Betreff
Nachbestellung für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
KT/416/2017
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Der Kreistag bestellt Herrn Christian Wamser als beratendes Mitglied für den ausgeschiedenen Herrn Hartmut Hummel in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

1. Sachverhalt:

Gem. § 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) (Anlage 1) ist der Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss einzurichten. Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender Ausschuss.

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (Anlage 2) in Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis (Anlage 3) geregelt.

 

Danach besteht der Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden

und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon

a)    9 Kreisrätinnen und Kreisräte,

b)    3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,

c)    3 Frauen und Männer auf Vorschlag deren Verbände der freien Wohlfahrtspflege,

 

und 6 beratenden Mitgliedern, davon

a)    1 Vertreter der katholischen Kirche,

b)    1 Vertreter der evangelischen Kirche,

c)    1 Vertreter der Schule,

d)    1 Vertreter der Rechtspflege,

e)    1 Vertreter der Polizei,

f)     1 Vertreter des Gesundheitswesens.

 

Die beratenden Mitglieder sind nach Benennung durch die jeweils entsendende Institution vom Kreistag zu bestellen.

 

Folgendes beratendes Mitglied ist zum Schuljahresende 2016/17 aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden:

  • Herr Hartmut Hummel, ehemaliger Schulleiter der Gemeinschaftsschule in Lauda-Königshofen

 

Nach dem Ausscheiden von Herrn Hummel ist eine Nachbestellung durch den Kreistag erforderlich.

 

Folgender Vorschlag wurde vom Staatlichen Schulamt Künzelsau als Nachfolge für Herrn Hummel unterbreitet:

 

  • Herr Christian Wamser, Rektor der Realschule und Werkrealschule in Tauberbischofsheim