Beschlussantrag:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Ausbaustand der Kindertagesbetreuung im
Main-Tauber-Kreis zum 31.12.2014
zustimmend zur Kenntnis.
1.Sachverhalt:
(Siehe Kreistagsdrucksache, (JHA) Nr. 55/2014
– Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2014)
In der
Jugendhilfeausschusssitzung am 11.03.2014 berichtete die Verwaltung letztmalig
über den Ausbaustand in der Kindertagesbetreuung.
Seit dem 1. August 2013 gilt für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege
(subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).
Kinder ab
vollendetem drittem Lebensjahr bis zur Einschulung haben wie bisher weiterhin
einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (ebenfalls
subjektiv-rechtlicher Anspruch – individuell einklagbar).
Kinder ab Geburt
bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind in Einrichtungen oder durch
Tagespflege unter Beachtung der Mindestkriterien zu fördern. D.h., es müssen
alle Anstrengungen unternommen werden, einen Platz zur Verfügung zu stellen,
wenn es für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder wenn spezielle
Anforderungen von Elternseite her bestehen, z.B. Berufsausbildung, Studium,
Erwerbstätigkeit, Eingliederung SGB II (objektive Rechtsverpflichtung – nicht
individuell einklagbar).
Für alle
Altersgruppen, d.h., von Geburt bis ins Schulalter, sind für alle Kinder, auch
für Kinder mit Behinderungen, bedarfsgerechte Angebote zu schaffen. Es
ist dabei davon auszugehen, dass Eltern in zunehmendem Umfang auch die
Betreuung von Kindern mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen ihrer
Gemeinde einfordern werden.
Das hat Konsequenzen
für die Bedarfsplanung vor Ort und es wird sich bei den zentralen
Sondereinrichtungen und den Schulkindergärten des Landkreises auswirken.
Dieser individuelle
Bedarf beinhaltet quantitative und
qualitative Aspekte.
Es müssen
ausreichend Plätze mit ausreichendem Betreuungsumfang zur Verfügung stehen.
Die Qualität der
angebotenen Plätze muss den Erwartungen der Eltern, vor allem aber auch den
Anforderungen des Landesjugendamtes als zuständiger Aufsichtsbehörde,
entsprechen. Viele Qualitätskriterien, wie z.B. Gruppenobergrenzen,
ausreichend Fachkräfte, Größe und Ausstattung der Räume, pädagogische
Konzeption werden bereits in der Betriebserlaubnis vorgegeben.
Zur Qualität in
Einrichtungen gehören auch eine gute Elternarbeit, Verfahren der Beteiligung
und Beschwerdemöglichkeiten und die gemeinsame Förderung behinderter und
nichtbehinderter Kinder, soweit deren Förderbedarf dies zulässt.
Für die
Gewährleistung dieser Rechtsansprüche ist das Jugendamt als öffentlicher
Jugendhilfeträger im Zusammenwirken mit den kreisangehörigen Gemeinden
verantwortlich. Dies erfordert eine enge gegenseitige Abstimmung.
Im Rahmen der im
Februar 2015 durchgeführten Expertenrunde „Kindertagesbetreuung“ mit allen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Service- und Verrechnungsstellen
der kirchlichen Träger, den Fachschulen für Erziehung und dem Tageselternverein
Main-Tauber-Kreis e.V. wurden unter Beteiligung des Landesjugendamtes die
aktuellen Anforderungen, Entwicklungen und Fragestellungen bearbeitet. Wegen
der Relevanz und Vielfalt der verschiedenen Aspekte wird das Jugendamt künftig
regelmäßig entsprechende Arbeitstreffen organisieren.
Nach der Auswertung
und Zusammenstellung der auch zu Beginn diesen Jahres wieder von den Kommunen
eingeholten Rückmeldungen ergibt sich das aktuelle Bild der
Kinderbetreuungsangebote im Main-Tauber-Kreis zum 31.12.2014.
Diese Ergebnisse
werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt. Die Verwaltung
informiert kreis- und gemeindebezogen über:
·
die
Zahl der Kinder/Altersgruppen,
·
die
Kindertageseinrichtungen und Gruppen/Gruppenarten,
·
die
Kindertagespflege,
·
die
Angebote der Kleinkindbetreuung (Ausbaustand bzw. –quote),
·
die
Angebote der Schulkindbetreuung (Ausbaustand bzw. –quote),
·
die
Ferienbetreuung und
·
soweit
bekannt über aktuelle Planungen in den Städten und Gemeinden
des Main-Tauber-Kreises.