Beschlussantrag:
Der Kreistag
bestellt Herrn Christian Wamser als beratendes Mitglied für den ausgeschiedenen
Herrn Hartmut Hummel in den Jugendhilfeausschuss.
1. Sachverhalt:
Gem. § 2 des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) (Anlage 1) ist
der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss
einzurichten. Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender
Ausschuss.
Die Besetzung des
Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz
(Anlage 2) in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis
(Anlage 3) geregelt.
Danach besteht der
Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden
und 15
stimmberechtigten Mitgliedern, davon
a)
9
Kreisrätinnen und Kreisräte,
b)
3
Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,
c)
3
Frauen und Männer auf Vorschlag deren Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
und 6 beratenden
Mitgliedern, davon
a)
1
Vertreter der katholischen Kirche,
b)
1
Vertreter der evangelischen Kirche,
c)
1
Vertreter der Schule,
d)
1
Vertreter der Rechtspflege,
e)
1
Vertreter der Polizei,
f)
1
Vertreter des Gesundheitswesens.
Die beratenden
Mitglieder sind nach Benennung durch die jeweils entsendende Institution vom
Kreistag zu bestellen.
Folgendes
beratendes Mitglied ist zum Schuljahresende 2016/17 aus dem
Jugendhilfeausschuss ausgeschieden:
- Herr Hartmut Hummel, ehemaliger Schulleiter der Gemeinschaftsschule
in Lauda-Königshofen
Nach dem
Ausscheiden von Herrn Hummel ist eine Nachbestellung durch den Kreistag
erforderlich.
Folgender Vorschlag
wurde vom Staatlichen Schulamt Künzelsau als Nachfolge für Herrn Hummel
unterbreitet:
- Herr Christian Wamser,
Rektor der Realschule und Werkrealschule in Tauberbischofsheim