Beschlussantrag:
- Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.540.000 € werden genehmigt.
- Den überplanmäßigen Aufwendungen stehen in vollem Umfang Minderaufwendungen und Mehrerträge im Jugendhilfebudget gegenüber.
1. Sachverhalt:
Die Leistungsverpflichtungen des
Jugendamtes im Bereich der individuellen
Hilfen sowie der Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz führen im Jahr 2018 zu überplanmäßigen
Aufwendungen, die durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge gedeckt werden
können.
Im Einzelnen ergeben sich folgende überplanmäßige Aufwendungen:
- Jugendsozialarbeit
Planüberschreitung 20.000 Euro (Planansatz 304.000 Euro)
ð
Das Budget im Rahmen der Förderung der
Schulsozialarbeit muss um 20.000 Euro überschritten werden.
- Allgemeine
Förderung der Erziehung, Produktgruppe 363002:
Planüberschreitung 150.000 Euro (Planansatz
400.000 €).
ð Die Unterbringung von jungen Müttern gemeinsam mit ihren Kindern zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung erfordert Mehraufwendungen in Höhe von 150.000 Euro.
- Hilfe
für junge Volljährige, Hilfe für seelisch Behinderte, Vorläufige
Schutzmaßnahmen, Produktgruppe 36300302:
Planüberschreitung: 870.000 Euro
(Planansatz: 2.523.000 €)
ð
Insbesondere die Unterbringung von ehemals
unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) im Rahmen der Hilfe für junge
Volljährige sowie die gestiegene Anzahl von Schulbegleitungen verursacht
Mehraufwendungen von 870.000 Euro. Diese können jedoch mehr als ausgeglichen
werden. Durch die geringere Inanspruchnahme der klassischen Heimunterbringung
junger Volljähriger und seelisch behinderter junger Menschen, vor allem aber
aufgrund der zu erwartenden Kostenerstattung für Hilfen an UMA reduziert sich
der Zuschussbedarf letztlich um 390.000 Euro.
- Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Produktgruppe 369001
Planüberschreitung: 500.000 € (Planansatz:
394.000 Euro)
ð Die Rechtsansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz wurden zum 01.07.2017 deutlich ausgeweitet. Dies führte auch im Haushaltsjahr 2018 zu einem nochmaligen Antragsanstieg und höherer Leistungsgewährung. Dieser Haushaltsansatz von 1,7 Mio. Euro muss daher deutlich um 500.000 Euro überschritten werden.
Die eingegangenen Rückzahlungen der Unterhaltspflichtigen sowie die anteilige Kostenerstattung von Land und Bund zeigen jedoch eine erfreuliche Entwicklung, weswegen lediglich von einem Defizit in Höhe von 100.000 Euro auszugehen ist.
Zusammenfassung:
Produktgruppe |
Planansatz |
Überplanmäßige Aufwendungen |
Deckungsfähigkeit/ Mehrerträge |
Differenz |
Jugendsozialarbeit |
304.000 € |
20.000 € |
0 € |
20.000 € |
Allgemeine
Förderung der Erziehung in der Familie |
400.000 € |
150.000 € |
0 € |
150.000 € |
Hilfe
f. j. Vollj. / H. f. seel. Beh. j.
M., Inobhutnahme |
2.523.000 € |
870.000 € |
-1.260.000 € |
- 390.000 € |
Leistungen
nach dem UVG |
394.000 € |
500.000 € |
- 400.000 € |
100.000 € |
Summe: |
|
1.540.000
€ |
-1.660.000
€ |
- 120.000
€ |
Damit stehen den überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.540.000 Euro voraussichtlich
Minderaufwendungen zzgl. Mehrerträgen in Höhe von 1.660.000 Euro gegenüber.
Die genannten überplanmäßigen
Aufwendungen sowie ihre Deckungsfähigkeit sind in der beigefügten Tabelle /
Anlage 1 detailliert dargestellt.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Schlussendlich zeichnet sich im Rahmen der Überprüfung notwendiger überplanmäßiger Aufwendungen eine Verringerung des notwendigen Zuschussbedarfs in Höhe von 120.000 Euro ab.
Anlagen 1