Beschlussantrag:
a) Gesamtergebnisrechnung Gesamtergebnis
Jahresüberschuss 6.003.688,99 EUR
b) Gesamtfinanzrechnung Zahlungsmittelbestand
zum 31.12.2016 11.015.045,83 EUR
c) Bilanz Bilanzsumme
zum 31.12.2016 161.000.651,44 EUR
d) Das Jahresergebnis in Höhe von 6,003 Mio. € wird der ordentlichen Rücklage in der Bilanz zugeführt.
1. Sachverhalt
Gemäß § 48 der Landkreisordnung i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2016 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2017 aufgestellt und anschließend dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Als Information für die Haushaltsberatungen wird der Jahresabschluss bei der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 18.10.2017 nicht-öffentlich eingebracht. Nach Abschluss der Prüfung soll der Jahresabschluss 2016 voraussichtlich am 13.12.17 vom Kreistag festgestellt werden.
1.1
Gesamtergebnisrechnung
Der Jahresabschluss 2016 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund + 6,00 Mio. Euro. Das Ergebnis liegt damit um rund 3,01 Mio. Euro über dem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 2,99 Mio. Euro des Haushaltsplans 2016. Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem Planansatz setzt sich zusammen aus 6,12 Mio. Euro Mehrerträgen und 3,10 Mio. Euro Mehraufwendungen. Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:
Wesentliche Mehrerträge:
Kontengruppe
Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen: + 2,58 Mio. Euro
· Steigerungen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land von rund 0,88 Mio. € (Plan: 22,31 Mio. €, Ist: 23,19 Mio. €) aufgrund der Erhöhung des Kopfbetrages gegenüber den Plandaten um 13,00 €.
· Gestiegene Erträge beim Anteil des Landkreises am Grunderwerbssteueraufkommen von rund 0,66 Mio. € (Plan: 2,80 Mio. €, Ist 3,46 Mio. €).
· Gestiegene Erträge bei den Sachkostenbeiträgen nach § 17 FAG in Höhe von 0,20 Mio. € (Plan: 4,98 Mio. €, Ist: 5,18 Mio. €) aufgrund einer Erhöhung der Zuweisungen pro Schüler durch das Land.
· Mehrerträge bei der Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung von rund 0,37 Mio. € aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des Bundesanteils (Plan: 39,7 %, Ist: 44,8 %).
Kontengruppe sonstige
Transfererträge: + 1,18 Mio. Euro
Die
Aufwendungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in
2016 durch einen Anstieg der Fallzahlen sowie durch Kostensteigerungen bei den
Sozialleistungen stark angestiegen. Diese Aufwendungen werden zu 100 % vom Bund
erstattet und führen somit zu den Steigerungen bei den Transfererträgen.
Kontengruppe
Öffentlich-rechtliche Entgelte: + 1,13 Mio. Euro
Gestiegene Erträge sind im Wesentlichen bei den Verwaltungsgebühren des Bauamts durch immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (+ 0,59 Mio. Euro), des Verkehrsamt durch gestiegene Zulassungszahlen (+ 0,12 Mio. Euro) und bei den Benutzungsgebühren des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration durch vermehrte Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (Selbstzahler) (+ 0,14 Mio. Euro) angefallen.
Wesentliche Mehraufwendungen:
Kontengruppe
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: + 1,17 Mio. Euro
Die Mehraufwendungen entstanden im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber bei der Herrichtung der Gebäude (+ 1,41 Mio. €) sowie bei der Anmietung (+ 0,85 Mio. €). Dagegen haben sich die Aufwendungen für die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte aufgrund der rückgängigen Zuweisungszahlen ab März/April 2016 gegenüber dem Planansatz von 1,00 Mio. € um rund 0,71 Mio. € verringert.
Außerdem haben sich beim Winterdienst die Aufwendungen für die Beschaffung von Salz und Sole um rund 0,22 Mio. € verringert (Plan: 0,46 Mio. €).
Kontengruppe
Transferaufwendungen: + 2,13 Mio. Euro
Sozialhaushalt
Jugendamt:
Die
Mehraufwendungen sind im Wesentlichen bei den Hilfen zur Erziehung für junge
Menschen und ihre Familien einschließlich Krisenintervention angefallen.
Gegenüber dem Planansatz von 9,91 Mio. € sind Aufwendungen von 13,84 Mio. € zu
verzeichnen. Die Mehraufwendungen von rund 3,93 Mio. € sind im Wesentlichen für
die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
angefallen. Der Kreistag hat hierfür im Dezember 2016 überplanmäßige
Aufwendungen von 3,85 Mio. € und im März 2017 von 0,15 Mio. € genehmigt.
Die Mehraufwendungen sind durch Mehrerträge und Minderaufwendungen nahezu
gedeckt.
Mit
Kreistagsbeschluss vom 09.03.2016 wurde die institutionelle Förderung der
Volkshochschulen im Main-Tauber-Kreis beschlossen. Die Förderung beträgt 1 €
pro Einwohner im Einzugsbereich. Dadurch fallen Mehraufwendungen von 0,13 Mio.
€ an.
In der
Kindertagesbetreuung sind aufgrund von gestiegenen Fallzahlen Mehraufwendungen
von 0,28 Mio. € angefallen. Bei der Förderung und Vermittlung von Kindern
zwischen 0 und 6 Jahren haben sich die Fallzahlen von 226 auf 275 erhöht.
Außerdem sind die Fallzahlen der 0 bis 6-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen
von 399 auf 427 angestiegen.
Sozialhaushalt
Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration
Bei
den Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Asylbewerbern
sind Minderaufwendungen von rund 2,13 Mio. € zu verzeichnen. Die Einsparungen
kommen aufgrund stark rückläufiger Zuweisungen von Flüchtlingen ab April 2016
zustande.
Im Ergebnis stehen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber dem Planansatz von 5,42 Mio. € Mehraufwendungen von 0,82 Mio. €. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch Anstieg der Fallzahlen sowie durch Kostensteigerung der Sozialleistungen angefallen. Die gestiegenen Aufwendungen werden zu 100 % vom Bund erstattet (vgl. Transfererträge).
1.2
Gesamtfinanzrechnung
Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2016 um rund 1,57 Mio. Euro zum Stand 31.12.2016 auf rund 11,02 Mio. Euro.
Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von rund 9,77 Mio. € wurden beim Main-Tauber-Kreis im Haushaltsjahr 2016 vollständig durch den im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschuss von rund 11,12 Mio. EUR finanziert. Abzüglich der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten von rund 0,82 Mio. Euro sowie einem Überschuss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von rund 1,04 Mio. Euro (Rückzahlung der Kassenkredite 2014 + 2015 vom Kloster Bronnbach) ergibt sich die Veränderung der liquiden Mittel.
Die Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises für das Haushaltsjahr 2016 enthielt eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,70 Mio. €. Diese musste jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 nicht in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2016 rund 8,51 Mio. Euro bzw. 64 Euro/Einwohner. Nach den planmäßigen Tilgungsleistungen beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2016 rund 7,68 Mio. Euro bzw. 58 Euro/Einwohner.
Der Schuldenstand des Gesamtkonzerns Landkreis mit seinen
Eigenbetrieben liegt zum Jahresanfang 2016 inklusive des Kernhaushalts bei
20,16 Mio. Euro bzw. 153 Euro/Einwohner. Im Jahr 2016 stieg die Verschuldung
der Eigenbetriebe um 2,49 Mio. Euro an, davon hauptsächlich beim EIMT mit 2,23
Mio. Euro für die Generalsanierung der Berufsschulzentren. Unter
Berücksichtigung der Tilgungen stieg die Verschuldung des Gesamtkonzerns somit insgesamt um 1,66 Mio. Euro an, sodass
die Gesamtverschuldung nun bei rund 21,83
Mio. Euro bzw. bei 165
Euro/Einwohner liegt. (EW zum 31.12.15: 132.181)
Die näheren Ausführungen zum Jahresabschluss 2016 werden in
der Anlage erläutert.
Darin sind die
Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis-
und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt
Anhang zum Jahresabschluss 2016 enthalten.
Darüber hinaus sind auch die
Übersichten über die Schulden, über das Vermögen und über die Rückstellungen sowie
die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes
ins Folgejahr enthalten.
Auf Grund von § 95b der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Kreistag am 13.12.2017 den
Jahresabschluss für das Jahr 2016 mit folgenden Werten fest:
1. |
Ergebnisrechnung |
EUR |
1.1 |
Summe der
ordentlichen Erträge |
155.833.664,45 |
1.2 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
- 149.829.975,46 |
1.3 |
Ordentliches
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und
1.2) |
6.003.688,99 |
1.4 |
Außerordentliche Erträge |
62.175,27 |
1.5 |
Außerordentliche Aufwendungen |
- 72.462,19 |
1.6 |
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) |
- 10.286,92 |
1.7 |
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) |
5.993.402,07 |
2. |
Finanzrechnung |
EUR |
2.1 |
Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
155.616.852,06 |
2.2 |
Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
- 144.496.023,97 |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
|
11.120.828,09 |
2.4 |
Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit |
618.739,00 |
2.5 |
Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit |
- 10.384.107,16 |
2.6 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit |
- 9.765.368,16 |
2.7 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo
aus 2.3 und 2.6) |
1.355.459,93 |
2.8 |
Summe der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
2.9 |
Summe der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit |
- 821.948,43 |
2.10 |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
- 821.948,43 |
2.11 |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
533.511,50 |
2.12 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Einzahlungen und Auszahlungen |
1.039.725,96 |
2.13 |
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
9.441.808,37 |
2.14 |
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo
aus 2.11 und 2.12) |
1.573.237,46 |
2.15 |
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des
Haushaltsjahres |
11.015.045,83 |
3. |
Bilanz |
EUR |
3.1 |
Immaterielles Vermögen |
76.918,82 |
3.2 |
Sachvermögen |
72.551.638,51 |
3.3 |
Finanzvermögen |
65.583.383,12 |
3.4 |
Abgrenzungsposten |
22.788.710,99 |
3.5 |
Nettoposition |
0,00 |
3.6 |
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) |
161.000.651,44 |
3.7 |
Basiskapital |
91.110.803,00 |
3.8 |
Rücklagen |
11.015.045,83 |
3.9 |
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
0,00 |
3.10 |
Sonderposten |
33.720.307,94 |
3.11 |
Rückstellungen |
1.697.150,78 |
3.12 |
Verbindlichkeiten |
18.944.747,74 |
3.13 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
4.512.596,15 |
3.14 |
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe
aus 3.7 bis 3.13) |
161.000.651,44 |
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§ 49 Abs. 3 Satz 4
i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
2. Finanzielle
Auswirkungen
Rücklagenumbuchung 2016
Aus der sich aufgrund des
Jahresergebnisses 2016 ergebenden ordentlichen Rücklage von 25,41 Mio. werden
beim Jahresabschluss 2016 14,39 Mio. € in das Basiskapital umgebucht.
Beim Main-Tauber-Kreis wurden
infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011 keine Darlehen für Investitionen
mehr aufgenommen und stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse zur
Finanzierung der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich künftiger
Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen werden.
Mit der Neufassung der
Gemeindehaushaltsverordnung im Mai 2016 wurde in § 23 Satz 4 die
Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses
Beträge aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umzubuchen. In der
Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass bei einer zwischenzeitlichen Verwendung
vorhandener Liquidität Teile der Überschüsse der Ergebnisrechnung in das
Basiskapital umgebucht werden können, da diese für zusätzliche Auszahlungen
nicht zur Verfügung stehen.
Berechnung der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:
Stand zum 01.01.2016: 19.402.885,84 €
Zuführung des ordentlichen
Ergebnisses 2016: 6.003.688,99 €
Stand zum 31.12.2016: 25.406.574,83 €
davon sind liquide: 11.015.045,83 €
(Kassenstand zum 31.12.2016)
Die Differenz von
14.391.529,00 € wird somit gemäß § 23 Satz 4 GemHVO in das Basiskapital
umgebucht.
Die ordentliche Rücklage
beträgt dadurch 11.015.045,83 €,
das Basiskapital steigt dadurch auf 91.110.803,00 €.
Anlage 1