Beschlussantrag:
In den Kreiswahlausschuss werden folgende Personen als Beisitzer und
Stellvertreter
gewählt:
Beisitzer: Stellvertreter:
Angelika Döhner,
Tauberbischofsheim Hannelore
Schulz, Tauberbischofsheim
Philipp Hess,
Tauberbischofsheim Ute
König, Tauberbischofsheim
Thomas Hess,
Tauberbischofsheim Werner
Block, Tauberbischofsheim
Dr. Leonhard Haaf,
Tauberbischofsheim Robert
Schiffmann, Bad Mergentheim
1. Sachverhalt
Anlässlich der Kreistagswahl am 26.05.2019 ist als Wahlorgan wieder ein Kreiswahlausschuss zu bilden (§ 12 KomWG, § 21 KomWO).
Dem
Kreiswahlausschuss obliegen die Leitung der Wahl der Kreisräte im Wahlgebiet
sowie die Feststellung des Wahlergebnisses insgesamt und in den Wahlkreisen (§
51 Abs. 2 KomWG).
Der
Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und mindestens vier
Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der
Kreistag aus den Wahlberechtigten (§ 12 Abs. 2 KomWG). Die Mitglieder des
Kreiswahlausschusses (außer dem Landrat), die Stellvertreter der Mitglieder
sowie die Schriftführer und Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf
in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein (z.B. in einem Gemeindewahlausschuss
oder in einem Wahlvorstand des Wahlbezirks einer Kommune). Ferner dürfen
Wahlbewerber und Vertrauensleute nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (und
damit auch des Kreiswahlausschusses) berufen werden (§ 15 Abs. 1 KomWG).
Vorschlag für die Besetzung des
Kreiswahlausschusses
Die Fraktionen schlagen vor, in den Kreiswahlausschuss folgende Personen als Beisitzer und Stellvertreter zu berufen:
Beisitzer: Stellvertreter:
Angelika Döhner,
Tauberbischofsheim Hannelore
Schulz, Tauberbischofsheim
Philipp Hess,
Tauberbischofsheim Ute
König, Tauberbischofsheim
Thomas Hess,
Tauberbischofsheim Werner
Block, Tauberbischofsheim
Dr. Leonhard Haaf,
Tauberbischofsheim Robert
Schiffmann, Bad Mergentheim
Hinweis:
Die
erste Sitzung des Kreiswahlausschusses, in der über die Gesetzmäßigkeit und Zulassung
der Wahlvorschläge Beschluss gefasst wird (§ 8 Abs. 3 KomWG), wird voraussichtlich
in der 14. Kalenderwoche 2019 (spätestens hingegen am Donnerstag, dem 4. April
2019) stattfinden (müssen, siehe § 18 KomWO). Die zweite Sitzung des
Kreiswahlausschusses, in der das Ergebnis der Kreistagswahl am 26. Mai
2019 festgestellt wird, wird voraussichtlich Anfang der zweiten Junihälfte 2019
sein (§ 28 KomWG). Anvisiert wird die 25. Kalenderwoche 2019.
Anlage