Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2016
Vorlage
V-KT/396/2017
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

a)         Gesamtergebnisrechnung                            Gesamtergebnis

                                                                                  Jahresüberschuss     6.003.688,99 EUR

 

b)         Gesamtfinanzrechnung                                 Zahlungsmittelbestand

                                                                                  zum 31.12.2016       11.015.045,83 EUR

 

c)         Bilanz                                                             Bilanzsumme

                                                                                  zum 31.12.2016     161.000.651,44 EUR

 

d) Das Jahresergebnis in Höhe von 6,003 Mio. € wird der ordentlichen Rücklage in der  Bilanz zugeführt.

 

 

1. Sachverhalt

Gemäß § 48 der Landkreisordnung i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2016 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2017 aufgestellt und anschließend dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Als Information für die Haushaltsberatungen wird der Jahresabschluss bei der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.10.2017 nicht-öffentlich eingebracht. Nach Abschluss der Prüfung soll der Jahresabschluss 2016 voraussichtlich am 13.12.17 vom Kreistag festgestellt werden.

 

1.1 Gesamtergebnisrechnung

Der Jahresabschluss 2016 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund + 6,00 Mio. Euro. Das Ergebnis liegt damit um rund 3,01 Mio. Euro über dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 2,99 Mio. Euro des Haushaltsplans 2016. Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Planansatz setzt sich zusammen aus 6,12 Mio. Euro Mehrerträgen und 3,10 Mio. Euro Mehraufwendungen. Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:

 

Wesentliche Mehrerträge:

 

Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen: + 2,58 Mio. Euro

·         Steigerungen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land von rund 0,88 Mio. € (Plan: 22,31 Mio. €, Ist: 23,19 Mio. €) aufgrund der Erhöhung des Kopfbetrages gegenüber den Plandaten um 13,00 €.

·         Gestiegene Erträge beim Anteil des Landkreises am Grunderwerbssteueraufkommen von rund 0,66 Mio. € (Plan: 2,80 Mio. €, Ist 3,46 Mio. €).

·         Gestiegene Erträge bei den Sachkostenbeiträgen nach § 17 FAG in Höhe von 0,20 Mio. € (Plan: 4,98 Mio. €, Ist: 5,18 Mio. €) aufgrund einer Erhöhung der Zuweisungen pro Schüler durch das Land.

·         Mehrerträge bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung von rund 0,37 Mio. € aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Bundesanteils (Plan: 39,7 %, Ist: 44,8 %).

 

 

Kontengruppe sonstige Transfererträge: + 1,18 Mio. Euro

Die Aufwendungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in 2016 durch einen Anstieg der Fallzahlen sowie durch Kostensteigerungen bei den Sozialleistungen stark angestiegen. Diese Aufwendungen werden zu 100 % vom Bund erstattet und führen somit zu den Steigerungen bei den Transfererträgen.

 

Kontengruppe Öffentlich-rechtliche Entgelte: + 1,13 Mio. Euro

Gestiegene Erträge sind im Wesentlichen bei den Verwaltungsgebühren des Bauamts durch immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (+ 0,59 Mio. Euro), des Verkehrsamt durch gestiegene Zulassungszahlen (+ 0,12 Mio. Euro) und bei den Benutzungsgebühren des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration durch vermehrte Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (Selbstzahler) (+ 0,14 Mio. Euro) angefallen.

 

Wesentliche Mehraufwendungen:

 

Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: + 1,17 Mio. Euro

Die Mehraufwendungen entstanden im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber bei der Herrichtung der Gebäude (+ 1,41 Mio. €) sowie bei der Anmietung (+ 0,85 Mio. €). Dagegen haben sich die Aufwendungen für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte aufgrund der rückgängigen Zuweisungszahlen ab März/April 2016 gegenüber dem Planansatz von 1,00 Mio. € um rund 0,71 Mio. € verringert.

Außerdem haben sich beim Winterdienst die Aufwendungen für die Beschaffung von Salz und Sole um rund 0,22 Mio. € verringert (Plan: 0,46 Mio. €).

 

Kontengruppe Transferaufwendungen: + 2,13 Mio. Euro

Sozialhaushalt Jugendamt:

Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen bei den Hilfen zur Erziehung für junge Menschen und ihre Familien einschließlich Krisenintervention angefallen. Gegenüber dem Planansatz von 9,91 Mio. € sind Aufwendungen von 13,84 Mio. € zu verzeichnen. Die Mehraufwendungen von rund 3,93 Mio. € sind im Wesentlichen für die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) angefallen. Der Kreistag hat hierfür im Dezember 2016 überplanmäßige Aufwendungen von 3,85 Mio. € und im März 2017 von 0,15 Mio. € genehmigt. Die Mehraufwendungen sind durch Mehrerträge und Minderaufwendungen nahezu gedeckt.

Mit Kreistagsbeschluss vom 09.03.2016 wurde die institutionelle Förderung der Volkshochschulen im Main-Tauber-Kreis beschlossen. Die Förderung beträgt 1 € pro Einwohner im Einzugsbereich. Dadurch fallen Mehraufwendungen von 0,13 Mio. € an.

In der Kindertagesbetreuung sind aufgrund von gestiegenen Fallzahlen Mehraufwendungen von 0,28 Mio. € angefallen. Bei der Förderung und Vermittlung von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren haben sich die Fallzahlen von 226 auf 275 erhöht. Außerdem sind die Fallzahlen der 0 bis 6-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen von 399 auf 427 angestiegen.

Sozialhaushalt Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Bei den Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern sind Minderaufwendungen von rund 2,13 Mio. € zu verzeichnen. Die Einsparungen kommen aufgrund stark rückläufiger Zuweisungen von Flüchtlingen ab April 2016 zustande.

Im Ergebnis stehen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber dem Planansatz von 5,42 Mio. € Mehraufwendungen von 0,82 Mio. €. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch Anstieg der Fallzahlen sowie durch Kostensteigerung der Sozialleistungen angefallen. Die gestiegenen Aufwendungen werden zu 100 % vom Bund erstattet (vgl. Transfererträge).

 

1.2 Gesamtfinanzrechnung

Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2016 um rund 1,57 Mio. Euro zum Stand 31.12.2016 auf rund 11,02 Mio. Euro.

Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von rund 9,77 Mio. € wurden beim Main-Tauber-Kreis im Haushaltsjahr 2016 vollständig durch den im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuss von rund 11,12 Mio. EUR finanziert. Abzüglich der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten von rund 0,82 Mio. Euro sowie einem Überschuss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von rund 1,04 Mio. Euro (Rückzahlung der Kassenkredite 2014 + 2015 vom Kloster Bronnbach) ergibt sich die Veränderung der liquiden Mittel.

 

Die Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises für das Haushaltsjahr 2016 enthielt eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,70 Mio. €. Diese musste jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 nicht in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2016 rund 8,51 Mio. Euro bzw. 64 Euro/Einwohner. Nach den planmäßigen Tilgungsleistungen beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2016 rund 7,68 Mio. Euro bzw. 58 Euro/Einwohner.

Der Schuldenstand des Gesamtkonzerns Landkreis mit seinen Eigenbetrieben liegt zum Jahresanfang 2016 inklusive des Kernhaushalts bei 20,16 Mio. Euro bzw. 153 Euro/Einwohner. Im Jahr 2016 stieg die Verschuldung der Eigenbetriebe um 2,49 Mio. Euro an, davon hauptsächlich beim EIMT mit 2,23 Mio. Euro für die Generalsanierung der Berufsschulzentren. Unter Berücksichtigung der Tilgungen stieg die Verschuldung des Gesamtkonzerns somit insgesamt um 1,66 Mio. Euro an, sodass die Gesamtverschuldung nun bei rund 21,83 Mio. Euro  bzw. bei 165 Euro/Einwohner liegt. (EW zum 31.12.15: 132.181)

 

Die näheren Ausführungen zum Jahresabschluss 2016 werden in der Anlage erläutert.

Darin sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt Anhang zum Jahresabschluss 2016 enthalten.

Darüber hinaus sind auch die Übersichten über die Schulden, über das Vermögen und über die Rückstellungen sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ins Folgejahr enthalten.


Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Kreistag am 13.12.2017 den Jahresabschluss für das Jahr 2016 mit folgenden Werten fest:

 

1.

Ergebnisrechnung

         EUR

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

155.833.664,45

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

- 149.829.975,46

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

6.003.688,99

1.4

Außerordentliche Erträge

62.175,27

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

- 72.462,19

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

- 10.286,92

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

5.993.402,07

2.

Finanzrechnung

         EUR

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

155.616.852,06

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 144.496.023,97

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

11.120.828,09

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

618.739,00

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 10.384.107,16

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 9.765.368,16

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

1.355.459,93

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 821.948,43

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

- 821.948,43

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

533.511,50

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

1.039.725,96

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

9.441.808,37

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

1.573.237,46

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

11.015.045,83

3.

Bilanz

EUR

3.1

Immaterielles Vermögen

76.918,82

3.2

Sachvermögen

72.551.638,51

3.3

Finanzvermögen

65.583.383,12

3.4

Abgrenzungsposten

22.788.710,99

3.5

Nettoposition

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

161.000.651,44

3.7

Basiskapital

91.110.803,00

3.8

Rücklagen

11.015.045,83

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10

Sonderposten

33.720.307,94

3.11

Rückstellungen

1.697.150,78

3.12

Verbindlichkeiten

18.944.747,74

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4.512.596,15

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

161.000.651,44


Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Rücklagenumbuchung 2016

Aus der sich aufgrund des Jahresergebnisses 2016 ergebenden ordentlichen Rücklage von 25,41 Mio. werden beim Jahresabschluss 2016 14,39 Mio. € in das Basiskapital umgebucht.

 

Beim Main-Tauber-Kreis wurden infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011 keine Darlehen für Investitionen mehr aufgenommen und stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich künftiger Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen werden.

Mit der Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung im Mai 2016 wurde in § 23 Satz 4 die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses Beträge aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umzubuchen. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass bei einer zwischenzeitlichen Verwendung vorhandener Liquidität Teile der Überschüsse der Ergebnisrechnung in das Basiskapital umgebucht werden können, da diese für zusätzliche Auszahlungen nicht zur Verfügung stehen.

 

Berechnung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:

Stand zum 01.01.2016:                     19.402.885,84 €

Zuführung des ordentlichen

Ergebnisses 2016:                              6.003.688,99 €

Stand zum 31.12.2016:                     25.406.574,83 €

davon sind liquide:                             11.015.045,83 € (Kassenstand zum 31.12.2016)

 

Die Differenz von 14.391.529,00 € wird somit gemäß § 23 Satz 4 GemHVO in das Basiskapital umgebucht.

 

Die ordentliche Rücklage beträgt dadurch 11.015.045,83 €,

das Basiskapital steigt dadurch auf  91.110.803,00 €.

Anlage 1