Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
JHA-V-KT/426/2017
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA-KT

Beschlussantrag:

  1. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.730.000 € werden genehmigt.
  2. Den überplanmäßigen Aufwendungen stehen zur teilweisen Deckung Minderaufwendungen und Mehrerträge im Jugendhilfebudget von 2.195.000 € gegenüber.
  3. Der verbleibende Betrag der überplanmäßigen Aufwendungen ist über den Teilhaushalt 4 bzw. den Gesamthaushalt zu decken.

 

 

 

1. Sachverhalt:

Die Leistungsverpflichtungen des Jugendamtes im Bereich der individuellen Hilfen (enthalten sind: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familien, Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für seelisch Behinderte, Vorläufige Schutzmaßnahmen für Minderjährige),

der Förderung der Kindertagesbetreuung sowie der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz führen im Jahr 2017 zu überplanmäßigen Aufwendungen, die teilweise durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge gedeckt werden können.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende überplanmäßige Aufwendungen:

 

  1. Allgemeine Förderung der Erziehung, Produktgruppe 363002:

Planüberschreitung 210.000 € (Planansatz 310.000 €).

ð  Eine teilweise Deckung ist innerhalb der Produktgruppe durch Minderaufwendungen für die Unterstützung von Familien in Notsituationen möglich. Die Planüberschreitung aufgrund von vermehrten Mutter-Kind-Unterbringungen in Einrichtungen reduziert sich so.

  1. Hilfen zur Erziehung, Produktgruppe 36300301:

Planüberschreitung 25.000 € (Planansatz: 6.367.000 €)

ð  Vor allem die überplanmäßigen Aufwendungen für die Gewährung von ambulanten Hilfen zur Erziehung können nach gegenwärtigem Stand teilweise durch Minderaufwendungen bei den stationären Erziehungshilfen und Erstattungen für die Betreuung von UMA kompensiert werden.

  1. Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für seelisch Behinderte, Vorläufige Schutzmaßnahmen, Produktgruppe 36300302:

Planüberschreitung: 110.000 € (Planansatz: 2.302.000 €)

ð  Überplanmäßige Aufwendungen in der Produktgruppe 36300302 sind vor allem für die Erbringung von Inklusionsleistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen für junge Volljährige, sowie die Unterbringung von zwischenzeitlich volljährigen UMA erforderlich. Sie können anteilig durch Minderausgaben für die Durchführung von Inobhutnahmen und stationäre Hilfen für seelisch Behinderte reduziert werden.

  1. Förderung der Kindertagesbetreuung, Produktgruppen 365002/365003:

Planüberschreitung: 165.000 € (Planansatz: 1.219.000 €)

ð  Im Haushaltsjahr 2017 sieht sich die Verwaltung nochmals mit überplanmäßigen Aufwendungen für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen, vor allem aber in der Kindertagespflege, konfrontiert. Die Fallzunahme wirkt sich dabei vor allem in der Kindertagespflege kostenwirksam aus.

Die zunächst vom Jugendamt vollständig zu finanzierende Arbeit der Tagespflegepersonen kann nur zu einem geringen Anteil über die Kostenbeiträge der Eltern ausgeglichen werden. Zu einer weiteren Kompensation tragen überplanmäßige Erträge aus der FAG-Förderung des Landes bei.

  1. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Produktgruppe 369001

Planüberschreitung: 200.000 € (Planansatz: 206.000 €)

ð  Die Rechtsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden zu 01.07.2017 deutlich ausgeweitet. Unterhaltsvorschuss konnte bisher nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes und auch nur für höchsten 72 Monate bezogen werden. Beide Begrenzungen wurden nun aufgehoben. Dementsprechend sind die Auszahlungen des Jugendamtes deutlich angestiegen. Höhere Erträge durch die Anteilfinanzierung des Bundes (40%) und des Landes (30%), sowie proportional zu den Aufwendungen auch steigende Rückzahlungen durch die Unterhaltspflichtigen kompensieren diese Mehraufwendungen teilweise.

 

Schlussendlich verbleiben über alle Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet eine nicht durch Minderaufwendungen und Mehrerträge im Jugendhilfebudget  abgedeckte Aufwendungssumme von 710.000 €.

 

Zusammenfassung:

Die genannten überplanmäßigen Aufwendungen sowie ihre Deckungsfähigkeit sind in der beigefügten Tabelle / Anlage 1 detailliert dargestellt.

 

 

 

 

Anlage: 1