Betreff
Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und der Seniorendienste Tauberfranken GmbH
Vorlage
V-KT/100/2015
Aktenzeichen
08
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Teilen der kreiseigenen Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Distelhausen Nr. 1036, Gemarkung 5301 und 3099 zugunsten der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH ein Erbbaurecht zu bestellen.

 

 

1. Sachverhalt:

Die Seniorendienste Tauberfranken gGmbH beabsichtigen in Distelhausen eine Altenpflegeeinrichtung zu errichten.

 

Im Eigentum des Landkreises stehen die beiden Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Distelhausen Nr. 1036, Flurstücke 5301 und 3099. Diese Grundstücke sind für die Errichtung einer Altenpflegeinrichtung geeignet.

Bei den Grundstücken handelt es sich um das Grundstück des Kreismedienzentrums und dessen Nachbargrundstück.

 

Es soll auf Teilstücken dieser Grundstücke ein Erbbaurecht zugunsten der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH bestellt werden.

Im Erbbaurechtsvertrag soll das Erbbaurecht auf eine Zeitdauer von 50 Jahren festgelegt werden. Als Erbpachtzins sollen 2 Prozent des Grundstückswertes jährlich geleistet werden.

Es ist beabsichtigt im Erbbaurechtsvertrag den Wert des Grundstücks auf 50 EUR je m² zu bestimmen.

 

Für die Bestellung des Erbbaurechts ist eine Teilung der Grundstücke Flurstücke 5301 und 3099 sowie die Bestellung eines Wegerechts auf einem Teilstück des Grundstücks Flurstück  5301 erforderlich. Diese für die Teilung der Grundstücke erforderlichen Maßnahmen werden von der Verwaltung durchgeführt.

 

Die Teilung und die Bestellung des Erbbaurechts sollen dem Grunde nach entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage erfolgen. Die genaue Größe der einzelnen Grundstücksflächen wird noch festgelegt werden.

 

Der Erbbaurechtsvertrag wird dem Kreistag im Juni zur Entscheidung vorgelegt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Landkreis erhält jährlich einen Erbbauzins in Höhe von ca. 7.900 EUR.

 

1 Anlage