Betreff
Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) im Main-Tauber-Kreis
Vorlage
JHA/0013/2015
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

1.    Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im

      Main-Tauber-Kreis zum 31.12.2014 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

1.Sachverhalt:

(Siehe Kreistagsdrucksache, (JHA) Nr. 55/2014 – Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2014)

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 11.03.2014 berichtete die Verwaltung letztmalig über den Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung.

 

Seit dem 1. August 2013 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege (subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).

 

Kinder ab vollendetem drittem Lebensjahr bis zur Einschulung haben wie bisher weiterhin einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (ebenfalls subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).

 

Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind in Einrichtungen oder durch Tagespflege unter Beachtung der Mindestkriterien zu fördern. D.h., es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, einen Platz zur Verfügung zu stellen, wenn es für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder wenn spezielle Anforderungen von Elternseite her bestehen, z.B. Berufsausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, Eingliederung SGB II (objektive Rechtsverpflichtung – nicht individuell einklagbar).

 

Für alle Altersgruppen, d.h., von Geburt bis ins Schulalter, sind für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderungen, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen. Es ist dabei davon auszugehen, dass Eltern in zunehmendem Umfang auch die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen ihrer Gemeinde einfordern werden.

 

Das hat Konsequenzen für die Bedarfsplanung vor Ort und es wird sich bei den zentralen Sondereinrichtungen und den Schulkindergärten des Landkreises auswirken.

 

Dieser individuelle Bedarf beinhaltet quantitative und qualitative Aspekte.

 

Es müssen ausreichend Plätze mit ausreichendem Betreuungsumfang zur Verfügung stehen.

 

Die Qualität der angebotenen Plätze muss den Erwartungen der Eltern, vor allem aber auch den Anforderungen des Landesjugendamtes als zuständiger Aufsichtsbehörde, entsprechen. Viele Qualitätskriterien, wie z.B. Gruppenobergrenzen, ausreichend Fachkräfte, Größe und Ausstattung der Räume, pädagogische Konzeption werden bereits in der Betriebserlaubnis vorgegeben.

Zur Qualität in Einrichtungen gehören auch eine gute Elternarbeit, Verfahren der Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten und die gemeinsame Förderung behinderter und nichtbehinderter Kinder, soweit deren Förderbedarf dies zulässt.

 

Für die Gewährleistung dieser Rechtsansprüche ist das Jugendamt als öffentlicher Jugendhilfeträger im Zusammenwirken mit den kreisangehörigen Gemeinden verantwortlich. Dies erfordert eine enge gegenseitige Abstimmung.

Im Rahmen der im Februar 2015 durchgeführten Expertenrunde „Kindertagesbetreuung“ mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Service- und Verrechnungsstellen der kirchlichen Träger, den Fachschulen für Erziehung und dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis e.V. wurden unter Beteiligung des Landesjugendamtes die aktuellen Anforderungen, Entwicklungen und Fragestellungen bearbeitet. Wegen der Relevanz und Vielfalt der verschiedenen Aspekte wird das Jugendamt künftig regelmäßig entsprechende Arbeitstreffen organisieren.

 

Nach der Auswertung und Zusammenstellung der auch zu Beginn diesen Jahres wieder von den Kommunen eingeholten Rückmeldungen ergibt sich das aktuelle Bild der Kinderbetreuungsangebote im Main-Tauber-Kreis zum 31.12.2014.

Diese Ergebnisse werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Die Verwaltung informiert kreis- und gemeindebezogen über:

 

·         die Zahl der Kinder/Altersgruppen,

·         die Kindertageseinrichtungen und Gruppen/Gruppenarten,

·         die Kindertagespflege,

·         die Angebote der Kleinkindbetreuung (Ausbaustand bzw. –quote),

·         die Angebote der Schulkindbetreuung (Ausbaustand bzw. –quote),

·         die Ferienbetreuung und

·         soweit bekannt über aktuelle Planungen in den Städten und Gemeinden

des Main-Tauber-Kreises.