Beschlussantrag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des Jobcenters in Höhe von 600.000 Euro für das Jahr 2022 werden genehmigt.
Die Finanzierung ist durch Mehrerträge im Umfang von 365.000 Euro im Budget des Jobcenters bei der Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft im SGB II und der pauschalen Kostenerstattung des Landes zur Abdeckung der Mehrbelastungen infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine vollständig sichergestellt.
1. Sachverhalt
Das Jobcenter Main-Tauber als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall – Tauberbischofsheim sowie des Main-Tauber-Kreises erbringt für alle Leistungsberechtigten im Main-Tauber-Kreis Leistungen nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere die Grundsicherung für Arbeitssuchende (= sog. HARTZ IV-Leistungen).
Nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sind die Kreise Kostenträger für
- die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
- für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und
- für die Bedarf für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.
Diese Leistungen werden in den Profitcentern 312001 (Kosten der Unterkunft), 312002 (Kommunale Eingliederungsleistungen), 312003 (Einmalige Leistungen) und 312006 (Bildung und Teilhabe) im Haushalt des Kreises verausgabt.
Seit dem Beginn des kriegerischen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 sind bisher (Stand 17.11.2022) ca. 140.000 Menschen aus der Ukraine, vornehmlich Frauen und Kinder, in Baden-Württemberg aufgenommen und registriert worden. Im Main-Tauber-Kreis haben ca. 1.600 Personen Zuflucht erhalten. Infolge des sog. Rechtskreiswechsels erhalten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine seit dem 01.06.2022 existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII. Zum 31.10.2022 haben insgesamt 423 Bedarfsgemeinschaften mit dem Herkunftsland Ukraine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Main-Tauber erhalten.
Im Haushaltsjahr 2022 sind überplanmäßige Aufwendungen durch die notwendige Gewährung folgender Leistungen erforderlich:
1. Profitcenter 312001 – Kosten der Unterkunft
Bei den Kosten der Unterkunft kommt es zu Mehraufwendungen in Höhe von 560.000 Euro. Nachdem seit 01.06.2022 Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Main-Tauber-Kreis deutlich angewachsen. Es fallen sowohl höhere Kosten für Unterkunft und Heizung, als auch höhere Aufwendungen für einmalige Kosten durch Übernahme der Mietkautionen an.
2. Profitcenter 312003 – einmalige Beihilfen
Insbesondere für die Erstausstattung von Wohnraum, auch hier zumeist durch den Personenkreis der Ukraine-Flüchtlinge begründet, kommt es zu Mehraufwendungen in Höhe von 40.000 Euro.
Damit werden zusammengefasst voraussichtlich überplanmäßige Mehraufwendungen mit 600.000 Euro entstehen.
Die genannten überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerträge der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 SGB II mit 365.000 Euro gedeckt werden.
Die nicht durch Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben von 235.000 € können durch die aktuelle pauschale Kostenerstattung des Landes für die Mehrbelastung infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine (eingenommen auf dem Produkt 61.10.02 im Budget der Kämmerei) gedeckt werden.
Im Oktober hat der Landkreis aus der landesweiten Kostenerstattung mit 260 Mio. Euro zur Abdeckung der Mehrbelastungen in den sozialen Sicherungssystemen einen Betrag von insgesamt 3.134.201 Euro erhalten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch entsprechende Mehrerträge kommt es, im Vergleich zur Planung, zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.
4. Klimarelevanz
Einschätzung
der Klimarelevanz:
Auswirkungen auf den Klimaschutz |
positiv |
negativ |
Verfasser/-in: Elisabeth Krug
Bereich/Amt: Jobcenter / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit
Dezernatsleitung: Elisabeth Krug