Betreff
Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII im südlichen und mittleren Main-Tauber-Kreis
Vorlage
JHA/0058/2018
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage JHA

Beschlussantrag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein dezentrales, niederschwelliges Angebot der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII an den Standorten Boxberg und Niederstetten einzurichten und jeweils einen freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zu beauftragen.

2.    Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Angebots ist die Kooperation mit den örtlichen Schulen angemessen zu berücksichtigen.

3.    Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2018 erfolgt im Rahmen des laufenden Jugendhilfebudgets.

4.    Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind die notwendigen Finanzmittel einzuplanen.

 

 

1. Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 erörterten die Kreisgremien auch das Erziehungshilfeangebot im Main-Tauber-Kreis und beauftragten schließlich die Verwaltung, ein zusätzliches ambulantes Erziehungshilfeangebot im südlichen und mittleren Main-Tauber-Kreis zu schaffen.

In Betracht kam schon zu diesem Zeitpunkt insbesondere ein Angebot der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII.

 

Die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung der Teilnehmer durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Dieser weit gefasste rechtliche Rahmen nach dem SGB VIII lässt vor allem eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des konkreten Hilfsangebots vor Ort zu.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung hat die Verwaltung bereits eine vorläufige Bedarfserhebung für ein zukünftiges Angebot vorgenommen. Als am dringlichsten stellt sich die Notwendigkeit eines Gruppenangebots für Kinder im Grundschulalter in den Sozialräumen Niederstetten und Boxberg dar. Die Erhebungen in diesen Kommunen, die die Verwaltung in Kooperation mit den örtlichen Schulzentren und den vor Ort tätigen freien Trägern der Jugendhilfe durchführte, zeigen einen Unterstützungsbedarf für diese Altersgruppe und die Notwendigkeit eines Gruppenangebots an 2 – 3 Nachmittagen wöchentlich, das das Elternhaus in angemessener Weise mit einbezieht. In Betracht kommt eine Gruppengröße von je 6 – 8 Kindern.

 

Im Leistungsangebot der ambulanten Erziehungshilfe kooperiert die Verwaltung bereits seit vielen Jahren mit verschiedenen Leistungsanbietern. Für den mittleren Main-Tauber-Kreis ist dies der Caritasverband im Tauberkreis e.V.. Im südlichen Landkreis hält die Jugendhilfe Creglingen e.V. verschiedene Angebote vor. Unter anderem bieten beide Träger bereits Hilfen der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII an. Nicht zuletzt zur Nutzung vorhandener Synergieeffekte erscheint es daher angezeigt, diese Träger als Leistungsanbieter einzusetzen.

 

 

 

In Vorgesprächen haben die Stadtverwaltungen Boxberg und Niederstetten bereits ihre Kooperationsbereitschaft zugesagt und konkret angeboten, den mit der Durchführung der Hilfe beauftragten freien Jugendhilfeträgern für das neu zu schaffende Angebot Räumlichkeiten in den örtlichen Schulen zur Verfügung zu stellen.

Somit wäre im Alltag der teilnehmenden Kinder auch eine gute Verzahnung mit ihren schulischen Anforderungen sichergestellt. Die Erfahrungswerte der Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Jugendamt zeigen eindeutig, dass sich Erziehungsdefizite von Kindern auch und vor allem im schulischen Rahmen auswirken. Die Kooperation mit dem zunehmend wichtiger werdenden Lebensort Schule ist daher bei der vorgesehenen Ergänzung der Erziehungshilfeangebote im mittleren und südlichen Main-Tauber-Kreis unerlässlich.

3. Finanzielle Auswirkungen

Für die beiden vorgesehenen Standorte der Sozialen Gruppenarbeit ist nach derzeitigem Stand ein Kostenrahmen von jeweils bis zu 15.000 Euro / Jahr auskömmlich.

Die auf den Zeitraum September – Dezember 2018 entfallenden Kosten in Höhe von bis zu 10.000 Euro insgesamt werden aus dem laufenden Jugendhilfebudget finanziert.

Die Aufwendungen ab dem Jahr 2019 sind in die kommenden Haushaltsplanungen aufzunehmen.

Nachdem es sich um ein ambulantes Angebot handelt, ist von den Sorgeberechtigten kein Kostenbeitrag zu erheben.