Betreff
überplanmäßige Aufwendungen Jobcenter für Leistungen nach dem SGB II
Vorlage
V-KT/418/2017
Aktenzeichen
489.00
Art
Sitzungsvorlage S-KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 330.000 € werden genehmigt.

 

Die Finanzierung ist durch Mehrerträge und Wenigerausgaben in diesem Bereich vollständig sichergestellt.

 

1. Sachverhalt:

Das Jobcenter Main-Tauber als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit sowie des Main-Tauber-Kreises im Sinne von § 44b SGB II erbringt für alle Leistungsberechtigten im Main-Tauber-Kreis Leistungen nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), die Grundsicherung für Arbeitssuchende (= HARTZ IV-Leistungen).

 

Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 2 SGB II sind die Kreise Kostenträger für

- die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II

- für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und

- für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.

 

Diese Leistungen werden in den Profitcentern 312001 (Kosten der Unterkunft), 312002 (Kommunale Eingliederungsleistung), 312003 (Einmalige Leistungen) und 312006 (Bildung und Teilhabe) im Haushalt des Kreises verausgabt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind überplanmäßige Aufwendungen durch die notwendige Bewilligung folgender Hilfen erforderlich:

 

1. Profitcenter 312001 – Kosten der Unterkunft

Bei den Kosten der Unterkunft kommt es zu Mehrausgaben von 240.000 €. Grund hierfür sind vor allem Zugänge aus dem Personenkreis der Flüchtlinge in das Leistungssystem

SGB II. Es fallen zum einen höhere laufende Mietkosten als auch höhere Aufwendungen für einmalige Kosten durch die Übernahme von Mietkautionen an.

 

2. Profitcenter 312003 – einmalige Beihilfen

Insbesondere für die Erstausstattung von Wohnraum (auch hier zumeist durch den Personenkreis der Flüchtlinge begründet) kommt es zu Mehrausgaben von 70.000 €.

 

3. Profitcenter 312006 – Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe werden bedingt durch höhere Zugangszahlen verstärkt in Anspruch genommen, so dass mit Mehraufwendungen von 25.000 € gerechnet wird.

 

3. Für den kommunalen Finanzierungsanteil des Kreises (Anteil des Kreises an den Verwaltungskosten des Jobcenters) fallen Mehrausgaben von voraussichtlich 25.000 € an.

Insgesamt stellt sich das Ausgabenbudget des Jobcenters wie folgt dar:

 

Profitcenter

Planansatz

Überplanmäßige Aufwendungen

 

Deckungsfähigkeit /

Mehrerträge

312001 – Kosten der Unterkunft

9.390.000 €

240.000 €

463.000 €

312003 – einmalige Leistungen

160.000 €

70.000 €

 

312006 – Leistungen zur Bildung und Teilhabe

245.000 €

25.000 €

 

Kommunaler Finanzierungsanteil

600.000 €

25.000 €

 

 

Im Profitcenter 312002 – Kommunale Eingliederungsleistungen können Aufwendungen in Höhe von 30.000 eingespart werden, so dass insgesamt überplanmäßige Aufwendungen mit 330.000 € anfallen.

 

Die genannten überplanmäßigen Aufwendungen können durch

- Mehrerträge bei der Bundesbeteiligung SGB II mit rund 268.000 €,

- Mehrerträgen bei sonstigen Einnahmen mit 50.000 €,

- einem Mehrertrag bei den vom Land weitergeleiteten Wohngelderstattungen mit 145.000 €,

insgesamt 463.000 €, gedeckt werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Durch entsprechende Mehrerträge kommt es - im Vergleich zur Planung – zu keiner Netto-Mehrbelastung des Kreishaushalts.