Betreff
Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH
Vorlage
KT/173/2015
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

Dem Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Main Tauber Kreis und der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH, der die Bebauung des kreiseigenen Grundstücks in Distelhausen, Ecke Bundesstraße / Flurstraße (Flurstücks-Nr. 5301) mit einem Seniorenzentrum mit angeschlossenem betreuten Wohnungen beinhaltet, wird zugestimmt. Der Vertrag beinhaltet eine Laufzeit von 80 Jahren und einen Erbbauzins von 1,25 %. Der Wert des Grundstücks ist mit 50,- € / m² bestimmt.

1. Sachverhalt

Die Seniorendienste Tauberfranken gGmbH beabsichtigen im Jahr 2016 in Distelhausen ein Seniorenzentrum mit angeschlossenem betreuten Wohnungen zu errichten.

 

Das Grundstück (Flurstücks-Nr. 5301), eingetragen im Grundbuch von Distelhausen Nr. 1036, befindet sich im Eigentum des Landkreises und ist bisher mit dem Gebäude des Kreismedienzentrums sowie 2 Nebengebäuden bebaut. Das Grundstück ist mit seiner großen Freifläche für die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes, der Altenpflegeinrichtung, gut geeignet.

 

Es wird auf einem Teilstück dieses Grundstückes ein Erbbaurecht zugunsten der Seniorendienste Tauberfranken gGmbH bestellt werden.

 

Die Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages sind:

-      Teilung des Grundstücks in 2 Flurstücke:

o   Anteil Kreismedienzentrum ca. 1.923 m²

o   Anteil Senioreneinrichtung ca. 8.610 m²

-      Laufzeit 80 Jahre

-      Wert des Grundstücks 50,- € / m²

-      Erbpachtzins 1,25 % des Grundstückswertes p.a. Dies entspricht ca. 5.381,- €

-      Rückgabe eines freigelegten Grundstücks (ohne Gebäude) nach Ablauf des Vertrages

 

Des Weiteren enthält der Vertrag alle üblichen Regelungen eines Erbbauvertrages.

 

Für die Bestellung des Erbbaurechts ist eine Teilung des Grundstücks sowie die Bestellung von Wege-, Überfahrts- und Leitungsrechten erforderlich. Die geplanten Maßnahmen sind auf den im Anhang beigelegten Plänen ersichtlich. Die für die Teilung der Grundstücke erforderlichen Maßnahmen werden von der Verwaltung durchgeführt.

 

Der Erbbauvertrag ist für die Erbbauberechtige, die Seniorendienste Tauberfranken gGmbH, ebenfalls noch durch einen Gremiumsentscheid zu beschließen.

Anlagen