Betreff
Integrative Hilfen im Kindergarten
Vorlage
S/183/2015
Aktenzeichen
424.121
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

1.

Die Pauschalen der Eingliederungshilfe für Assistenzleistungen in Regelkindergärten werden zum 01.01.2017

a)

für pädagogische Hilfen von monatlich pauschal 460 Euro auf 552 Euro und

b)

für begleitende Hilfen von monatlich pauschal 308 Euro auf 370 Euro

 

angehoben.

 

 

2.

Die Richtlinie des Main-Tauber-Kreises für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII in Kindergärten und allgemeinen Schulen (Integrationsrichtlinie) wird entsprechend angepasst.

3.

Die neuen Förderbeträge sind für die Haushaltsplanung 2017ff zu berücksichtigen.

 

 

 

1. Sachverhalt:

Auf der Grundlage des SGB XII sind wesentlich behinderten Kindern bzw. Kindern, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen zu gewähren.

 

Mit dieser Regelung stellt der Gesetzgeber klar, dass der Sozialhilfeträger auch behinderten Kindern durch entsprechende Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen muss, einen Regelkindergarten zu besuchen.

 

Bis zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände zum 01.01.2005 wurde die Aufgabe der Eingliederungshilfe vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen. Die Assistenzleistungen für behinderte Kinder in Regelkindergärten wurden durch entsprechende monatliche Pauschalen abgegolten.

Die entsprechenden Richtlinien sahen für die sogenannten begleitenden Hilfen (Hilfestellungen bei Alltagsverrichtungen bzw. die Begleitung des Kindes in allen lebenspraktischen Bereichen, wie beispielsweise An- und Ausziehen, Toilettengang, Wickeln etc.) eine Pausche von 308 Euro und für die sogenannten pädagogischen Hilfen (Hilfen zur Integration in das Gruppengeschehen durch Anleitung, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und der Kommunikation etc.) eine Hilfe von 460 Euro vor.

 

Die ab 2005 zuständigen Landkreise durften die bis 31.12.2004 geltenden Regelungen der Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes weiterhin anwenden.

Die Landkreisverwaltung hat die pauschalierten Hilfen aufgrund Beschluss des Sozial- und Kulturausschusses in die örtlichen Richtlinien über die Gewährung von Eingliederungshilfen in Kindergärten und allgemeinen Schulen (Integrations-RL) übernommen.

Die Höhe der Pauschalen wurde unverändert bei 308 Euro bzw. 460 Euro belassen.

 

Die Hilfen werden somit seit dem Jahr 2005 in unveränderter Höhe gewährt.

 

Zur Auszahlung kommen die Pauschalen jeweils an den Kindergartenträger, der mit diesen Leistungen zusätzliches Fachpersonal bzw. Honorarkräfte finanziert, um die notwendigen Assistenzleistungen für das betroffene Kind in der Kindergartengruppe zu erbringen.

 

Bereits seit einiger Zeit wurde seitens der Kindergartenträger und deren Leiterinnen darauf hingewiesen, dass die Pauschalen nicht mehr auskömmlich sind, um den erforderlichen Umfang an Assistenz für die behinderten Kinder in den Regelkindergärten sicherzustellen.

 

In Gesprächen mit Leitungskräften aus dem südlichen Kreisgebiet sowie über die Leiterinnenkonferenz der evangelischen Kindergärten im Kirchenbezirk Wertheim (vgl. Anlage) wurde die Forderung auf Anpassung der pauschalen Fördersätze an die Landkreisverwaltung herangetragen. Durch die tariflich bedingte Personalkostenerhöhung für Erzieherinnen in den vergangenen Jahren seien die Pauschalen - vormals für 6,5 Wochenstunden auskömmlich - nunmehr lediglich für 5 Wochenstunden ausreichend (Reduzierung um 23 %). Entsprechend lautete die Bitte, die Pauschalen schnellstmöglich anzupassen, um auch künftig die behinderten Kinder in der Kindertageseinrichtung angemessen zu unterstützen und eine gemeinsame Betreuung und Erziehung mit nicht behinderten Kindern zu ermöglichen.

 

Dieses Anliegen ist nachvollziehbar, nachdem die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst seit  2006 bis einschließlich 2015 eine Steigerung von rd. 25 % beinhalten.

 

Als Lösungsansatz wird vorgeschlagen, die Pauschalsätze des Jahres 2005 um jeweils 20 %

-

von 308 Euro auf 370 Euro für begleitende Hilfen und

-

von 460 Euro auf 552 Euro für pädagogische Hilfen

anzuheben.

 

Dadurch wird es notwendig, Ziffer II.1. der Richtlinie des Main-Tauber-Kreises über die Gewährung von Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 SGB XII in Kindergärten und allgemeinen Schulen (Integrations-RL) zum 01.01.2017 entsprechend anzupassen wie folgt:

 

II.1. Leistungen in Kindergärten

Die individuellen Leistungen der Eingliederungshilfe in Kindergärten betragen

- für pädagogische Hilfen monatlich pauschal 552 Euro und

- für begleitende Hilfen monatlich pauschal 370 Euro.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für Leistungen der integrativen Hilfe in Kindergärten hat der Main-Tauber-Kreis im Jahr 2014 insgesamt 454.416 Euro aufgebracht.

Ausgehend davon führt eine 20%-ige Anhebung der Pauschalen ab 01.01.2017 zu Mehrausgaben im Kreishaushalt von rund 90.000 Euro.

Der Mittelansatz bei der Produktgruppe ist bei der Haushaltsplanung 2017 entsprechend zu anzuheben.

Anlagen