Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Vorlage
S-V-KT/526/2018 a
Aktenzeichen
902.31
Art
Sitzungsvorlage S-V-KT

Beschlussantrag:

 

1.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird genehmigt.

 

§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.   im Gesamtergebnishaushalt mit dem

      Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                                                              160.672.500 €

      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                                                          - 159.021.400 €

      Ordentliches Ergebnis                                                                                                                                              1.651.100

      Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                                                       0 €

      Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                                                                      0 €

      Sonderergebnis                                                                                                                                                                           0 €

      Gesamtergebnis                                                                                                                                                         1.651.100

 

 

 

2.   im Gesamtfinanzhaushalt mit dem

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                                   158.282.400 €

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von                               - 150.116.000 €

      Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts                                                                                       8.166.400

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                       6.758.900

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                                                 - 23.832.900 €

      Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                                                                                       - 17.074.000

      Finanzierungsmittelüberschuss (+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)                                                - 8.907.600

      Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                                   6.500.000 €

      Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                                               - 1.849.200 €

      Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                                                                         4.650.800

      Änderung des Finanzierungsmittelbestandes                                                                                            - 4.256.800

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

auf                                                                                                                                                                                           6.500.000 €

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von

Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

wird festgesetzt auf                                                                                                                                                         8.200.000 €

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                                           25.000.000 €

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf                                                               31,0 v. H.

der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen

Gemeinden festgesetzt.

 

 

2.    Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wird genehmigt.

 

 

1. Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2019 wurde am 24.10.2018 in den Kreistag eingebracht. Er wurde im Jugendhilfeausschuss am 20.11.2018, dem Sozial- und Kulturausschuss am 21.11.2018 und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss am 28.11.2018 sowie im Kreistag am 05.12.2018 vorberaten. Im Rahmen der Beratungen gingen Anträge von den Fraktionen der CDU und SPD ein. Dies führt unter anderem zu folgenden Änderungen.

 

2. Änderungen seit der Haushaltseinbringung

 

2.1 Ergebnishaushalt

 

2.1.1 Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG

Zur Haushaltseinbringung wurden die Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG entsprechend des Haushaltserlasses vom 24.09.2018 mit 721 € pro Einwohner berechnet. Bedingt durch die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung teilte der Landkreistag am 13.11.2018 mit, dass der Kopfbetrag für das Jahr 2019 um zwei Euro auf nunmehr 723 € ansteigt. Resultierend daraus betragen die Schlüsselzuweisungen nun 26.545.500 €. Dies entspricht Mehrerträgen in Höhe von ca. 0,19 Mio. € gegenüber der eingebrachten Planung.

 

2.1.2 Mittel für Gebäudeunterhaltung

Gemäß des Antrags der CDU-Fraktion wurden die Mittel für die Gebäudeunterhaltung von 971.000 € um 321.000 € auf nunmehr 650.000 € gekürzt.

 

2.1.4. Ansätze Veterinärwesen

Beding durch veränderte Gegebenheiten im Bereich des Veterinärwesens mussten geringfügige Änderungen bei den Haushaltsansätzen vorgenommen werden. So steigt u.a. die Verbandsumlage für die Tierkörperbeseitigungsanlage Neckar-Franken um 8.000 €. Bei der Untersuchung von Trichinenproben von Wildschweinen wird zukünftig auf eine Gebühr  verzichtet (- 4.500 €). Das Land zahlt als Ausgleich hierfür aber wiederum eine Erstattung (+15.000 €).

 

2.1.3 Ordentliches Ergebnis

Das ordentliche Ergebnis verbessert sich aufgrund der Änderungen im Ergebnishaushalt gegenüber dem eingebrachten Haushaltsplan um 512.500 € auf 1.651.100 €.

 

 

 

2.2 Finanzhaushalt

 

2.2.1 Schwesternwohnheim Gerlachsheim

Nach Beschluss des Kreistages vom 24.10.2018 wird die Sanierung des Schwesterwohnheims in Gerlachsheim mit 900.000 € in den Haushalt aufgenommen. Die Umsetzung der Maßnahme steht aber noch unter Vorbehalt der endgültigen Zustimmung des Landes.

 

2.2.2 Ehemaliges Postgebäude

Gemäß Antrag der CDU-Fraktion werden die Mittel für die Umnutzung und Sanierung des ehemaligen Postgebäudes gestrichen. Zunächst soll das Gebäudekonzept überarbeitet werden. Aufgrund dessen entfallen Auszahlungen in Höhe von 250.000 €.

 

2.2.3 Investiver Verlust Kloster Bronnbach

Änderungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach ziehen geringfügige Änderungen am Ausgleich des investiven Verlustes (Kapitalzuführung) nach sich. Die Auszahlungen konnten um 2.600 € auf nun 156.200 € reduziert werden.

 

2.2.4 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt nach Einarbeitung der Änderungen 17.074.000 € (+ 647.400 €).

 

2.3 Mittelfristige Finanzplanung

 

Die Mehrerträge aus den Schlüsselzuweisungen nach § 8 FAG setzen sich auch in der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 fort. Hierdurch können die Ergebnisse der Jahre 2020 bis 2022 im Vergleich zum eingebrachten Haushalt jeweils verbessert werden.

 

Auch die o.g. Änderungen im Bereich Veterinärwesen wirken sich ergebnisverbessernd in der Mittelfristigen Finanzplanung aus. Ebenso eine leichte Aufwandssenkung bei den Kreditzinsen in den Jahren 2021 (-6.200 €) und 2022 (-36.200 €). Diese resultieren aus den gekürzten Kreditaufnahmen im Planungszeitraum.

 

Die Änderung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Kloster Bronnbach führt zu einer Senkung des Betriebskostenzuschusses. Dies verbessert wiederum das ordentliche Ergebnis des Kernhaushalts in den Jahren 2020 bis 2022.

 

Im der mittelfristigen Planung des Finanzhaushalt haben die von der CDU-Fraktion gestellten Anträge folgende Auswirkungen:

 

1. BSZ Wertheim

Von den im eingebrachten Haushalt 2019 veranschlagten Geldern in den Jahren 2020 – 2022 sollen insgesamt 1,9 Mio. € nach 2023ff übertragen werden. Konkret bedeutet dies Minderauszahlungen in den Jahren 2020 (-0,5 Mio. €), 2021 (-0,5 Mio. €) und 2022 (-0,9 Mio. €).

Die Verschiebungen im Auszahlungsbereich wirken sich allerdings auch auf den Baufortschritt und somit auf die Anforderung von Zuschusszahlungen des Landes aus. So werden in 2022 ca. 800.000 € weniger Zuschüsse fließen, als bisher geplant.

 

2. Straßenmeisterei Wertheim

Für den Neubau der Straßenmeisterei Wertheim sollen 1,5 Mio. € nach 2023 übertragen werden. Die Mittel im Jahr 2022 wurden deshalb um 1,5 Mio. € gekürzt.

 

Eine weitere Entlastung des Finanzhaushaltes im Jahr 2020 stellt die Streichung des Zuschusses an die Kurverwaltung für die Tauberbrücke dar. Da bis zur Haushaltseinbringung keine Mittelanforderung beim Kreis eingegangen war, wurden die Mittel vorsorglich in 2020 neu veranschlagt. Auf Anforderung wurden im Jahr 2018 die geplanten 300.000 € ausgezahlt, sodass der Ansatz in 2020 in gleicher Höhe entfällt.

 

Die positiven Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bewirken schlussendlich, dass von den ehemals geplanten Kreditaufnahmen 2019 – 2022 in Höhe von 19,5 Mio. nach Einarbeitung der Veränderungen noch 16,5 Mio. € notwendig sind. Trotz der niedrigeren Kreditaufnahmen kann in der mittelfristigen Finanzplanung die Mindestliquidität erreicht werden.

 

Alle Veränderungen einschließlich der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Liquidität können der Anlage 1 entnommen werden.