Betreff
Finanzierung der Tagesstätten der gemeinnützigen Gesellschaft für offene Psychiatrie im Main-Tauber-Kreis mbH (VOP) in Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim
Vorlage
S/182/2015
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1.

Der laufende Betrieb der Tagesstätten für psychisch kranke Menschen in Bad Mergentheim und Tauberbischofsheim in Trägerschaft der VOP gGmbH wird im Haushaltsjahr 2016 mit einem jährlichen Zuschuss aus Kreismitteln in Höhe von 215.000 Euro unterstützt. Dies entspricht einer Erhöhung von 20.000 Euro gegenüber den Vorjahren.

 

 

2.

Ab 2017 wird dieser Zuschuss jährlich entsprechend dem tariflichen Anstieg des TVöD fortgeschrieben.

 

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung mit der VOP gGmbH entsprechend anzupassen.

 

1. Sachverhalt:

1.1

Ausgangssituation:

 

Im Main-Tauber-Kreis hat sich aus den Vereinen „Hilfsverein Brücke e.V.“ und „Phönix-Förderverein für seelisch Kranke e.V.“ die gemeinnützige Gesellschaft für offene Psychiatrie / VOP (ehem. Verein für offene Psychiatrie) gegründet.

 

Diese betreibt in der Goethestr. 2 in Tauberbischofsheim sowie seit 2012 im Unteren Graben 8 in Bad Mergentheim jeweils eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen.

Dieses Angebot deckt den Bedarf im gesamten Landkreis ab.

 

 

 

Die Anzahl der Besucher hat sich in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau verfestigt:

 

 

2012

2012*)

2013

2013

2014

2014

 

 

 

 

 

 

 

 

Tauber-bischofsheim

Bad

Mergentheim

Tauber-

bischofsheim

Bad

Mergentheim

Tauber-

bischofsheim

Bad

Mergentheim

 

 

 

 

 

 

 

Klienten

einmalig/

sporadisch

12

5

11

26

8

20

 

 

 

 

 

 

 

episodisch

9

6

10

11

15

8

 

 

 

 

 

 

 

Häufig

7

7

8

7

8

7

 

 

 

 

 

 

 

durchgehend

30

6

33

8

30

8

 

 

 

 

 

 

 

Klienten

gesamt

 

58

 

24

 

62

 

52

 

61

 

43

 

*) Anmerkung:

Das Tagesstättenangebot in Bad Mergentheim wurde erst zum Ende des Jahres 2012 eröffnet.

 

Die Betreuung der Klienten erfolgt derzeit für beide Standorte mit einer Personalquote von 1,3 VzÄ Sozialarbeiter, 053 VzÄ Erzieherin, 0,8 VzÄ pädagogische Hilfskraft und 1,0 VzÄ freiwilliges soziales Jahr/BfD.

Die Finanzierung des Tagesstättenangebotes wurde bis zum 31.12.2004 durch eine Pauschalfinanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern (LWV) sichergestellt. Berechnungsgrundlage war ein Sockelbetrag sowie ein einwohnerbezogener Aufstockungsbetrag.

 

Nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und Kommunalisierung der Aufgaben im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung wurde die damalige Finanzierungsrichtlinie zunächst durch den Main-Tauber-Kreis übernommen.

Mit Beschluss des Sozial- und Kulturausschusses im Jahr .2009 wurde dann eine Abmangelfinanzierung bis zu einem Höchstbetrag von 95.000 Euro eingeführt.

 

Durch die Erweiterung des Tagesstättenangebots des VOP um eine zweite Tagesstätte in Bad Mergentheim hat der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr im September 2011 (KT-S 180/2011) die Aufstockung auf einen jährlichen Finanzierungshöchstbetrag für beide Tagesstätten mit insgesamt 195.000 Euro beschlossen.

 

Der nachgewiesene Zuschussbedarf ist in den vergangenen Jahren, insbesondere aufgrund der tariflich bedingten Personalkostensteigerungen, stetig angewachsen:

 

 

2012

2013

2014

2015/Plan

2016/Plan

 

Personal-

kosten

112.577,64

156.334,89

167.562,38

160.502,58

169.347,23

 

 

 

 

 

 

Sach-

kosten/

Abschreibung

45.348,09

38.067,17

45.464,77

45.000,00

48.000,00

 

 

 

 

 

 

Ausgaben

gesamt

157.925,73

194.402,06

213.027,15

205.502,58

217.347,23

 

 

 

 

 

 

sonstige

Einnahmen

6.691,25

1.585,54

2.524,90

1.500,00

1.500,00

 

 

 

 

 

 

Fehlbetrag

ohne

Landkreis-

zuschuss

 

 

151.234,48

 

 

192.816,52

 

 

210.502,25

 

 

204.002,58

 

 

215.847,23

 

Bereits 2014 ist der Förderhöchstbetrag von 195.000 Euro überschritten bzw. ein Fehlbetrag von 15.502 Euro entstanden, den die VOP gGmbH aus eigenen Mitteln zu tragen hatte. Auch der Haushaltsplan 2015 geht von einem Fehlbetrag von ca. 9.000 Euro aus.

 

 

1.2

Teilhabeplanung:

 

Der Sozial- und Kulturausschuss sowie der Kreistag haben im Oktober 2009 den Teilhabeplan Main-Tauber-Kreis / Sozialplanung für Menschen mit seelischer Behinderung, Teil 2, verabschiedet.

 

 

 

Enthalten war die Schaffung einer zweiten Tagesstätte bzw. am Standort Bad Mergentheim als Handlungsempfehlung.

 

 

 

Der Träger VOP hat diese Empfehlung aufgegriffen und im Einvernehmen mit der Landkreisverwaltung einen zweiten Tagesstätten-Standort geschaffen.

Mittlerweile wird die Ende 2012 eröffnete Tagesstätte, wie die Besucherzahlen zeigen, gut angenommen.

Die Öffnungszeiten der beiden Tagesstätten sind:

 

 

 

Öffnungszeiten Tauberbischofsheim:

 

Montag und Dienstag                        8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Mittwoch bis Freitag                          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr           und

 

 

 

Öffnungszeiten Bad Mergentheim:

 

Montag, Mittwoch und Freitag           8.30 Uhr bis 13.00 Uhr           und

 

Dienstag und Donnerstag                  8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

 

1.3

Kosten:

 

Der VOP hält mit 3,36 VzÄ eine Personalkapazität vor, die gerade ausreichend ist, um die Öffnungszeiten abzudecken. Auch wird versucht, bspw. durch Mitarbeiter im freiwilligen sozialen Jahr bzw. im Bundesfreiwilligendienst die Personalkosten möglichst niedrig zu halten.

 

 

 

Dennoch zeigen die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre, dass der 2011 für 2012ff beschlossene Höchstbetrag mit 195.000 Euro für den Zeitraum ab 2014 nicht mehr ausreichend ist, um den Betrieb der beiden Tagesstätten zu finanzieren.

 

 

 

Wesentliche Einnahmen können vom VOP nicht generiert werden, da die geringen Erlöse aus der Tagesstruktur als „Entlohnung“ zur Motivation der Besucher verwendet werden.

 

 

 

Der VOP geht bei der Haushaltsplanung für 2016 von einem Fehlbetrag mit 215.847 Euro aus und ist mit der Bitte an den Landkreis herangetreten, den Zuschussbetrag von 195.000 Euro für das Jahr 2016 auf 215.000 Euro zu erhöhen.

 

 

 

Gleichzeitig wurde in den Gesprächen mit dem VOP eine vertragliche Regelung für sinnvoll erachtet, wonach ausgehend von dem Zuschuss 2016 in Höhe von 215.000 Euro zur Fehlbedarfsfinanzierung eine automatisierte Fortschreibung dieses Betrags für die Folgejahre erfolgt:

 

 

-

80 % des Zuschussbetrages (= 172.000 Euro) sollen entsprechend des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ab dem Jahr 2017 angepasst und

 

 

 

 

-

20 % des Zuschussbetrages (= 43.000 Euro) sollen mit einem Steigerungsbetrag von 1,5 % für unterstellte Steigerungen der Sachkosten fortgeschrieben werden.

 

Insgesamt wird der Zuschuss jedoch auf den nachgewiesenen Fehlbedarf begrenzt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2016 ist die Tagesstättenfinanzierung mit einem Betrag von 215.000 Euro im Teilhaushalt 4 bei Produkt-Gruppe 3160 etatisiert. Die Finanzierung des vorgeschlagenen Zuschusses ist damit gesichert.

Anlagen