Betreff
Windelkonzeption
Vorlage
V-KT/178/2020/a
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

  1. Der Landkreis setzt eine Windelkonzeption um:
    A) Der Landkreis übernimmt die entstehenden Kosten sowohl für die Kleinkinder als auch für die Berechtigten mit Inkontinenz (voraussichtliche Kosten  rund  160.000  Euro/Jahr).
    B) Der Landkreis übernimmt die entstehenden Kosten für die Berechtigten mit Inkontinenz (voraussichtliche Kosten rund  53.000 Euro/Jahr) und bittet die Kommunen eine Konzeption für Kleinkinder in eigener Verantwortung umzusetzen.

 

  1. Die Kostenübernahme ist eine Freiwilligkeitsleistung. Die entsprechenden Finanzmittel werden im Kreishaushalt 2021 eingestellt.

 

1. Sachverhalt

a) Vorgeschichte
Eine Windelkonzeption wurde am 13.05.2020 in den Verwaltungs- und Finanzausschuss (Vorlage Nr. V-KT/131/2020) eingebracht und ausführlich diskutiert.

Die Verwaltung wurde gebeten, zeitnah einen Vorschlag mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen und den alternativ diskutierten Vorschlägen einzubringen und den Kreistag noch in diesem Jahr beschließen zu lassen.

Daraufhin wurde eine Vorlage erneut am 07.10.2020 im Verwaltungs- und Finanzausschuss (Vorlage Nr. V-KT/178/2020) beraten. Diese wurde zustimmend beraten, aber die Abstimmung auf die Zeit nach der geplanten Haushaltsklausur des Kreistages vertagt, die jedoch nicht stattgefunden hat.

 

b) Gebührenrechtliche Beurteilung des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes

Die anfallenden Kosten sind eine Freiwilligkeitsleistung, die nicht über den Gebührenhaushalt des AWMT abgewickelt bzw. finanziert werden dürfen.

 

c) Vorschlag

Für die einfache und schnelle Umsetzung (Start 01.01.2021) schlägt die Kreisverwaltung die Ausgabe von Müllsäcken (12 Säcke mit je 60 Liter Volumen pro Person und Jahr) über die Verkaufsstellen bei den Städten und Gemeinden vor.

Zum berechtigten Personenkreis zählen Menschen mit Inkontinenz in häuslicher Pflege (Nachweis mit ärztlicher Bescheinigung) und Eltern von Kleinkindern, die jünger als zwei Jahre sind (Nachweis über Geburtsurkunde).

Alternativ kann für Kleinkinder auch ein einmaliger Zuschuss zur Beschaffung von Mehrfachwindeln in Höhe von 100 Euro gewährt werden, wenn ein entsprechender Kaufnachweis vorgelegt wird.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Der Kostenberechnung liegen folgende Daten/Annahmen zugrunde:

-       Es leben ca. 15.000 Personen im Main-Tauber-Kreis, die älter als 75 Jahre sind.

-       Als berechtigter Personenkreis werden ca. 1.000 Personen mit Inkontinenz (ca. 7 %) in häuslicher Pflege angenommen.

-       Es gibt ca. 1000 Geburten pro Jahr im Main-Tauber-Kreis (==> ca. 2000 Berechtigte)

-       Ein Abfallsack kostet 4,00 €/Stück x 12 Stück = 48,00 €/a.

-       Der Verwaltungsaufwand wird mit 10 % der Kosten angesetzt.

Somit würden für Inkontinente Kosten von ca. 52.800 €/a und für Kleinkinder Kosten von 105.600 €/a anfallen. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 160.000 €/a.

 

Die Freiwilligkeitsleistung ist nicht über den Gebührenhaushalt des AWMT finanzierbar. Die entstehenden Kosten sind als Freiwilligkeitsleistungen über den Kreishaushalt zu finanzieren. Entsprechende Finanzmittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf 2021 noch nicht eingestellt.

 

 

Verfasser/-in: Dr. Walter Scheckenbach

Bereich/Amt: Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT)

Dezernatsleitung: Herr Rüger