Betreff
Generalsanierung Berufliches Schulzentrum Bad Mergentheim: Wärmeliefervertrag mit Anschluss an das Nahwärmenetz des Stadtwerks Tauberfranken
Vorlage
V-KT/171/2015
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Im Rahmen der Generalsanierung des Beruflichen Schulzentrums in Bad Mergentheim, Seegartenstraße 16, wird im Jahr 2016 der Anschluss an das städtische Nahwärmenetz vorgenommen. Der Anschluss ersetzt ab 2016 die bestehende Gaskesselanlage. Die vorhandene Hackschnitzelheizung wird ab dem Jahr 2020 zurückgebaut und ebenfalls durch die städtische Wärmelieferung ersetzt. Der EIMT schließt dazu einen Wärmelieferungsvertrag mit dem Stadtwerk Tauberfranken für die Dauer von 10 Jahren ab.

 

1. Sachverhalt

Die Schulgebäude auf dem Campus des Beruflichen Schulzentrums werden über zwei bestehende, noch funktionsfähige Wärmeerzeugungsanlagen versorgt:

1. Niedertemperatur-Gaskessel (2 Stück zu je 850 KW) Baujahr 2000

Standort: Theoriegebäude Seegartenstraße 16 (wird generalsaniert)

2. Hackschnitzel-Kessel (500 KW) Baujahr 2002

Standort: Kaufmännische Schule, Wachbacherstraße

 

Im Zuge der Generalsanierung des Theoriegebäudes in der Seegartenstraße ist im Jahr 2016 ursprünglich der Austausch der bestehenden Niedertemperatur-Gaskassel in eine neue, effizientere Gas-Kesselanlage mit Brennwerttechnik geplant worden und in die Kostenberechnung des EIMT eingestellt.

Ein Austausch der 2. Wärmeerzeugungsanlage, der Hackschnitzelheizung in der Wachbacherstraße, ist in den Kosten der Generalsanierung nicht berücksichtigt, da diese bisher noch funktionsfähig ist, noch ca. 5 weitere Jahre betrieben werden kann und die Anlage auch nach der Generalsanierung noch richtig dimensioniert ist.

 

Für den Austausch der im Jahr 2000 installierten Gaskessel sprechen folgende Argumente:

 

  1. Nach Dämmung der Gebäudehülle ist die bestehende Kesselanlage grundsätzlich zu groß dimensioniert.
  2. Ein ungeplanter Komplettausfall der Gaskessel nach Abschluss der Generalsanierung würde im Erfolgsplan des EIMT als Unterhaltungsaufwand abzurechnen sein. Dies ist im vorhandenen, relativ niedrigen Jahresbudget nicht darstellbar.
  3. Die Anlage liegt mit 16 Jahren Betriebsdauer im letzten Viertel Ihrer prognostizierten Gesamtnutzungsdauer. Es ist mit erhöhten Reparaturaufwendungen in den nächsten Jahren zu rechnen.
  4. Durch einen verbesserten Anlagenwirkungsgrad können bereits ab dem Zeitpunkt des Austauschs ca. 5.000 – 6.000,- € pro Jahr eingespart werden.
  5. Auch ein vorübergehender Erhalt der Anlage bis zu ihrem Komplettausfall ist nicht sinnvoll, da hierbei Mehrkosten für eine Einbindung in die neue Regelungs- und Steuertechnik, in die neuen Installations- und Verrohrungsarbeiten sowie für eine zusätzliche Baustelleneinrichtung von einmalig ca.  25.000,- € entstehen würden.

 

Ein Wirtschaftlichkeitsgutachten wurde durch das Ing.-Büro Willhaug erstellt. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden dem Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung am 14.10.15 vorgestellt.

 

Zwischenfazit: Ein Weiterbetrieb der Gaskesselanlage ist nicht sinnvoll.

 

Es ergeben sich somit die Alternativen des Austauschs der Gaskessel mit einer Neuanlage (Eigenbetrieb) oder der Abschluss eines Wärmeliefervertrages (Nahwärmebetrieb):

 

Variante 1 (Eigenbetrieb):

Austausch der Niedertemperatur-Gaskesselanlage als Neuanlage mit Brennwerttechnik: Einmalige Investitionskosten ca. 183.000,- €

 

Variante 2 (Nahwärmebetrieb):

Wärmelieferung Stadtwerk Tauberfranken über ein Nahwärmenetz mit Weiterbetrieb der Hackschnitzelanlage bis zum Jahr 2020: Einmalige Investitionskosten ca. 135.000,- €)

Anlagen