Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
JHA-V-KT/539/2018
Aktenzeichen
416.334
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

  1. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.540.000 € werden genehmigt.
  2. Den überplanmäßigen Aufwendungen stehen in vollem Umfang Minderaufwendungen und Mehrerträge im Jugendhilfebudget gegenüber.

 

 

1. Sachverhalt:

Die Leistungsverpflichtungen des Jugendamtes im Bereich der individuellen Hilfen sowie der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz führen im Jahr 2018 zu überplanmäßigen Aufwendungen, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge gedeckt werden können.

 

Im Einzelnen ergeben sich folgende überplanmäßige Aufwendungen:

 

  1. Jugendsozialarbeit

Planüberschreitung 20.000 Euro (Planansatz 304.000 Euro)

ð  Das Budget im Rahmen der Förderung der Schulsozialarbeit muss um 20.000 Euro überschritten werden.

  1. Allgemeine Förderung der Erziehung, Produktgruppe 363002:

Planüberschreitung 150.000 Euro (Planansatz 400.000 €).

ð  Die Unterbringung von jungen Müttern gemeinsam mit ihren Kindern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung erfordert Mehraufwendungen in Höhe von 150.000 Euro.

  1. Hilfe für junge Volljährige, Hilfe für seelisch Behinderte, Vorläufige Schutzmaßnahmen, Produktgruppe 36300302:

Planüberschreitung: 870.000 Euro (Planansatz: 2.523.000 €)

ð  Insbesondere die Unterbringung von ehemals unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige sowie die gestiegene Anzahl von Schulbegleitungen verursacht Mehraufwendungen von 870.000 Euro. Diese können jedoch mehr als ausgeglichen werden. Durch die geringere Inanspruchnahme der klassischen Heimunterbringung junger Volljähriger und seelisch behinderter junger Menschen, vor allem aber aufgrund der zu erwartenden Kostenerstattung für Hilfen an UMA reduziert sich der Zuschussbedarf letztlich um 390.000 Euro.

  1. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Produktgruppe 369001

Planüberschreitung: 500.000 € (Planansatz: 394.000 Euro)

ð  Die Rechtsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden zum 01.07.2017 deutlich ausgeweitet. Dies führte auch im Haushaltsjahr 2018 zu einem nochmaligen Antragsanstieg und höherer Leistungsgewährung. Dieser Haushaltsansatz von 1,7 Mio. Euro muss daher deutlich um 500.000 Euro überschritten werden.

Die eingegangenen Rückzahlungen der Unterhaltspflichtigen sowie die anteilige Kostenerstattung von Land und Bund zeigen jedoch eine erfreuliche Entwicklung, weswegen lediglich von einem Defizit in Höhe von 100.000 Euro auszugehen ist.

 

Zusammenfassung:

 

Produktgruppe

Planansatz

Überplanmäßige

Aufwendungen

Deckungsfähigkeit/

Mehrerträge

Differenz

Jugendsozialarbeit

304.000 €

20.000 €

0 €

20.000 €

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

400.000 €

150.000 €

0 €

150.000 €

Hilfe f. j. Vollj. / H. f. seel.

Beh. j. M., Inobhutnahme

2.523.000 €

870.000 €

-1.260.000 €

- 390.000 €

Leistungen nach dem UVG

394.000 €

500.000 €

- 400.000 €

100.000 €

Summe:

 

1.540.000 €

-1.660.000 €

- 120.000 €

 

Damit stehen den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.540.000 Euro voraussichtlich Minderaufwendungen zzgl. Mehrerträgen in Höhe von 1.660.000 Euro gegenüber.

 

Die genannten überplanmäßigen Aufwendungen sowie ihre Deckungsfähigkeit sind in der beigefügten Tabelle / Anlage 1 detailliert dargestellt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Schlussendlich zeichnet sich im Rahmen der Überprüfung notwendiger überplanmäßiger Aufwendungen eine Verringerung des notwendigen Zuschussbedarfs in Höhe von 120.000 Euro ab.

Anlagen 1