklärbeckens
bei Dertingen wird zugestimmt. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt die
Planung und Vergabeunterlagen zu erstellen und die Ausschreibung durchzuführen.
1.Sachverhalt:
Das Regenklärbecken (RKB) in Dertingen wurde 1990 gebaut. Die wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung vom 13.10.1989 war bis zum 31.12.2009 befristet. Aufgrund neuer Vorschriften entspricht das RKB nicht mehr dem Stand der Technik. Deshalb wurde die wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung vom Umweltschutzamt nicht mehr verlängert.
Das Umweltschutzamt stellte mit einer Stellungnahme vom 29.03.2010 fest, dass das RKB konstruktiv nicht als KLÄRbecken, sondern nur als RÜCKHALTEbecken mit Abscheideanlage fungiert. Dies hat zur Folge, dass bei einem größeren Regenereignis (als dem der Berechnung zugrunde gelegten) es zu einem vermehrten Feststoffaustrag in den Aalbach kommen kann. Der Aalbach führt ca. 1300m nach der Einleitungsstelle durch eine Wasserschutzzone II.
Durch die mangelhafte Funktionsweise konnte bei einem Ölunfall am 24.08.2013 auf der BAB A3, bei dem Öl und Diesel in das Becken gelaufen war, das nachfolgende Wasser nicht mehr daran vorbeigeleitet werden. Dazu kam, dass der Ablassschieber aus Altersgründen nicht mehr richtig geschlossen werden konnte, so dass ein Ölaustrag ins Gewässer stattgefunden hat.
Auch weist die Abdichtung des RKB Beschädigungen auf. Diese wurden zwar mehrfach nachgebessert, allerdings wird von der Straßenmeisterei wieder von aufschwimmenden Teilen der Folie berichtet, so dass von erneuten Beschädigungen ausgegangen werden kann.
In einem Gespräch des SBA mit dem Umweltschutzamt am 21.05.2014 (siehe Aktenvermerk vom 23.05.14) wurde auf die gesamte Problematik hingewiesen und besonders der fehlende Bypass für den Havariefall bemängelt.
Im Zuge des Ausbaues der BAB A3 wird an der Kreuzung A3 und K2825 ein Regenrückhaltebecken errichtet, dessen Ableitung in das RKB führt. Auf Grund dessen sowie der über die Jahre angepassten Berechnungen für Niederschlagsmengen ist eine komplett neue Dimensionierung des Beckens erforderlich.
Auf Grundlage dieser Daten ist ein kompletter Neubau des Beckens die wirtschaftlichste Lösung, die auch zeitnah umgesetzt werden muss, um die Gefahr einer Verunreinigung des Aalbaches und der anschließenden WSZ II zu verhindern sowie um eine neue Grundlage für die erneute wasserrechtliche Erlaubnis/Genehmigung zu erhalten.
Das Becken dient der K2825 (Landkreis) und der A3 (Bund), die Baukosten werden anteilig der eingetragenen Wassermengen zwischen Bund und Landkreis geteilt.
3. Finanzielle
Auswirkungen:
Die geplanten Baukosten betragen in etwa 350.000 €. Davon wird der Bund ca. 250.000 € übernehmen. Eine genaue Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Das SBA bittet um Beauftragung der Planung. Im Haushaltsplan 2015 sind diese unter dem Investitionsauftrag I54202825000 vorgesehen.
Anlagen