Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Teilen der kreiseigenen Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Distelhausen Nr. 1036, Gemarkung 5301 und 3099 zugunsten der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH ein Erbbaurecht zu bestellen.
1. Sachverhalt:
Die Seniorendienste
Tauberfranken gGmbH beabsichtigen in Distelhausen eine Altenpflegeeinrichtung
zu errichten.
Im Eigentum des
Landkreises stehen die beiden Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von
Distelhausen Nr. 1036, Flurstücke 5301 und 3099. Diese Grundstücke sind für die
Errichtung einer Altenpflegeinrichtung geeignet.
Bei den Grundstücken
handelt es sich um das Grundstück des Kreismedienzentrums und dessen
Nachbargrundstück.
Es soll auf
Teilstücken dieser Grundstücke ein Erbbaurecht zugunsten der Seniorendienste
Tauberfranken gGmbH bestellt werden.
Im Erbbaurechtsvertrag
soll das Erbbaurecht auf eine Zeitdauer von 50 Jahren festgelegt werden. Als
Erbpachtzins sollen 2 Prozent des Grundstückswertes jährlich geleistet werden.
Es ist beabsichtigt
im Erbbaurechtsvertrag den Wert des Grundstücks auf 50 EUR je m² zu bestimmen.
Für die Bestellung
des Erbbaurechts ist eine Teilung der Grundstücke Flurstücke 5301 und 3099
sowie die Bestellung eines Wegerechts auf einem Teilstück des Grundstücks
Flurstück 5301 erforderlich. Diese für
die Teilung der Grundstücke erforderlichen Maßnahmen werden von der Verwaltung
durchgeführt.
Die Teilung und die
Bestellung des Erbbaurechts sollen dem Grunde nach entsprechend der Anlage zu
dieser Vorlage erfolgen. Die genaue Größe der einzelnen Grundstücksflächen wird
noch festgelegt werden.
Der
Erbbaurechtsvertrag wird dem Kreistag im Juni zur Entscheidung vorgelegt.
3.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Landkreis erhält jährlich einen Erbbauzins in
Höhe von ca. 7.900 EUR.
1 Anlage