Betreff
Bestellung der Wahlorgane für die Kreistagswahl 2019
Vorlage
V-KT/523/2018
Aktenzeichen
012.0
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

In den Kreiswahlausschuss werden folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter

gewählt:

 

Beisitzer:                                                                  Stellvertreter:

Angelika Döhner, Tauberbischofsheim                    Hannelore Schulz, Tauberbischofsheim

Philipp Hess, Tauberbischofsheim                           Ute König, Tauberbischofsheim

Thomas Hess, Tauberbischofsheim                         Werner Block, Tauberbischofsheim

Dr. Leonhard Haaf, Tauberbischofsheim                 Robert Schiffmann, Bad Mergentheim

 

 

 

1. Sachverhalt

 

Anlässlich der Kreistagswahl am 26.05.2019 ist als Wahlorgan wieder ein Kreiswahlausschuss zu bilden (§ 12 KomWG, § 21 KomWO).

 

Dem Kreiswahlausschuss obliegen die Leitung der Wahl der Kreisräte im Wahlgebiet sowie die Feststellung des Wahlergebnisses insgesamt und in den Wahlkreisen (§ 51 Abs. 2 KomWG).

 

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Kreistag aus den Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 2 KomWG). Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses (außer dem Landrat), die Stellvertreter der Mitglieder sowie die Schriftführer und Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (z.B. in einem Gemeindewahlausschuss oder in einem Wahlvorstand des Wahlbezirks einer Kommune). Ferner dürfen Wahlbewerber und Vertrauensleute nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (und damit auch des Kreiswahlausschusses) berufen werden (§ 15 Abs. 1 KomWG).

 

 

Vorschlag für die Besetzung des Kreiswahlausschusses

 

Die Fraktionen schlagen vor, in den Kreiswahlausschuss folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter zu berufen:

 

Beisitzer:                                                                  Stellvertreter:

Angelika Döhner, Tauberbischofsheim                    Hannelore Schulz, Tauberbischofsheim

Philipp Hess, Tauberbischofsheim                           Ute König, Tauberbischofsheim

Thomas Hess, Tauberbischofsheim                         Werner Block, Tauberbischofsheim

Dr. Leonhard Haaf, Tauberbischofsheim                 Robert Schiffmann, Bad Mergentheim

 

 

Hinweis:

 

Die erste Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der über die Gesetzmäßigkeit und Zulassung der Wahlvorschläge Beschluss gefasst wird (§ 8 Abs. 3 KomWG), wird voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche 2019 (spätestens hingegen am Donnerstag, dem 4. April 2019) stattfinden (müssen, siehe § 18 KomWO). Die zweite Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der das Ergebnis der Kreistagswahl am 26. Mai 2019 festgestellt wird, wird voraussichtlich Anfang der zweiten Junihälfte 2019 sein (§ 28 KomWG). Anvisiert wird die 25. Kalenderwoche 2019.

 

 

 

Anlage