Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des Jobcenters in Höhe von 600.000 Euro für das Jahr 2022 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge im Umfang von 365.000 Euro im Budget des Jobcenters bei der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft im SGB II und der pauschalen Kostenerstattung des Landes zur Abdeckung der Mehrbelastungen infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine vollständig sichergestellt.