Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für 2022
Vorlage
KT/547/2022
Aktenzeichen
421.42
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.250.000 Euro im Budget des Amtes für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration für das Jahr 2022 werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge von 2.005.000 Euro im Budget des Amtes für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration sowie darüber hinaus durch die pauschale Kostenerstattung des Landes zur Abdeckung der Mehrbelastungen infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine in Höhe von 1.245.000 Euro vollständig sichergestellt.

 

1. Sachverhalt

Das Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration erbringt für alle Leistungsberechtigten im Landkreis Leistungen auf der Grundlage des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Ausnahme der Leistungen der Hilfe zur Pflege, welche durch das Amt für Pflege und Versorgung bearbeitet werden.

 

Darüber hinaus ist das Amt auch für die Leistungsgewährung an geflüchtete Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung der geflüchteten Menschen zuständig.

 

Im Haushaltsjahr 2022 werden durch die notwendige Leistungsgewährung an die steigende Zahl der Asylantragstellerinnen und -antragsteller sowie die große Anzahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine überplanmäßige Aufwendungen erforderlich. Es kommt zu Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:

 

-       Hilfe zur Gesundheit +370.000 Euro (Planansatz 155.000 Euro)

-       Hilfe zum Lebensunterhalt +200.000 Euro (Planansatz 860.000 Euro)

-       Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit +330.000 Euro (Planansatz 2.700.000 Euro)

-       Hilfen für Flüchtlinge +2.300.000 Euro (Planansatz 3.138.000 Euro)

-       Leistungen für Bildung und Teilhabe +50.000 Euro (Planansatz 175.000 Euro).

 

Damit werden zusammengefasst voraussichtlich überplanmäßige Mehraufwendungen mit 3.250.000 Euro entstehen.

 

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerträge im Transferbereich mit insgesamt 2.005.000 Euro gedeckt werden. Maßgeblich dafür sind vor allem Mehreinnahmen im Bereich Asyl aufgrund von Abschlagszahlungen auf die Revision nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2020 und 2021 mit +1.280.000 Euro sowie höhere Kostenbeiträge und Erstattungen von Sozialleistungsträgern mit +320.000 Euro, im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter durch höhere Erstattungen von Sozialleistungsträgern, Rückzahlungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) und der Bundeserstattung für die Grundsicherung mit insgesamt +405.000 Euro.

 

Die nicht durch Mehreinnahmen gedeckten Mehrausgaben von 1.245.000 Euro können durch die aktuelle pauschale Kostenerstattung des Landes für die Mehrbelastung infolge des Rechtskreiswechsels Geflüchteter aus der Ukraine (eingenommen auf dem Produkt 61.10.02 im Budget der Kämmerei) gedeckt werden. Im Oktober hat der Landkreis aus der landesweiten pauschalen Kostenerstattung mit 260 Millionen Euro zur Abdeckung der Mehrbelastungen in den sozialen Sicherungssystemen einen Betrag von insgesamt 3.134.201 Euro erhalten.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge kommt es – im Vergleich zur Planung – zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.

 

 

4. Klimarelevanz

Einschätzung der Klimarelevanz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz

positiv

keine

negativ

 

 

Verfasser/-in: Elisabeth Krug

Bereich/Amt: Amt für Soziale Sicherung, Teilhabe und Integration / Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit

Dezernatsleitung: Elisabeth Krug