Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen des Mietbudgets 2017
Vorlage
KT/467/2018
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen des Mietbudgets im Jahr 2017 in Höhe von 160.077,45 € werden genehmigt.


1. Sachverhalt:

Die Verwaltung der Gebäude unterlag bis Ende 2017 dem Eigenbetrieb Energie- und Immobilienmanagement. Die gesamten gebäudebezogenen Aufwendungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Reinigung usw.) wurden deshalb über den wirtschaftlich selbständigen Eigenbetrieb abgewickelt und anschließend dem Kernhaushalt in Form einer Miete in Rechnung gestellt.

Die Haushaltsansätze für die Gebäudeaufwendungen wurden vom EIMT geplant und dem Amt für Finanzen mitgeteilt. Dieses stellte sie als „Mietzahlungen an den EIMT“ in den Kernhaushalt ein. Die Zahlung der Miete, bestehend aus Kaltmiete und Nebenkosten, erfolgte in vier unterjährigen Vorauszahlungen und der Nebenkostenabrechnung nach Ende des Haushaltsjahres. Alle Mietzahlungen an den EIMT sind gemäß Regelungen des Haushaltsplans 2017 in Form eines Mietbudgets budgetiert.

Die Nebenkostenabrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wurde vom Eigenbetrieb am 05.04.2018 fertiggestellt und an das Amt für Finanzen übersandt. Der Kernhaushalt hat demnach insgesamt 1.666.450,00 € an Nebenkostenvorauszahlungen geleistet. Anhand der Schlussabrechnung ergeben sich jedoch tatsächliche Kosten in Höhe von 1.855.655,13 €. Somit ergibt sich eine Nachzahlung von 189.205,13 €. Hierdurch wird das Mietbudget 2017 um 160.077,45 € überschritten.

Die Nachzahlung bei den Nebenkosten ist im Wesentlichen auf die Positionen Strom (+ ca. 40.000 €), Wärme (+ ca. 57.000 €) und Reinigung (+ ca. 68.000 €) zurückzuführen. Vor allem beim Berufsschulzentrum Bad Mergentheim sind eben jene Aufwendungen im Vergleich zum Planansatz deutlich gestiegen. Ursache hierfür ist, dass die Planansätze der Nebenkosten 2017 anhand der Nebenkostenabrechnung 2015 ermittelt wurden. Aufgrund dessen waren die mit den umfangreichen Umbaumaßnahmen des BSZ MGH verbundenen Mehrverbräuche nicht im Planansatz enthalten.

Ein weiterer Grund für die Überschreitung des Budgets ist die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016, welche erst am 17.05.2017 beim Amt für Finanzen einging. Eine Buchung ins Haushaltsjahr 2016 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Aufgrund dessen musste die Nebenkostennachzahlung für 2016 in das Haushaltsjahr 2017 gebucht werden. Diese Zahlung belastet das Mietbudget 2017 ebenfalls in Höhe von 87.679,49 €.


2. Finanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Aufwendungen des Mietbudgets im Jahr 2017 müssen vom Gesamtergebnishaushalt aufgefangen werden, so dass sich das geplante ordentliche Ergebnis in Höhe von 2,6 Mio. € um diesen Betrag verschlechtert.


Anlagen