Betreff
Überplanmäßige Ausgaben in 2018 in Höhe von 68.500 € aufgrund der pfleglichen Unterbringung (Tierschutzmaßnahmen) von Pferden und Hunden durch das Veterinäramt Bad Mergentheim
Vorlage
KT/542/2018
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 68.500 € für Tierschutzmaßnahmen im Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

 

1. Sachverhalt:

Aufgrund der tierschutzwidrigen Haltung von 40 Hunden und zehn Pferden in vier voneinander getrennten Tierschutzfällen mussten diese Tiere durch das Veterinäramt Bad Mergentheim im Zeitraum 2016 bis 2018 behördlich beschlagnahmt, eingezogen bzw. aufgrund Eigentumsübertragung auf das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, anderweitig pfleglich untergebracht werden.

Im Fall der 40 Hunde erfolgte dies mit einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Bad Mergentheim, dessen Rechtsmäßigkeit vom Landgericht Ellwangen durch Zurückweisen der Beschwerde des Betroffenen bestätigt wurde. Des Weiteren haben das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Tierhalteverbote und das Einziehen der Tiere im Eilverfahren bestätigt.

Im Fall der drei vernachlässigten Pferde waren die mittellosen Eigentümer einsichtig und traten das Eigentum an das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ab, um so weitere behördliche Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Dies geschah ebenso im Fall eines weiteren kranken Pferdes.

In einem weiteren Fall mussten von insgesamt 12 Pferden sechs Pferde beschlagnahmt, eingezogen und pfleglich untergebracht werden. Bei den noch dort verbleibenden sechs Pferden sind umfangreiche tierärztliche Maßnahmen notwendig, für die das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zunächst in Vorleistung gehen muss, da der bisherige Halter mittellos ist. Der Widerspruch des Pferdehalters wurde zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen.

Seit 2017 konnten bis heute 39 Hunde, 5 Hundewelpen und 4 Pferde, insgesamt also 48 der pfleglich untergebrachten Tiere an neue Halter vermittelt werden.

Hunde

Bei den verbliebenen Hunden handelt es sich ausnahmslos um große, in der Haltung sehr schwierige Herdenschutzhunde. Zum Jahresbeginn 2018 befanden sich noch 5 Hunde im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, deren pflegliche Unterbringung monatlich Kosten in Höhe von 1.900 € verursachten. Aktuell sind noch drei Hunde mit monatlichen Unterbringungskosten von rd. 1.600 € im Eigentum des Landes Baden-Württemberg.

Pferde

Bei den Pferden handelt es sich um Tiere, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr bzw. nur eingeschränkt reitbar sind und deren Vermittlung auf dem ohnehin übersättigten Pferdemarkt erwartungsgemäß schwierig verlief. Eine Schlachtung der Pferde kam wegen des Fehlens von Pferdepässen nicht in Frage, eine „sonstige“ Tötung verbietet das Tierschutzgesetz (Töten ohne vernünftigen Grund). Von den vorgenannten Tieren befanden sich zum Jahresbeginn 2018 noch acht Pferde im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Aktuell sind es noch vier Pferde. Die monatlichen Unterbringungskosten hierfür betragen rd. 1.700 €.

Haushalt

Im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2018 wurden vom Veterinäramt für Tierschutzmaßnahmen 7.000 € eingeplant. Für deren pflegliche Unterbringung, wie auch für erforderliche tierärztliche Behandlungen, sind in 2018 bis heute Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 62.600 € angefallen. Die Einnahmen aus Veräußerungen sind hierbei marginal und decken nicht einmal ansatzweise die Kosten.

Für die verbliebenen Tiere laufen monatlich voraussichtlich rund 4.300 € Kosten auf.

Hochgerechnet auf das Jahr 2018 sind daher mit Ausgaben in Höhe von insgesamt rd. 75.500 € zu rechnen. Abzüglich der eingeplanten 7.000 € bedeutet dies eine Minderdeckung von 68.500 € im Haushalt des Veterinäramtes, die anderweitig nicht ausgeglichen werden kann. Bei den verbliebenen Tieren handelt es sich um Tiere ohne reelle Aussicht auf Vermittlung an Dritte.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Bei Bewilligung der noch zu erwartenden Ausgaben fallen überplanmäßige Ausgaben für den Ergebnishaushalt 2, Produkt 122606 (Tierschutz), Sachkonto 42710300 in Höhe von 68.500 € an. Diese können nicht aus dem Budget gedeckt werden.