Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben aufgrund der pfleglichen Unterbringung (Tierschutzmaßnahmen) von 40 Hunden und insgesamt 15 Pferden
Vorlage
KT/406/2017
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 88.800 € für Tierschutzmaßnahmen im Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.

 

1. Sachverhalt

Aufgrund der tierschutzwidrigen Haltung von 40 Hunden, sowie einmal drei und weitern 12 Pferden in drei voneinander getrennten Tierschutzfällen, mussten diese Tiere durch das Veterinäramt Bad Mergentheim behördlich beschlagnahmt bzw. eingezogen und anderweitig pfleglich untergebracht werden.

 

Im Fall der 40 Hunde erfolgte dies mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Bad Mergentheim, dessen Rechtsmäßigkeit vom Landgericht Ellwangen durch Zurückweisen der Beschwerde des Betroffenen bestätigt wurde. Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im später vom Betroffenen eingeleiteten Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Tierhalteverbote und das Einziehen der Tiere mit Beschluss vom 14.06.2017 bestätigt.

 

Im Fall der drei vernachlässigten Pferde waren die mittellosen Eigentümer einsichtig und traten das Eigentum an das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ab, um so weitere behördliche Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

 

In einem weiteren Fall mussten von insgesamt 12 Pferden, sechs Pferde beschlagnahmt und pfleglich untergebracht werden. Bei den noch verbleibenden weiteren sechs Pferden sind umfangreiche tierärztliche Maßnahmen notwendig, für die das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zunächst in Vorleistung gehen muss, da der bisherige Halter mittellos ist.

 

Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 wurden vom Veterinäramt für Tierschutzmaßnahmen 7.000 € eingeplant. Da es sich bei den Hunden ausnahmslos um große, in der Haltung sehr schwierige Herdenschutzhunde (Tornjaks, germanische Bärenhunde und Pyrenäenberghunde) und bei den Pferden auf Grund chronischer Vorerkrankungen um nicht mehr reitbare Tiere handelte, gestaltete sich die Vermittlung erwartungsgemäß schwierig. Im Fall der 12 Pferde dürfte sich aufgrund des Zustandes und des Alters eine Vermittlung ähnlich schwierig gestalten.

 

Eine Schlachtung der Pferde kam wegen des Fehlens von Pferdepässen nicht in Frage, eine „sonstige“ Tötung verbietet das Tierschutzgesetz (Töten ohne vernünftigen Grund).

 

Seit Jahresbeginn sind daher für die Unterbringung, wie auch für erforderliche tierärztliche Behandlungen, Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 51.000 € angefallen. Von den ursprünglich 55 Tieren konnten bisher 36 vermittelt werden. Weiterhin unvermittelt sind fünf Hunde und ein Pferd. Ein Pferd musste aus medizinischen Gründen euthanasiert werden.

 

Für die Hunde laufen vorauss. monatlich rund 3.500 €, für das Pferd 500 € an Kosten auf. Im Fall der 12 Pferde sind aufgrund anstehenden tierärztlichen Behandlungen und pfleglicher Unterbringung mit 600 € je Tier zu rechnen. Hochgerechnet auf das Jahr 2017 sind daher mit Ausgaben in Höhe von insgesamt 95.800 € zu rechnen. Abzüglich der eingeplanten 7.000 € bedeutet dies eine Minderdeckung von 88.800 € im Haushalt des Veterinäramtes, die anderweitig nicht ausgeglichen werden kann.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Bei Bewilligung der noch zu erwartenden Ausgaben fallen überplanmäßige Ausgaben für den Ergebnishaushalt 2, Produkt 122606 (Tierschutz), Sachkonto 42710300 in Höhe von 88.800 € an.